Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Gesetzliches Sozialsiegel für Fairtrade-Produkte

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
55 Stödjande 55 i Tyskland

Petitionen har nekats

55 Stödjande 55 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-03-07 03:27

Petitionsausschuss

Pet 4-19-23-743-002527
Entwicklungszusammenarbeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag die Einführung eines
gesetzlichen Sozialsiegels zu Fairtrade beschließen möge, da der Begriff „fair“ bisher ein
ungeschützter Begriff sei.

Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt, eine gesetzliche Definition zu Fairtrade
könne bewirken, die Siegelflut einzudämmen. Hierdurch könne dem Missbrauch beim
Verkauf von vermeintlichen Fairtradeprodukten Einhalt geboten werden.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
eingestellt. Sie wurde durch 55 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen zehn
Diskussionsbeiträge zu dem Anliegen ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss zudem mehrere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss hat die Bundesregierung, das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufgefordert, ihre Haltung zu
der Eingabe darzulegen. Daraufhin hat das BMZ wie folgt Stellung genommen:

Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des Petenten, den globalen Handel sozial
gerecht zu gestalten. Dafür engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen der Agenda
2030 für Nachhaltige Entwicklung insbesondere für die Nachhaltigkeitsziele
„Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" (Ziel 8), „Weniger Ungleichheiten"
(Ziel 10) und „Nachhaltiger Konsum und Produktion" (Ziel 12).

Freiwillige und private Initiativen, wie zum Beispiel Nachhaltigkeitssiegel, können die
Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele unterstützen. Neben Siegeln für fairen Handel, die
sich den freiwilligen Grundanforderungen der zivilgesellschaftlichen World Fair Trade
Organization (WFTO) unterworfen haben, gibt es zahlreiche weitere glaubwürdige Siegel,
die eine sozialverträgliche und umweltfreundliche Wirtschaft fördern.

Um Transparenz in der Siegellandschaft zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit dem
Informationsportal Siegelklarheit.de für mehrere Produktgruppen Mindestanforderungen
definiert. Durch den Vergleich von Siegeln, die dem Nachhaltigkeitsanspruch der
Bundesregierung genügen, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher darin
unterstützt, nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können. Gleichzeitig fördert die
Bundesregierung damit gezielt anspruchsvollere Siegel und wirkt der Verwässerung von
Standards entgegen.

Produktions- und Handelsstandards sind sehr lieferkettenspezifisch. Eine übersektorale
Lösung durch rein gesetzliches Sozialsiegel zu Fairtrade wird den spezifischen und
komplexen Anforderungen der einzelnen Sektoren nicht gerecht. Die Bundesregierung
arbeitet daher an sektoralen Ansätzen, wie z. B. dem Grünen Knopf als staatliches
Metasiegel für nachhaltige Textilien. Der Grüne Knopf wird Produkte kennzeichnen, die
unter sozial und ökologisch nachhaltigen Bedingungen produziert wurden. Dies wird
durch bestehende, seriöse und anspruchsvolle Siegel nachgewiesen. Die Produktsiegel
werden durch die Methodik von Siegelklarheit.de und damit anhand von rund 200
Petitionsausschuss

Kriterien geprüft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird dadurch für den Bereich
Textilien künftig ersichtlich sein, welche Siegel den gewünschten Beitrag zu einem sozial
gerechten Welthandel und nachhaltigen Lieferketten leisten.

Die Bundesregierung fördert zudem die unternehmerische Verantwortung und formuliert
Anforderungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten mit dem Nationalen
Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte", den OECD-Leitsätzen für multinationale
Unternehmen sowie über Sektorinitiativen, wie dem Bündnis für nachhaltige Textilien
(Due Diligence-Ansatz).

Des Weiteren setzt die Bundesregierung bei der Förderung von nachhaltiger Produktion
von Waren auf handelspolitische Instrumente und Ansätze. Zu nennen sind hier bi- und
multilaterale Handelsabkommen, das unilaterale Handelspräferenzsystem sowie
handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Aid for Trade-Initiative
der WTO.

Bezüglich der in der Petition geforderten Festlegung von Mindestpreisen für fair
gehandelte Ware sei darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung intensiv im
Rahmen ihres Engagements in Multi-Akteurs-Partnerschaften für menschenwürdige
Arbeitsbedingungen einschließlich angemessene Entlohnung einsetzt und Diskussionen
zum Thema Existenzsichernde Löhne stark befördert, u.a. mittels der Global Living Wage
Coalition.

Der Petitionsausschuss erachtet die dargelegten Bemühungen und Maßnahmen der
Bundesregierung für ausreichend und sachgerecht. Er sieht daher keine Veranlassung,
weitergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Aus diesen
Gründen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem weitergehenden
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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