Περιοχή: Γερμανία

Verbraucherschutz - Einsatz von Bioplastik-Verpackungen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
267 Υποστηρικτικό 267 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

267 Υποστηρικτικό 267 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:16 μ.μ.

Pet 3-17-10-7125-045023Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Hersteller von Lebensmitteln zur Verwendung
von Verpackungen aus Bioplastik verpflichtet werden.
Er führt aus, dass auf Mineralöl basierende Kunststoffverpackungen Chemikalien wie
Phtalate und Bisphenol A an die Nahrungsmittel abgeben, die darin verpackt sind.
Hierdurch werde die Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigt. Durch eine
Verwendung von Plastik aus Stärke ließe sich diese Belastung vermindern.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 267 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Verpackungsmaterialien für Lebensmittel sind so herzustellen, dass sie unter
normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile an
Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu
gefährden. Weiterhin dürfen sie keine unvertretbare Veränderung der
Zusammensetzung der Lebensmittel oder eine Beeinträchtigung der so genannten
organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel, d.h. eine Beeinträchtigung in
Bezug auf Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen, Geruch und Farbe,
herbeiführen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Oktober 2004
über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in
Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und
89/109/EWG. In Umsetzung dieser Regelungen ist es nach § 31 Abs. 1 des

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches verboten,
Materialien und Gegenstände, die diese Anforderungen nicht erfüllen, als
Bedarfsgegenstände zu verwenden. Für die angesprochenen
Kunststoffverpackungen gelten über diese allgemeinen Anforderungen hinaus die
speziellen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom
14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu
bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Diese Verordnung
enthält u.a. ein Verzeichnis von Stoffen, die bei der Herstellung von Kunststoff
verwendet werden dürfen. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stoffe werden
durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfassend
geprüft. Falls es erforderlich ist, werden die Zulassungen auf bestimmte
Anwendungen beschränkt. Zudem sind Höchstmengenregelungen zu beachten.
Diese Verzeichnisse werden regelmäßig an den Stand der wissenschaftlichen
technischen Kenntnisse angepasst. Die Vorschriften sollen verhindern, dass
Stoffübergänge auf Lebensmittel stattfinden, die Verbraucherinnen und Verbraucher
gefährden. Auch die mit der Petition angesprochenen Phtalate und Bisphenol A sind
spezifisch geregelt und mit Auflagen versehen, die die Sicherheit gewährleisten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass eine Verwendung von Bisphenol A zur
Produktion von Babyfläschchen aus Vorsorgegründen EU-weit bereits vor längerer
Zeit verboten worden ist. Seit dem 1. Juni 2011 dürfen Babyfläschchen, bei deren
Herstellung Bisphenol A verwendet wurde, in der EU und damit auch in Deutschland
nicht mehr verkauft werden. Die EFSA führt in Bezug auf Bisphenol A derzeit eine
Neubewertung durch, da neue wissenschaftliche Studien vorliegen. Einfließen sollen
neue Erkenntnisse über Wirkungen im Niedrigdosisbereich. Diese Wirkungen sind
derzeit wissenschaftlich umstritten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist von
deutscher Seite an den Arbeiten beteiligt und in ständigem Austausch im Hinblick auf
die Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auf europäischer Ebene Änderungen
der Rechtslage zu erwarten sind, sofern sich bei der Neubewertung herausstellt,
dass eine Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen könnte. Der
Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten.Begründung (pdf)


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