Verbraucherschutz - Deklaration mineralischer Phosphatdünger im Hinblick auf Urananreicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
425 Unterstützende 425 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

425 Unterstützende 425 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Alex Mommert

Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz als Material zu überweisen.

Begründung

Der Petent möchte
von mineralischem
des Einsatzes
eine Deklaration
Phosphatdünger auf Lebensmitteln erreichen sowie strikte Grenzwerte für Uran in
landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Er führt aus, dass Uran als natürliches Element in allen Lebensbereichen und in sehr
unterschiedlicher Konzentration vorkomme. Es reichere sich bevorzugt in Knochen
an und könne verschiedene Krankheiten auslösen. Je nach Dauer und Höhe der
Aufnahme vergrößere sich das Gesundheitsrisiko. Neue Forschungsergebnisse
wiesen darauf hin, dass mineralischer Phosphatdünger die behandelten Böden mit
Uran anreichere. Das Ausmaß dieser Kontamination sei für den Verbraucher nicht
ersichtlich. Letztlich würden die Ackerflächen systematisch mit Uran angereichert und
hierdurch erheblich belastet. Düngemittel ohne Phosphor-Komponente hätten
erheblich niedrigere Gehalte und auch W irtschaftsdünger wie Gülle und Mist seien
ebenfalls nur gering mit Uran belastet. Um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben,
die Belastung durch mineralischen Phosphatdünger zu vermeiden, sei eine
Deklaration erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde.

425 Mitzeichnende haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im
Rahmen
des
Stellungnahme
eine
Prüfung
parlamentarischen
seiner
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
zu dem An- liegen eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:

Es ist zutreffend, dass in mineralischen Phosphat-Düngemitteln Uran enthalten ist
und landwirtschaflich genutzte Flächen hierdurch einen zusätzlichen Eintrag zum
natürlich vorhandenen Hintergrundgehalt mit Uran durch Düngung unterliegen
können. Sedimentäre Phosphatressourcen enthalten in der Regel Schwermetalle
und damit auch Uran. Uran ist nicht nur wegen seiner radiologischen, sondern auch
wegen
für
relevant. Das Bundesinstitut
toxischen Eigenschaften
seiner
Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) haben sich als
in
zuständige Bundesbehörden intensiv mit der Frage des Urangehaltes
Düngemitteln befasst ebenso wie auch der W issenschaftliche Beirat
für
Düngungsfragen des BMELV, der die Bundesregierung in Fragen der Düngung
berät. In ihm sind u.a. Toxikologen und Ökotoxikologen vertreten.

Das BfR ist die zuständige Behörde für die toxikologische Bewertung von Stoffen in
Lebensmitteln und Düngemitteln. Es hat verschiedentlich geäußerte Befürchtungen
zum Anlass genommen, Uran und seine Verbindungen zu beobachten,
Fachgespräche und Statusseminare zu veranstalten und die gewonnenen
Einschätzungen zu Risikobewertungen zusammenzuführen. Es hat gemeinsam mit
dem BfS festgestellt, dass derzeit
für die Verbraucher kein nennenswertes
gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln erkennbar ist. Die
zusammenfassende Bewertung des BfR und des BfS schließt jedoch eine Forderung
ein, dass aus Vorsorgegründen bei allen Stoffen mit
toxischem Potential die
Aufnahme so gering wie möglich gehalten werden sollte. Für die Zubereitung von
Säuglingsnahrung sollten schärfere Grenzen als bei Erwachsenen gezogen werden.

in einem
Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat
Gutachten vom 25. März 2009 festgestellt, dass die durchschnittliche Exposition des
Verbrauchers
in
der EU deutlich
innerhalb
der
tolerierbaren
täglichen
Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake, TDI)
liegt. Dieser befindet sich bei
0,6 µg/kg Körpergewicht und Tag. Die EFSA hat daher keine Kennzeichnungspflicht
für erforderlich gehalten.

Der W issenschaftliche Beirat für Düngungsfragen sieht daher ebenfalls derzeit keine
gesicherte
Basis
für
die
Erforderlichkeit
für
eine
Festlegung
von
Kennzeichnungsschwellenwerten oder Grenzwerten für Uran in Düngemitteln. Er
empfiehlt jedoch die Verwendung möglichst uranarmer Ausgangsgesteine für die
Herstellung von Phosphordüngern.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das BMELV mitgeteilt hat, dass es aktuell
wissenschaftliche Studien zum Anreicherungsverhalten von Uran im Boden sowie

ökotoxikologische Untersuchungen in Auftrag gegeben hat. Festzuhalten ist, dass
Regelungen für Uran-Grenzwerte wie gefordert nur 5 v.H. aller gehandelten
mineralischen P-Düngemittel erfassen würden. Bei den übrigen 95 v.H. handelt es
sich
um EU-Düngemitteltypen,
die
nach
EU-Düngemittelrecht
keinerlei
Schadstoffregelungen unterliegen.

Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in den vom BMELV
angestoßenen Klärungsprozess einbezogen zu werden und empfiehlt daher, sie dem
BMELV als Material zu überweisen.


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