Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Keine Jodierung von Salz und Futtermittel

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
350 Stödjande 350 i Tyskland

Petitionen har nekats

350 Stödjande 350 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:08

Pet 3-18-10-7125-008150Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll ein Verbot der Jodierung von Salz, Futtermitteln und weiteren
Nahrungsmitteln geschaffen werden.
Es wird ausgeführt, dass Jod in zu hohen Dosen giftig sei. Durch die
„Zwangsmedikation“ würden jedoch die Verbraucherinnen und Verbraucher zu viel Jod
zu sich nehmen. Außerdem sei „künstlich“ hergestelltes Jod nicht mit natürlichem Jod
vergleichbar. Die Überversorgung von Jod sei nach Auffassung vieler Ärzte für
zahlreiche Krankheiten verantwortlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. Der Petitionsausschuss hat im
Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit
gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung hatte unter
Berücksichtigung der von der Bundesregierung dargestellten Aspekte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die freiwillige Jodierung von Speisesalz hat nach Auffassung des
Petitionsausschusses keine gravierenden negativen gesundheitlichen Folgen für die
deutsche Bevölkerung, da Jod ein lebensnotwendiges Spurenelement ist, das
regelmäßig in ausreichender Menge mit der Nahrung aufgenommen werden muss. Es
wirkt als wichtiger Bestandteil der Schilddrüsenhormone. Die Verwendung von
jodiertem Speisesalz bei der Herstellung von Lebensmitteln ist freiwillig. Daher ist es
nicht zutreffend, wenn in der Petition von „Zwangsmedikation“ gesprochen wird.
Um eine ausreichende Zufuhr mit dem lebenswichtigen Spurenelement Jod
sicherzustellen, ist nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften die

Jodierung von Speisesalz auf einer freiwilligen Basis zugelassen. Jod darf in Form von
Kalium- und Natriumjodat Speisesalz zugesetzt werden, wobei der Zusatz auf maximal
25 µg Jod pro Gramm Speisesalz beschränkt ist. Jodate verfügen im Gegensatz z.B.
zu Jodiden über nötige chemisch-physikalische Stabilität im Speisesalz. Jodid würde
leicht durch den Luftsauerstoff zu elementarem Jod oxidiert, das dann aufgrund seiner
Flüchtigkeit aus dem Speisesalz diffundieren (übertreten) würde. Nach den
Ausführungen der Bundesregierung gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die
verwendeten Jodate keine positive oder sogar eine negative Wirkung zeigen.
Durch die freiwillige Jodierung von Speisesalz hat sich die Jodversorgung der
Bevölkerung in Deutschland in den letzten 20 Jahren kontinuierlich verbessert. Die
Jodversorgung der Bevölkerung befindet sich aber weiterhin auf einem relativ
niedrigen Niveau, auch wenn in Deutschland nunmehr kein Jodmangel mehr herrscht.
Bei Lebensmitteln, die als Alleinnahrung oder Mahlzeitenersatz gedacht sind, ist aus
Gesundheitsschutzgründen vorgeschrieben, dass alle essentiellen Nährstoffe in
ausreichender Menge enthalten sind. Hierzu zählt auch das lebensnotwendige
Spurenelement Jod. Da sich die erforderlichen Mindestmengen nicht durch die Zutaten
allein, sondern nur durch den gezielten Einsatz der entsprechenden Nährstoffe
erreichen lassen, ist der Zusatz u. a. von Jod auch zu Säuglingsnahrung und
Lebensmitteln, die als Ersatz für ganze Mahlzeiten oder Tagesrationen dienen, bis zu
einer festgelegten Höchstmenge zugelassen. Ein Verbot des Jod-Zusatzes zu diesen
Lebensmitteln hätte nicht hinnehmbare Folgen. Insbesondere bei Säuglingen würde
es zu gravierenden und irreversiblen Gesundheitsschäden führen.
Durch die Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung wird sichergestellt, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher über die Verwendung von Jodsalz in einem
Lebensmittel informiert werden. Nach den Bestimmungen der Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung (LMKV) und nach der europäischen Verordnung (EU) Nr.
1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel müssen Zutaten bei
vorverpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden. Das
Zutatenverzeichnis ist auf der Verpackung oder dem Etikett anzubringen. Jodsalz ist
dort als „jodiertes Speisesalz“ oder „Jodsalz“ aufzuführen.
Soweit Jodzusätze in Futtermitteln angesprochen sind, stellt der Petitionsausschuss
fest, dass in der Tierernährung Spurenelemente wie z. B. Jod zur bedarfsgerechten
Ergänzung der Futterrationen verwandt werden. Spurenelementverbindungen sind
futtermittelrechtlich Futtermittelzusatzstoffe, für deren Verwendung für alle Tierarten
EU-einheitliche Höchstgehalte bezogen auf die Tagesration festgesetzt sind. Der

Zulassung geht eine Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch und
Tier voraus.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat unter Berücksichtigung neuerer
wissenschaftlicher Studien und Daten aus Sicht der Risikobewertung zur
Jodprophylaxe detailliert Stellung genommen. Es hat außerdem „Fragen und
Antworten zur Jodversorgung und zur Jodmangelvorsorge“ auf seiner Website
veröffentlicht. Nach seinen Ausführungen ergibt sich kein erhöhtes Risiko für die
Verschlimmerung von Schilddrüsenerkrankungen oder gar für die Auslösung von
Folgeerkrankungen durch die derzeitige Praxis der Verwendung von Jodsalz im
Haushalt, in der Gemeinschaftsverpflegung und auch bei der Herstellung von Back-
und Fleischwaren. Dies gilt auch für den Verzehr von jodhaltigen tierischen
Lebensmitteln wie Milch, Käse, Eier oder Fleisch in Folge der Jodierung von
Futtermitteln. Nach Feststellung des BfR ergibt sich aus allen vernünftigerweise zu
berücksichtigenden Quellen kein Überangebot an Jod. Die gesetzlich festgelegten
Höchstmengen für jodiertes Speisesalz sowie für die Jodierung von Futtermitteln
schließen eine Überschreitung der als sicher erachteten Gesamttageszufuhr von
500 µg Jod über Lebensmittel mit hinreichender Sicherheit aus. Diese Auffassung wird
auch von anderen nationalen und internationalen Institutionen geteilt. Auf der Website
der World Health Organization (WHO) befinden sich entsprechende Empfehlungen zur
Jodprophylaxe.
Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten daher nicht. Er
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.Begründung (pdf)


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