Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Früherkennung radioaktiv belasteter Lebensmittel

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
439 Støttende 439 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

439 Støttende 439 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.07

Pet 3-18-10-7125-008217

Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Supermärkte geeignete Messgeräte bereitstellen,
um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kontrolle der Lebensmittel auf ihre
radioaktive Belastung zu ermöglichen.
Er führt aus, dass seit der Nuklearkatastrophe von Fukushima weltweit vermehrt
stark belastete Nahrungsmittel in den Vertrieb gelangten. Eine erhebliche
Gefährdung ginge unter anderem von Fisch aus dem Pazifik aus. Ein französisches
Institut für Strahlensicherheit habe auch radioaktives Jod in Kuhmilch nachgewiesen.
Die von ihm geforderte Kontrollmöglichkeit sei insbesondere für schwangere Frauen
und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern wichtig. Zudem stünden die Kosten
einer solchen Maßnahme in keinem Verhältnis zu den Folgekosten, die radioaktiv
belastete Lebensmittel verursachen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 439 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die vom Petenten geforderte verschärfte Kontrolle aufgrund des radiologischen
Unfalles in Japan 2011 findet bereits in Form von EU-weiten
Sonderimportmaßnahmen statt. Diese beinhalten für bestimmte Produkte aus
bestimmten Regionen in Japan die Auflage, dass sie nur unter Vorlage eines
Analysenzertifikates, das die Einhaltung der zulässigen Höchstgehalte bescheinigt,
eingeführt werden dürfen. Darüber hinaus werden Nachkontrollen durchgeführt,

bevor eine Einfuhr in die EU zugelassen wird. Die Sonderimportmaßnahmen werden
regelmäßig anhand aktueller Informationen aus Japan sowie den Mitgliedstaaten
überarbeitet. Die derzeit gültige Verordnung steht auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung:
www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/RueckstaendeKontaminant
en/_Texte/ReaktorZwischenfallJapan.html
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die für die Lebensmittelüberwachung
zuständigen Behörden nach inzwischen mehrere 100 Analysen von Lebensmitteln
japanischen Ursprungs oder japanischer Herkunft keine Hinweise dafür haben, dass
belastete Produkte nach Deutschland gelangt sein könnten. Insbesondere wurde
auch Fisch aus dem Pazifik untersucht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit stellt regelmäßig Untersuchungsdaten aus der
Lebensmittelüberwachung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Die Informationen
können eingesehen werden unter:
www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/02_UnerwuenschteStoffeOrganismen/06
_Radioaktivitaet/01_Fukushima/lm_Fukushima_node.html
Die Bundesregierung hat daher mitgeteilt, dass für Verbraucherinnen und
Verbraucher kein Grund besteht, besorgt zu sein. Zudem ist darauf hinzuweisen,
dass für Analysen von Lebensmitteln auf eine mögliche radiologische Belastung
aufwendige Analysen in einem adäquat ausgestatteten Labor erforderlich sind. Eine
Beurteilung anhand einer Messung der Oberflächenkontamination, wie mit der
Petition gefordert, ist nicht möglich. Nach Auskunft der Bundesregierung wird sie
auch weiterhin die Situation in Japan beobachten und sich, sofern zum Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher eine Verschärfung der Maßnahmen erforderlich
werden sollte, für ein schnelles gemeinsames Vorgehen in der EU einsetzen.
Der Petitionsausschuss unterstützt daher das Anliegen nicht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu