Terület: Németország

Verbraucherschutz - Deklarationspflicht der Hersteller für Inhaltsstoffe von Produkten

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
295 Támogató 295 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

295 Támogató 295 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:11

Pet 3-17-10-7125-056086

Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass auf Verpackungen die im Produkt enthaltenen
Inhaltsstoffe sowohl mit ihrer tatsächlichen Menge als auch mit ihrem Grenzwert
angegeben werden.
Er führt aus, dass bei Lebensmitteln, Nahrungsmittelbehältnissen, Textilien,
Spielzeug und sonstigen Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher beide
Werte erkennbar sein müssten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 295 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Alle Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die in Verkehr gebracht werden, müssen
gesundheitlich unbedenklich sein. In Deutschland sowie in der Europäischen Union
besteht ein umfassendes rechtliches Regelwerk, das den Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen sicherstellt.
Dieses wird auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ständig
weiterentwickelt und verbessert. Im Lebensmittelrecht gilt das Vorsorgeprinzip, das
selbst bei unklarer Datenlage bereits im Vorfeld Schutz vor möglichen Gefahren
gewährleistet.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit überprüfen kontinuierlich Stoffe in Lebensmitteln und

Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, hinsichtlich ihrer
gesundheitlichen Unbedenklichkeit und informieren die Öffentlichkeit darüber. Die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Höchstgehalte für
Rückstände, Kontaminanten und andere unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln wird
durch die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer geprüft. Diese
kontrollieren auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Diese Prüfungen werden in der
Regel ohne Anlass, unangemeldet, risikoorientiert, stichprobenweise und regelmäßig
durchgeführt.
Grenzwerte werden unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden
Verbraucherschutzes definiert und sind Teil der gesetzlichen Rahmenbedingungen,
die von Herstellern einzuhalten sind, damit ihre Produkte überhaupt verkehrsfähig
sind. Grenzwerte dienen zudem den Marktüberwachungsbehörden zur Kontrolle der
Gesetzeskonformität von Produkten. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass
die Vermarktung von Lebensmitteln und sonstigen Produkten, bei denen Inhaltsstoffe
gesetzliche Grenzwerte übersteigen, unzulässig ist. Gelangen sie dennoch in den
Verkehr, werden sie von den zuständigen Überwachungsbehörden vom Markt
genommen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine Deklaration gesetzlicher Grenzwerte auf
der Produktverpackung keine Aussage über tatsächlich im Produkt enthaltene,
jedoch unterhalb des Grenzwertes liegende und damit gesetzlich zulässige und
gesundheitlich unbedenkliche Mengen eines Inhaltsstoffes machen würde.
Auch außerhalb des Lebensmittelbereiches besteht ein hohes Maß an Sicherheit für
den Verbraucher. Zu den unterschiedlichen Produktgruppen gibt es zahlreiche
Richtlinien. Diese sorgen dafür, dass unsichere Produkte vom Markt genommen
werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher über unsichere und potentiell
gefährliche Produkte rechtzeitig und umfassend informiert werden. Die staatliche
Marktüberwachung kontrolliert in Deutschland u.a. die Einhaltung des
Produktsicherheitsgesetzes mit seinen nachgeordneten Verordnungen. Das
Produktsicherheitsgesetz setzt die europäische Produktsicherheitsrichtlinie sowie elf
weitere produktspezifische Richtlinien in deutsches Recht um. Hierzu gehören z. B.
Richtlinien Maschinen und Elektrogeräte betreffend.
Zahlreiche Internetseiten, z.B. des Bundesinstitutes für Risikobewertung, der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft bieten weitergehende Informationen an.

Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für sachgerecht. Er
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


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