Dialog

Verbraucherschutz - Kennzeichnung alkoholischer Getränke im Hinblick auf eine Schwangerschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 Unterstützende 61 in Deutschland

Sammlung beendet

61 Unterstützende 61 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

21.11.2019, 03:23

Pet 3-18-10-7125-040927 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.11.2019 abschließend beraten
und beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen, soweit es darum geht,
Drogenmissbrauch zu bekämpfen und Maßnahmen zur Alkoholprävention gezielt
zu fördern,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Die Petentin fordert eine gesetzliche Verpflichtung dahingehend, dass auf
alkoholischen Getränken sichtbare Warnhinweise angebracht werden, dass jeglicher
Alkoholkonsum in der Schwangerschaft das ungeborene Kind schädigt.

Sie führt aus, dass in Deutschland jährlich ca. 10.000 Kinder geboren würden, die
durch Alkohol in der Schwangerschaft geschädigt wurden. Alle Formen dieser
Schädigungen würden unter dem Begriff Fetal Alcohol Spectrum Disorder (FASD)
zusammengefasst. Die Kinder seien im Regelfall für ihr gesamtes Leben geschädigt
und benötigten ein Leben lang umfangreiche Unterstützung der Gesellschaft. Diese
Behinderung sei vermeidbar, wenn auf Alkohol während der Schwangerschaft
verzichtet werde. Um dies zu erreichen, sei Prävention der einzige Weg. Hierfür
seien die Warnhinweise erforderlich. Soweit auf freiwilliger Basis von der
Alkoholindustrie ein Piktogramm einer durchgestrichenen Schwangeren als Hinweis
aufgenommen werde, sei dies erheblich zu klein, um wahrgenommen zu werden.
Zudem sei die Bedeutung dieses Hinweises nicht eindeutig.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 61 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat
der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen
mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
Ergebnis:
Der Prävention des fetalen Alkoholsyndroms (FAS) bzw. des FASD ist ein hoher
Stellenwert beizumessen. Zahlreiche Maßnahmen in der Nationalen Strategie zur
Drogen- und Suchtpolitik sind hierauf ausgerichtet und wurden bereits umgesetzt.
Dazu zählen beispielsweise die Förderung der S 3 Leitlinien zur Diagnose von FAS
und FASD, der Förderschwerpunkt „Prävention von Tabak und/oder Alkoholkonsum
in Schwangerschaft und Stillzeit“ von 2011 bis 2014, das internetbasierte
Beratungsprogramm „Individualisierte, risikoadaptierte Interventionen zur
Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums bei Schwangeren“ (IRIS). In diesem
Zusammenhang sind auch das Projekt „Schwanger? Dein Kind trinkt mit! – Ärztliche
Primarprävention des FASD in Schulen“ der Ärztlichen Gesellschaft zur
Gesundheitsförderung e. V. zu nennen, das von 2015 bis 2018 gefördert und extern
evaluiert wurde, sowie das mobile Präventionsprojekt „Begehbare Gebärmutter“ des
FASD-Netzwerkes Nordbayern.

Die Bundesregierung hat zudem weitere Initiativen zur Information und Stärkung der
Prävention durchgeführt. Dies gilt auch für die Verbesserung der Diagnostik von
FAS. Die Prävention ist nach den Ausführungen der Bundesregierung eine
andauernde gesellschaftliche Querschnittsaufgabe von Bund, Ländern und
Kommunen sowie weiterer gesellschaftlicher Gruppen. Die Bundesregierung hat
weiterhin mitgeteilt, dass sie der Einführung einer Warnpflicht gegenüber
Schwangeren auf alkoholischen Getränken zurückhaltend gegenübersteht, da sie
den Ansatz der Prävention durch gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen
für wirkungsvoller hält. Die dargestellten vielseitigen zielgruppenspezifizierten
Initiativen dienen daher auch der Prävention. „Nüchternheit in Schwangerschaft und
Stillzeit“ ist nach den Darlegungen der Bundesregierung ein wichtiges Ziel der 2012
verabschiedeten nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik. Die Wirksamkeit
von bildlichen Hinweisen wie z. B. das Piktogramm in Frankreich, mit dem vor den
Gefahren des Alkoholkonsums für Schwangere gewarnt wird, wurde bislang noch
nicht untersucht, könnte jedoch nach einer Studie zur Wissenssteigerung über die
Schäden von Alkohol in der Schwangerschaft beitragen.

Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte FASD-Präventionsprogramm,
auf das bereits hingewiesen wurde, hat das Wissen von Schülerinnen und Schülern
über die Risiken durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft vertieft. Die
Evaluationsergebnisse haben diesen Wissenszuwachs bestätigt. Die
Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, bereits Kindern und
Heranwachsenden zu vermitteln, wie dramatisch die Folgen für das Ungeborene
sind. Der Wissenszuwachs durch die Maßnahmen im Rahmen dieses
Präventionsprogrammes wurde durch die Evaluationsergebnisse bestätigt.

Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Prävention
wirkungsvoller ist als die Einführung einer Warnpflicht. Er empfiehlt daher, die
Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu
überweisen, soweit es darum geht, Drogenmissbrauch zu bekämpfen und
Maßnahmen zur Alkoholprävention gezielt zu fördern, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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