Reģions: Vācija

Verbraucherschutz - Kennzeichnung aller Lebensmittel als nicht vegetarisch, vegetarisch oder vegan

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
1 366 Atbalstošs 1 366 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

1 366 Atbalstošs 1 366 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:14

Pet 3-17-10-7125-045361Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass alle Lebensmittel, die eine Art von Verarbeitung
erfahren haben, dahingehend gekennzeichnet sind, ob sie nicht vegetarisch,
vegetarisch oder vegan sind. Die Kennzeichnung solle deutlich sichtbar und
einheitlich auf der im Regal sichtbaren Seite vorgenommen werden.
Auch solle die Bundesrepublik Deutschland auf der Ebene der Europäischen Union
versuchen, diese Kennzeichnung europaweit durchzusetzen.
Der Petent führt aus, dass es für Verbraucher nicht möglich sei, Lebensmittel durch
Lesen der Zutatenliste einer der drei Kategorien zuzuordnen. Ein einfaches
Lebensmittel, wie zum Beispiel eine Scheibe Brot, könne bis zu 50 oder mehr
verschiedene Zutaten enthalten, obwohl auf der Zutatenliste dies nicht ausgewiesen
sein müsse. Unverarbeitete Lebensmittel, wie zum Beispiel Obst und Gemüse in
offenen Auslagen oder eindeutige Fleischwaren, sollen von dieser
Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.366 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Den Petitionsausschuss hat zudem eine weitere
Petition mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden Petition
gemeinsam behandelt wird. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass
möglicherweise nicht alle vorgetragenen Aspekte dargestellt wurden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegebenen, ihre Haltung zu dem Anliegen darzulegen.
Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Die Grundkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel ist auf europäischer Ebene
durch die so genannte Etikettierungsrichtlinie, die Richtlinie 2000/13/EG,
harmonisiert. Diese wurde insbesondere durch die Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung (LMKV) in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen
Lebensmittelverpackungen - bis auf wenige Ausnahmen - ein Verzeichnis der
Zutaten enthalten, das gemäß § 6 Abs. 1 LMKV „aus einer Aufzählung der Zutaten
des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt
ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels" besteht. Als Zutat sind
gemäß § 5 Abs. 1 LMKV alle Stoffe definiert, einschließlich der Zusatzstoffe sowie
der Enzyme, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels
verwendet werden und - wenn auch möglicherweise in veränderter Form - im
Enderzeugnis vorhanden bleiben.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben daher grundsätzlich die Möglichkeit,
sich mit Hilfe dieses Zutatenverzeichnisses über die Bestandteile des Lebensmittels
zu informieren. Hierbei können sie im Allgemeinen auch feststellen, welche tierischen
oder pflanzlichen Bestandteile das Lebensmittel enthält.
Der Petitionsausschuss stellt jedoch fest, dass verpflichtende Regelungen zur
Kennzeichnung vegetarischer oder veganer Lebensmittel nicht bestehen. Zwar wird
dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher, dies „auf einen Blick"
erkennen zu können, zum Teil durch Eigeninitiativen der Lebensmittelindustrie
Rechnung getragen. Das so genannte „V-Label" ist ein derartiges freiwilliges
Kennzeichnungselement für vegetarische oder vegane Lebensmittel, das vom
Vegetarierbund Deutschland e.V. an Betriebe und Produkte vergeben wird. Die
Kriterien der Vergabe regelt der Vegetarierbund. Diese Kriterien sowie weitere
Informationen sind auf der lnternetseite des Vegetarierbundes unter
vebu.de/lifestyle/essen-a-trinken/v-label nachzusehen.
Das europäische Lebensmittelkennzeichnungsrecht wurde grundlegend überarbeitet.
Ab dem 13. September 2014 gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU die
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die so genannte Lebensmittel-
Informationsverordnung. Die Europäische Kommission hat gemäß Artikel 36 Abs. 3
dieser Verordnung die Befugnis, Durchführungsrechtsakte und damit einheitliche
Vorgaben für freiwillig bereitgestellte Informationen über die Eignung eines
Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer zu erlassen.

Der Petitionsausschuss unterstützt das Bedürfnis der Verbraucherinnen und
Verbraucher, eine bessere Kennzeichnung vegetarischer oder veganer Produkte zu
erreichen und empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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