Verbraucherschutz - Kennzeichnung vegetarischer/veganer Produkte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
126 Unterstützende 126 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

126 Unterstützende 126 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.05.2017, 04:22

Pet 3-18-10-7125-020180



Verbraucherschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung



Der Petent möchte erreichen, dass alle vegetarischen/veganen Produkte mit einem

„V-Label“ etikettiert werden müssen, damit sie von Verbraucherinnen und

Verbrauchern leichter erkannt werden können.

Er führt aus, dass viele Produkte „auf den ersten Blick“ vegetarisch oder vegan

erscheinen würden, man jedoch beim Lesen der Zutatenliste auf der Rückseite

feststellen müsse, dass dies nicht der Fall sei. Diese sei jedoch nicht immer ganz

eindeutig. Es sei daher nicht ausgeschlossen, dass ein Produkt zwar vegetarisch

bzw. vegan erscheinen würde, jedoch in der Zutatenliste tierische Inhaltsstoffe

aufgeführt seien.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 129 Mitzeichnende

haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses

hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist auf europäischer Ebene durch

die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die so genannte Lebensmittel-

Informationsverordnung (LMIV), harmonisiert. Dies hat die Folge, dass eine

anderweitige Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln EU-rechtlich nicht zulässig

ist. Nach der LMIV sind vorverpackte Lebensmittel grundsätzlich mit einem

Verzeichnis zu versehen, in dem alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres

Gewichtsanteils aufgeführt sind. Dies ergibt sich aus Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b LMIV.

Unter dem Begriff „Zutat“ sind dabei alle bei der Herstellung oder Zubereitung eines

Lebensmittels verwendeten Stoffe zu verstehen, die unverändert oder verändert im



Enderzeugnis vorhanden sind. Dies gilt auch für als Zutat verwendete Stoffe

tierischen Ursprungs.

Nach der Rechtslage handelt es sich derzeit bei der Deklaration eines Lebensmittels

als vegan bzw vegetarisch um die Bereitstellung freiwilliger Informationen. Die

Bundesregierung hat ausgeführt, dass es verschiedene Siegel gibt, die in vielen EU-

Staaten auf der Grundlage eines freiwilligen zertifizierten Kennzeichnungssystems

verwendet werden. Hersteller haben die Möglichkeit, freiwillig das so genannte „V-

Label“ zu verwenden, das in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e.V. an

Betriebe und Produkte vergeben wird, die keine Tierbestandteile verarbeiten bzw.

enthalten. Die Kriterien der Vergabe regelt der Vegetarierbund Deutschland e.V.

Informationen hierzu finden sich unter vebu.de/vebu-projekte/v-label.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die gewünschte Pflichtkennzeichnung

wegen der Vielfalt freiwilliger Informationsbereitstellung nicht erforderlich sei. Sie

hätte zudem einen großen Aufwand für die Unternehmen zur Folge und würde eine

überflüssige Information für die Mehrzahl der Bevölkerung darstellen, die kein

Interesse an diesen Informationen hat. Auch wenn der

lebensmittelkennzeichnungsrechtliche Rahmen heute ermöglicht, dass Menschen,

die sich vegetarisch oder vegan ernähren möchten, über angemessene und

verlässliche Informationsmöglichkeiten verfügen, hat der Petitionsausschuss

Verständnis für den Wunsch nach diesbezüglicher Kennzeichnung. Da eine

Abweichung von den EU-rechtlichen Regelungen nicht zulässig ist, empfiehlt der

Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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