Περιοχή: Γερμανία

Verbraucherschutz - Kennzeichnung von ESL-Milch

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
1.069 Υποστηρικτικό 1.069 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

1.069 Υποστηρικτικό 1.069 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 4:53 μ.μ.

Pet 3-17-10-7125-036395Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass so genannte ESL-Milch im Handel nicht länger
als Frischmilch bezeichnet werden darf und dass eine Kennzeichnung als ESL-Milch
auf der Vorderseite der Verpackung vorgenommen werden muss.
Er begründet dies damit, dass die ESL-Milch („Extended Shelf Life“ – länger haltbar
im Regal –) nicht als Frischmilch bezeichnet werden dürfe, da durch die höhere
Erhitzung der Milch mindestens 10 v.H. der enthaltenen Vitamine verloren gingen.
Der Geschmack erinnere zudem an so genannte H-Milch. Gegenwärtig sei es für den
Verbraucher schwierig, zu erkennen, dass es sich um ESL-Milch handelt. In den
letzten Jahren hätten immer mehr Hersteller die traditionell hergestellte Frischmilch
durch ESL-Milch ersetzt. Er schlage daher vor, auf der Vorderseite der Packung den
Hinweis, “ESL länger haltbar“ aufzubringen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 1069 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu dem
Anliegen Stellung zu nehmen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
In den europäischen und deutschen Rechtsvorschriften gibt es keine unmittelbaren
Bestimmungen, die die Verwendung der Bezeichnung „frisch“ in Abhängigkeit vom
angewandten Wärmebehandlungsverfahren oder von einer Frist der Gewinnung der
Milch bis zur Verarbeitung bzw. der deklarierten Mindesthaltbarkeit der Milch regeln.
Dies gilt sowohl für die Bezeichnung „frisch“ allein als auch für die Bezeichnung in
einer Wortkombination, wie z.B. „pasteurisierte Frischmilch“. Es hatte sich als

schwierig herausgestellt, zu definieren, was unter „frisch“ zu verstehen bzw. nach
welchen Kriterien dies zu bewerten ist. In Betracht kämen u.a. eine Bezeichnung als
Zeitbegriff in Abhängigkeit von den Tagen oder in Abhängigkeit von der
Qualitätsveränderung, d.h. der Sensorik. Molkereien haben in den letzten
Jahrzehnten „klassisch“ kurzzeiterhitzte, d.h. pasteurisierte, Milch zunehmend mit
dem Hinweis „frisch“ vermarktet. Auch wenn diese Milch nicht mehr in jedem
Lebensmittelgeschäft vorzufinden ist, wird sie noch von den Molkereien hergestellt.
Im Markt etabliert hat sich mittlerweile die so genannte ESL-Milch. Diese Milch wurde
entweder einer höheren Wärmebehandlung oder einer Mikrofiltration ausgesetzt, bei
der Bakterien herausgefiltert werden.
Das Max Rubner-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Ernährung und
Lebensmittel, hat eine Studie durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass
bei ESL-Milch nicht von einem minderwertigen Produkt gesprochen werden kann.
Nennenswerte Vitamin- und Nährstoffverluste seien im Vergleich zu traditionell
pasteurisierter Milch nicht festzustellen. Jedoch werde die traditionell kurzzeiterhitzte
Milch sensorisch positiver bewertet.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) hat intensive Gespräche mit dem Milchindustrie-Verband e.V. und dem
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. geführt mit dem Ziel, eine
Verständigung über eine verbesserte Kennzeichnung der Milch in Deutschland zu
erreichen. Hierdurch sollte die Wahlmöglichkeit der Verbraucherinnen und
Verbraucher zwischen der klassisch pasteurisierten Milch und der länger haltbaren
Milch verbessert werden. Als Ergebnis dieser Gespräche wurde vereinbart, dass
klassisch pasteurisierte Konsummilch mit dem Zusatz „traditionell hergestellt“ und
ESL-Milch mit dem Zusatz „länger haltbar“ zu kennzeichnen ist.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sie sich für eine freiwillige
Kennzeichnungsvereinbarung entschieden hat, da eine Verordnungsregelung
erheblich zeitaufwändiger gewesen wäre. Hierdurch wäre eine anhaltende
Verbraucherverunsicherung eingetreten. Zudem sehe sie in einer
Verordnungsregelung eine Überbürokratisierung.
Nach den Erkenntnissen des Petitionsausschusses haben Industrie und Handel die
vereinbarte freiwillige Kennzeichnung nahezu vollständig umgesetzt. Die
Milchindustrie und der Lebensmittelhandel haben sich zudem verpflichtet, die
zusätzliche Angabe in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung an gut sichtbarer

Stelle aufzubringen. Bei pasteurisierter Milch ist die Angabe „traditionell hergestellt“
ebenso zu deklarieren.
Soweit mit der Petition darauf hingewiesen wird, dass es für Verbraucherinnen und
Verbraucher vermehrt schwierig ist, klassische, d. h. pasteurisierte, Milch zu erhalten,
stellt der Petitionsausschuss fest, dass lediglich die rechtlichen Bestimmungen für
eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zur Vermeidung einer Irreführung des
Verbrauchers festgelegt werden können. Der Verbraucher kann jedoch durch ein
gezieltes Einkaufsverhalten dazu beitragen, dass die Milchqualität seiner Wahl
vermehrt nachgefragt wird. Nach den Ausführungen des BMELV wird in einigen
Lebensmittelketten mit zunehmender Frischeprofilierung und Regionalvermarktung
auch zunehmend die herkömmliche pasteurisierte Milch angeboten.
Der Petitionsausschuss unterstützt die geforderte verpflichtende Regelung nicht und
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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