Región: Alemania

Verbraucherschutz - Einrichtung einer "2.-Wahl-Quote" für Obst und Gemüse

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
668 Apoyo 668 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

668 Apoyo 668 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:12

Pet 3-17-10-7125-053494Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass auch nicht normgerechtes Obst und
Gemüse in den Handel kommt bzw. der Lebensmittelhandel eine so genannte
„2. Wahl-Quote“ einrichtet.
Es wird ausgeführt, dass Gemüse, das nicht normgerecht ist, häufig vernichtet
werde. Es gebe viele Menschen, die dieses gern, eventuell zu einem günstigeren
Preis, erwerben würden. Auch seien die nicht normgerechten Früchte häufig
schmackhafter.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 668 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Weiterhin hat den Petitionsausschuss eine Petition mit
einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden Petition gemeinsam
behandelt wird. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass möglicherweise nicht
alle dargestellten Gesichtspunkte aufgeführt wurden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu dem Anliegen mitzuteilen.
Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Eine auf nationaler Ebene gesetzlich vorgeschriebene „2. Wahl-Quote“ für
einheimisches Obst und Gemüse entspricht nicht den Grundzügen der sozialen
Marktwirtschaft und des freien Binnenhandels. Eine derartige Quote würde im
Hinblick auf die Einführung und Durchsetzung auch staatliche Kontrollen und
Sanktionen erforderlich machen. Der bürokratische Aufwand für die Verwaltung
stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Die Bundesregierung sieht jedoch die von der Europäischen Gemeinschaft
vorgegebenen Qualitätsnormen kritisch, da die Bundesregierung es grundsätzlich
nicht für eine staatliche Aufgabe hält, detaillierte Normen festzulegen und zu
kontrollieren. Die Bundesregierung befürwortet daher eine weitere Vereinfachung der
Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse.
Die Qualitätsanforderungen des Lebensmitteleinzelhandels sind in der Regel jedoch
höher als die gesetzlichen Vermarktungsnormen. Die Erzeuger von Obst und
Gemüse haben selbstverständlich immer ein Interesse daran, die von ihnen mit viel
Arbeit und Aufwand erzeugten Lebensmittel möglichst als Frischware in den Handel
zu bringen. Die Erzeuger und ihre Abnehmer entscheiden darüber, welche
Lebensmittel und in welchen Mengen diese in den Einzelhandel gelangen. Diese
Entscheidung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Hier sind vor allem die
Regelungen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie die Anforderungen der
Verbraucher und damit die Anforderungen des Handels an die Qualität der Ware zu
nennen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Wirtschaftlichkeit. Finden sich im Handel
keine Abnehmer, sind die Verarbeitung, die Verfütterung oder die Energiegewinnung
eine weitere Möglichkeit, die Erzeugnisse sinnvoll und wirtschaftlich zu nutzen,
anstatt sie zu vernichten.
Die Bundesregierung hat auf eine Studie der Forschungsinstitute des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
verwiesen, die sich mit den Ursachen der Lebensmittelverluste beschäftigt. Soweit
Lebensmittelverluste bei Kartoffeln untersucht wurden, ist danach darauf
hinzuweisen, dass für Speisekartoffeln 2011 die gesetzlich verbindlichen
Vermarktungsnormen abgeschafft wurden. Die Qualitäts- und Größenanforderungen
werden in Deutschland heute über freiwillige, branchenübliche Qualitätsnormen für
den Handel mit Kartoffeln geregelt. Nicht vermarktbare Kartoffeln werden in der
Regel als Futtermittel eingesetzt. Neben- und Abfallprodukte wie Schalen werden
ebenfalls verfüttert oder in Biogasanlagen eingesetzt. Soweit Lebensmittelverluste
bei Äpfeln betroffen sind, legt die EU-Vermarktungsnorm für Äpfel fest, welche Äpfel
als Tafelobst im Handel verkauft werden können. Äpfel, die dieser
Vermarktungsnorm nicht entsprechen, gehen in die Verarbeitungsindustrie und
werden zu Saft oder Mus verarbeitet. Sie können auch direkt von Hofläden
vermarktet werden oder von Selbstpflückern erworben werden.
Der Petitionsausschuss setzt sich sehr dafür ein, die erzeugten Lebensmittel
bestmöglich zu nutzen und nicht wegzuwerfen. Die Verbraucherinnen und

Verbraucher können dies unterstützen, indem sie beim Handel nach vielfältigen
Qualitäten fragen, um zu signalisieren, dass Nachfrage nach solchen Erzeugnissen
besteht. Er hält eine weitere Vereinfachung der Vermarktungsnormen für
wünschenswert und empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten.Begründung (pdf)


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