Region: Germany

Verbraucherschutz - Kennzeichnungspflicht für das Fleisch unbetäubt getöteter Tiere

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
302 supporters 302 in Germany

Petition process is finished

302 supporters 302 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

01/19/2017, 03:22

Pet 3-18-10-7125-010125



Verbraucherschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung



Der Petent möchte eine Kennzeichnungspflicht für das Fleisch von betäubungslos

geschlachteten Tieren, insbesondere für importiertes Fleisch, erreichen.

Er führt aus, dass es durch die EU-Verordnung 1099/2009 EU-Mitgliedstaaten

ermöglicht werde, nicht nur in religiösen Ausnahmefällen betäubungslos zu

schlachten, sondern dieses Verfahren industriell anzuwenden. Es gebe Studien,

dass dies in mehreren Ländern der EU praktiziert werde. Durch Fleischimporte aus

diesen Ländern würde das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz

unterlaufen. Es bestehe auch der Verdacht, dass weit über den religiösen Bedarf

hinaus betäubungslos geschlachtet werde, da der Verzicht auf eine Betäubung der

Tiere eine Zeit- und Kostenersparnis zur Folge habe. Die Kennzeichnungspflicht für

das Fleisch unbetäubt getöteter Tiere würde daher zu einer verbesserten

Transparenz führen. Sie würde die Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und

Verbraucher stärken und den Tierschutz verbessern.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 302 Mitzeichnende

haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im

Folgenden dargestellte Ergebnis:

Für eine Pflichtkennzeichnung spricht, dass die Kennzeichnung von Fleisch, das von

geschächteten Tieren stammt, vor allem für tierschutzinteressierte Verbraucherinnen

und Verbraucher eine wichtige Information bei der Kaufentscheidung darstellt. Nach

Darstellung der Bundesregierung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass eine

derartige Kennzeichnung von den betroffenen Religionsgemeinschaften auch als



eine diskriminierend wirkende „Negativ-Kennzeichnung“ angesehen werden kann.

Weiterhin kann sie auch von anderer Seite zu diskriminierenden Zwecken benutzt

werden.

Die Frage einer Kennzeichnung von Fleisch hinsichtlich der Betäubung von Tieren

spielte im Rahmen der Verhandlungen zur so genannten Lebensmittel-

Informationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), die am 12. Dezember

2011 in Kraft getreten ist, eine Rolle. Diese Lebensmittel-Informationsverordnung ist

größtenteils ab dem 13. Dezember 2014 anzuwenden. Das Europäische Parlament

hatte eine Forderung, die eine Kennzeichnungspflicht betraf, gestellt. Eine derartige

Pflichtkennzeichnung wurde aber im Ergebnis zunächst nicht in die Lebensmittel-

Informationsverordnung aufgenommen.

Im Rahmen einer durch Europäischen Kommission veranlassten Studie, die seit

Februar 2015 vorliegt, wurde untersucht, ob es zweckmäßig ist, den

Verbraucherinnen und Verbrauchern einschlägige Informationen über die Betäubung

von Tieren vor der Schlachtung bereitzustellen. Nach den Ausführungen des

Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurden u.a. hierzu

Telefon-Interviews mit 13.500 Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt, 500 aus

jedem der im Studienzeitraum 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die

Befragten sollten spontan bis zu drei Kriterien nennen, die für sie beim Kauf von

Fleisch entscheidend sind. Merkmale der Fleischqualität wie z. B. Haltbarkeit und

Nährwert wurden von 56 % der Befragten genannt. Der Preis war für 24 % der

Befragten von entscheidender Bedeutung, die Herkunft für 15 % der Befragten.

Diese Kriterien wurden wesentlich häufiger genannt als die Art der Herstellung

(3,4 %), Tierschutz (0,7 %) und religiöse Aspekte (0,3 %).

Von den befragten Personen haben nach den Ausführungen des BMEL 80 %

angegeben, mit der bestehenden Kennzeichnung der von ihnen erworbenen

Produkte zufrieden zu sein. 72 % der Befragten interessierten sich für begleitende

Informationen bei Kauf von Fleisch im Hinblick auf die Betäubung der Tiere bei der

Schlachtung. 45 % der Befragten äußerten sich zustimmend dahingehend, dass

Fleisch von betäubungslos geschlachteten Tieren gekennzeichnet werden solle.

23 % äußerten sich ablehnend. 23 % waren hierzu indifferent.

Die Studie kommt daher zu der Schlussfolgerung, dass eine große Mehrheit der

Verbraucherinnen und Verbraucher sich erst dann für die Betäubung bei Schlachtung

interessiert, wenn sie für die Thematik sensibilisiert ist. Ob durch eine spezielle

Kennzeichnung von Fleisch das Kaufverhalten beeinflusst wird, ist nach dem



Ergebnis der Studie offen geblieben. Für eine Minderheit handle es sich hier um

einen entscheidenden Faktor beim Kauf.

Nach den Ausführungen des BMEL soll die Kennzeichnung der Betäubung bei

Schlachtung sowohl das Fleisch von betäubten als auch von nicht betäubten Tieren

umfassen. Mit Verweis auf die Gefahr einer Stigmatisierung bestimmter

gesellschaftlicher Gruppen wird die praktikablere Lösung, ggf. nur Fleisch von

betäubungslos geschlachteten Tieren zu kennzeichnen, als nicht sinnvoll angesehen.

Bei der Kennzeichnungsform soll ein Fließtext bevorzugt werden. Das BMEL hat

weiterhin ausgeführt, dass für Bereiche wie Gastronomie und verarbeitete

Erzeugnisse höhere Hürden gesehen werden als für Frischfleisch.

Weiterhin ungewiss ist nach den Ausführungen des BMEL, ob die Verbraucherinnen

und Verbraucher gewillt sind, sich an den Mehrkosten einer etwaigen Kennzeichnung

zu beteiligen. Letztlich bliebe es abzuwarten, welche Schlüsse die Europäische

Kommission aus der Studie zieht. Das BMEL sieht zzt. keinen konkreten

Handlungsbedarf. Es weist auch darauf hin, dass ein Dialog von Interessenträgern

im Rahmen der genannten Studie nahe gelegt habe, dass ein unbeabsichtigter

Verzehr von Fleisch betäubungslos geschlachteter Tiere in Deutschland sehr

unwahrscheinlich sei. Das Fleisch betäubungslos geschlachteter Tiere werde über

spezialisierte jüdische und muslimische Metzger vertrieben. Zudem stelle der

genehmigungspflichtige Verzicht auf eine Betäubung bei der Schlachtung in

Deutschland den absoluten Ausnahmefall dar.

Die überwältigende Mehrheit von in Deutschland mit einer „Halal“-Kennzeichnung

vertriebenem Fleisch von Tieren stammt nach den Ausführungen des BMEL zudem

aus einer Schlachtung, bei der betäubt wurde.

Da das Anliegen die Forderung des Europäischen Parlamentes nach einer

Kennzeichnungspflicht betrifft, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem

Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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