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Verbraucherschutz - Keine Zulassung von gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
419 Toetav 419 sees Saksamaa

Kogumine valmis

419 Toetav 419 sees Saksamaa

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  1. Algatatud 2018
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  5. Otsus

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

22.05.2019 04:30

Pet 3-19-10-7125-004007 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten
und beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen, soweit es um eine Weiterentwicklung des
Nährwertkennzeichnungssystems für verarbeitete und verpackte Lebensmittel geht,
in dem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel nicht
zugelassen werden.

Er kritisiert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren getäuscht würden.
Ungesunde Lebensmittel müssten vom Markt genommen werden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 423 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, zu dem Anliegen Stellung
zu nehmen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:

In Deutschland ist ein breites Angebot an sicheren, qualitativ hochwertigen
Lebensmitteln verfügbar. Eine ausgewogene Ernährung wird hierdurch ermöglicht.
Alle Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Die
Kontrolle der verkauften Lebensmittel obliegt den zuständigen Behörden in den
Bundesländern. Nach den Vorgaben der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
müssen vorverpackte Lebensmittel ein Zutatenverzeichnis aufweisen, das die Zutaten
in absteigender Reihenfolge ihres Anteils auflistet. Hierdurch wissen
Verbraucherinnen und Verbraucher, was sie essen. Vorverpackte Lebensmittel
müssen zudem eine Nährwertkennzeichnung tragen, so dass Verbraucherinnen und
Verbraucher den Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren,
Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz kennen.

Nach den Regelungen der LMIV zum Täuschungsschutz dürfen Informationen über
Lebensmittel nicht irreführend sein. Sie müssen zutreffend und klar sein. Aufgabe des
Staates ist es, durch Information, Motivation und Schaffung unterstützender Strukturen
eine gesunde Lebensführung zu ermöglichen. Auch ist die Grenze zwischen
„gesunden“ und „ungesunden“ Lebensmitteln schwer zu ziehen. Eine gesundheitliche
Bedenklichkeit ergibt sich häufig nicht durch die Zusammensetzung eines einzelnen
Lebensmittels, sondern durch dessen übermäßigen Konsum. Jedes Lebensmittel
kann in den entsprechenden Mengen in einem ausgewogenen und auf die
persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Speiseplan seinen Platz finden.

Der Petitionsausschuss hält die Petition jedoch für geeignet, sie dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen, soweit es um
eine Weiterentwicklung des Nährwertkennzeichnungssystems für verarbeitete und
verpackte Lebensmittel geht, in dem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls
vereinfacht visualsiert wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd