Reģions: Vācija

Verbraucherschutz - Kennzeichnung aller Inhaltsstoffe im Tabak-Feinschnitt

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
91 atbalstītājs 91 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

91 atbalstītājs 91 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

01.12.2016 03:22

Pet 3-18-10-7125-018052



Verbraucherschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und

Landwirtschaft – als Material zu überweisen.

Begründung



Der Petent fordert eine Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der Inhaltsstoffe bei Tabak-

Feinschnitt.

Er führt aus, dass er nicht verstehe, weswegen Tabak-Feinschnitt ohne

Kennzeichnung vertrieben werden dürfe. Für fast alle Produkte bestehe eine

Kennzeichnungspflicht, selbst für Zigaretten. Die Gesundheit von Rauchern von

Tabak-Feinschnitt müsse durch die geforderte Kennzeichnung besser geschützt

werden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 91 Mitzeichnende haben das

Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte

das im folgenden dargestellte Ergebnis:

Tabakerzeugnisse, die in Deutschland auf dem Markt sind, müssen die

tabakrechtlichen Vorschriften einhalten. Dazu gehören insbesondere das Vorläufige

Tabakgesetz sowie die Tabakprodukt-Verordnung und die Tabak-Verordnung.

Nach den Vorschriften der Tabakprodukt-Verordnung müssen die Hersteller und

Einführer von Tabakerzeugnissen – einschließlich Tabak-Feinschnitt – in einer nach

Markennamen und Art gegliederten Liste alle bei der Herstellung der einzelnen

Tabakerzeugnisse verwendeten Zusatzstoffe einschließlich der Mengen in

absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils mitteilen. Der Inhalt dieser Liste wird



vom zuständigen Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Internet

veröffentlicht. Sie ist einzusehen unter: http//www.bmel.de/tabakzusatzstoffe.

Dennoch hält der Petitionsausschuss es nicht für nachvollziehbar, weshalb

ausgerechnet für Tabakprodukte eine sehr indirekte Information für die

Verbraucherinnen und Verbraucher über Inhaltsstoffe ausreichen soll, während jeder

Lebensmittelanbieter eine umfassende Kennzeichnungspflicht hat. Die Inhaltsstoffe

von Tabakprodukten werden auch über die Lunge in den Körper aufgenommen. Sie

müssen daher auch der für Lebensmittel geltenden Kennzeichnungspflicht

unterliegen. Eine Erleichterung von dieser Pflicht lässt sich nicht begründen. Der

Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem BMEL als Material zu

überweisen, da zurzeit an der Verordnung zur Umsetzung der Tabakprodukt-Richtlinie

gearbeitet wird.

Begründung (PDF)


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