Kraj : Německo

Verbraucherschutz - Einbauvorgaben für SIM-Karten in elektronischen Geräten (größtmögliche SIM-Karte ohne Halterung oder Standard-Halterung)

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Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
752 752 v Německo

Petice nebyla splněna

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19. 07. 2019 4:31

Petitionsausschuss

Pet 1-19-09-7125-012031
92237 Sulzbach-Rosenberg
Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Mit der Petition werden Einbauvorgaben für SIM-Karten in elektronischen Geräten
gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in elektronischen
Geräten jeweils ausgehend von der konkreten Größe des Geräts die größtmöglichen
SIM-Karten ohne Halterung für SIM-Karten eingebaut werden müssten. Sollten
Halterungen erforderlich sein, so sollen den Herstellern konkrete Vorgaben für die
Halterungen gemacht werden bzw. die Hersteller sollen sich auf Standardhalterungen für
eine unbestimmte Vielzahl von Geräten verständigen, die einfach und überall zu
bekommen seien.
Die SIM-Karten würden bewusst künstlich klein gemacht und für jedes Gerät sei ein
spezifischer SIM-Kartenhalter erforderlich. Auf diese Weise versuchten die Hersteller,
einen künstlichen Grund zu schaffen, damit beim Verlust der Halterungen neue Geräte
gekauft werden müssten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
38 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Petitionsausschuss

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass eine SIM-Karte eine Chipkarte ist,
die in ein Mobiltelefon eingesteckt werden kann, um den jeweiligen Nutzer innerhalb des
Mobilfunknetzes zu identifizieren.
Die SIM-Karten, die von den Mobilfunknetzbetreibern ausgegeben werden und auch nach
Übergabe an den Kunden weiterhin im Eigentum des Netzbetreibers verbleiben, werden
in Zusammenarbeit mit anderen Netzbetreibern, Endgeräteherstellern,
Netzwerkkomponentenherstellern und anderen interessierten Kreisen im Europäischen
Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) spezifiziert und im Konsensprinzip
verabschiedet.
Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass Normung und Standardisierung
zunächst eine Aufgabe der Wirtschaft ist, wobei Normen nicht verpflichtend sind,
sondern Unternehmen sich freiwillig dazu entschließen können, die Vorgaben zu
beachten. Der Staat legt hier Rahmenbedingungen fest, die technisch in Normen und
Standards berücksichtigt werden müssen. Normung wirkt deregulierend, weil die
interessierten Kreise schneller, flexibler und sachkundiger als der Staat technische
Standards setzen, auf die der Staat Bezug nehmen kann.
Vor dem Hintergrund, dass die o. g. interessierten Kreise sich bereits auf eine
Weiterentwicklung der SIM-Karte, nämlich der eingebetteten SIM
(embedded SIM – eSIM), die im Endgerät fest eingebaut wird, geeinigt haben, sollte in
Zukunft ein SIM-Kartenwechsel und der etwaige Einsatz von SIM-Kartenträgern ohnehin
entfallen. Ein Wechsel des Netzbetreibers wird hier nur noch „virtuell“ auf Softwarebasis
durchgeführt.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Petitionsausschuss im
Ergebnis mithin keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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