Verbraucherschutz - Datenbank zur Lebensdauer/Reparaturfähigkeit von Gütern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
326 Ondersteunend 326 in Duitsland

De petitie is afgesloten

326 Ondersteunend 326 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

31-05-2016 04:25

Pet 3-17-10-7125-050451



Verbraucherschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition

a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und für

Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und

dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zu

überweisen,

b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,

soweit die Petition auf die Notwendigkeit aufmerksam macht, die Ursachen der

Geräteausfälle und -defekte zu analysieren,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Der Petent möchte den Aufbau einer Datenbank beim damaligen Bundesministerium

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und jetzigen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder der Stiftung

Warentest erreichen, in die Verbraucher ihre Daten zu der Lebensdauer und der

Reparaturfähigkeit von Produkten der unterschiedlichen Hersteller einstellen können.

Diese Daten sollen nach ihrer Aufbereitung für alle abrufbar sein. Der Petent führt

aus, dass „geplante Obsoleszenz“ gegen die Interessen der Verbraucher verstoße.

Hierdurch würden Energie und Rohstoffe verschwendet sowie die Umwelt zerstört.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deut-

schen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 326 Mitzeichnende haben das

Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im

Folgenden dargestellte Ergebnis:

Im Bereich des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wie auch in der

politischen Öffentlichkeit ist die so genannte geplante Obsoleszenz ein aktuelles



Thema. Gemeint ist mit dem Begriff ein Teil einer Produktstrategie, bei der schon

während des Herstellungsprozesses bewusst Schwachstellen in das betreffende

Produkt eingebaut, Lösungen mit absehbarer Haltbarkeit und/oder Rohstoffe von

minderer Qualität eingesetzt werden, die dazu führen, dass das Produkt schneller

schad- oder fehlerhaft wird und nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden kann.

Nach Auskunft der Bundesregierung ist bislang nicht zureichend geklärt, ob geplante

Obsoleszenz über Einzelfälle hinaus tatsächlich als systematisches Phänomen

vorliegt. Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass hierzu keine ausreichend

belastbaren Beweise vorliegen. Im Nachhinein sei bei Mängeln häufig nur schwer zu

unterscheiden zwischen Designerwartungen von Verbrauchern, Produktionsfehlern,

Mängeln in der Handhabung durch Verbraucher, normalem Verschleiß und

tatsächlich geplanter Obsoleszenz von Unternehmen. Waren würden aus

unterschiedlichen Gründen und auf der Basis unterschiedlicher Geldbudgets gekauft.

Sie seien daher je nach Qualität und Güte des Materialeinsatzes in ihrem zeitlichen

Gebrauchsnutzen stark unterschiedlich. Preiswertere Produkte seien eher von

normaler Obsoleszenz betroffen als qualitativ hochwertige. Jedoch komme es auch

vor, dass selbst bei hochwertigen Produkten günstigere Einzelteile eingebaut

würden, um einem von den Käufern akzeptierten Preis näher zu kommen. Dies

ergebe sich daraus, dass jedes Produkt dem Markt- und damit dem Preiswettbewerb

unterliege. Die Bundesregierung hält daher die Einrichtung der gewünschten

Datenbank nicht für sinnvoll.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass von der geplanten Obsoleszenz der normale

Verschleiß von Produkten unterschieden werden muss. Auch der technische

Fortschritt führt zur Veralterung an sich funktionsfähiger Produkte. Von geplanter

Obsoleszenz ist auch die Reparaturfähigkeit und Reparaturfreundlichkeit von

Produkten zu unterscheiden. Ob sich eine Reparatur lohnt oder eher ein Neukauf

sinnvoll ist, liegt vor allem auch an den jeweiligen Preisen dafür. Zudem sind von

geplanter Obsoleszenz zu unterscheiden die mit Produkten oft verbundenen

Werbebotschaften und Werbeversprechen, die gegenüber der tatsächlichen

Produktleistung oftmals überhöht sind. Durch die Globalisierung der Produktion und

der Märkte erreichen Deutschland auch immer mehr Produkte mit erheblichen

Beeinträchtigungen. Dies zeigen die Zahlen des EU-Schnellwarnsystems RAPEX.

Die Bundesregierung hat hier mitgeteilt, dass in Bezug auf die Produktsicherheit für

Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit besteht, sich an die

Marktüberwachungsbehörden der Länder zu wenden oder eine Meldung an die für



bestimmte europäische Richtlinien zuständige Marktüberwachungsbehörde zu

machen. Nähere Informationen finden sich unter

www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/ICSMS.html.

In Deutschland müssen Unternehmen die Gewährleistungsfrist, d.h. die

kaufmännische Mängelhaftung, beachten. Im Rahmen der Europäischen Union sind

in der EU-Richtlinie 1999/44/EG rechtlich bindende Gewährleistungsstandards

festgelegt. Die Verjährungsfrist gegen Fehler ab Werk darf danach nicht unter zwei

Jahren oder unter der sechsmonatigen Beweislastumkehr liegen. Die

Gewährleistungsfrist wird zudem oftmals von verschiedenen Herstellern für ihre

Produkte freiwillig verlängert. Verbraucher können auch Produktinformationen aus

unterschiedlichen Quellen, wie z.B. der Stiftung Warentest, gewinnen. Auch das

Produktlabel „Der Blaue Engel“ beruht darauf, dass bei vielen Produkten zeitliche

Nutzungsaspekte in die Anforderungsprofile eingeflossen sind.

Das Umweltbundesamt wird im Jahr 2013 ein wissenschaftliches Forschungsprojekt

– mit dem Schwerpunkt Elektro-/Elektronikgeräte – starten, um belastbare

Informationen zur geplanten Obsoleszenz zu erhalten und gegebenenfalls auch

Handlungsmöglichkeiten, z. B. im Hinblick auf die Gewährleistung und die Vorhaltung

von Ersatzteilen usw., zu prüfen. Es soll auch zwischen werkstofflicher und

funktionaler Obsoleszenz sowie der so genannten psychischen Obsoleszenz, die das

Produktverhalten der Verbraucher betrifft, unterschieden werden.

Der Petitionsausschuss hält eine möglichst lange Nutzung von Produkten unter

ökologischen, sozialen und effizienzökonomischen Aspekten unter Beachtung des

technologischen Fortschrittes für sinnvoll und geboten. Hierbei ist jedoch auch das

grundsätzliche Problem veränderter technologischer Ansätze, Produktplanungen und

Produktionsweisen zu sehen. Diese können durch die Ziele von Nachhaltigkeit,

Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung vor dem Hintergrund weltweit

knapper Ressourcen und der Verringerung der Abhängigkeit vom Ausland bei

spezifischen Rohstoffen bestimmt sein.

Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die

Überlegungen zu dem wissenschaftlichen Forschungsprojekt des

Umweltbundesamtes einbezogen zu werden. Da das Anliegen zudem die EU-

Ökodesign-Richtlinie betrifft, die sich auf die gesamte Produktgestaltung von Anfang

bis Ende bezieht und die laufend bei verschiedenen Produktgruppen in

mitgliedstaatliches Recht umgesetzt wird, betrifft die Petition auch die Rechtsetzung



des Europäischen Parlaments. Da die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz in

dieser Wahlperiode federführend beim Bundesministerium der Justiz und für

Verbrauchschutz (BMJV) liegt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zuständig ist, sofern die Lebensdauer von

Produkten ökologische Belange tangiert, empfiehlt der Petitionsausschuss, die

Petition dem BMJV, dem BMEL und dem BMUB zu überweisen und dem

Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Petition auf die Notwendigkeit

aufmerksam macht, die Ursache der Geräteausfälle und -defekte zu analysieren.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –

dem BMJV, dem BMEL und dem BMUB – zu überweisen und dem Europäischen

Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

Bundesregierung – dem BMJV, dem BMEL und dem BMUB – als Material zu

überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde ebenfalls

mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (pdf)


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