Región: Alemania

Verbraucherschutz - Möglichkeit der Haarfärbung bei Jugendlichen ab 14 Jahren

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Apoyo 11 En. Alemania

No se aceptó la petición.

11 Apoyo 11 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

09/01/2019 3:26

Pet 3-18-10-7125-042673 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bereits ab
einem Alter von 14 Jahren Haarfärbemittel verwenden dürfen.

Er führt aus, dass die Regelung, dass man sich erst ab dem 16. Lebensjahr die
Haare färben dürfe, selbst wenn das Einverständnis des Erziehungsberechtigten
gegeben sei, die Kreativität Jugendlicher einschränke. Eine Änderung dieser
Regelung sei erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentlich Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 11 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/12009 über kosmetische Mittel enthält Regelungen
über Haarfärbemittel und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der europäischen
Union. Die Verordnung schreibt für Haarfärbemittel einen Warnhinweis vor, wenn bei
der Herstellung der Haarfärbemittel bestimmte chemische Stoffe verwendet wurden.
Es ist zutreffend, dass dabei auch der Hinweis enthalten ist, dass die
entsprechenden Produkte nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind.
Hintergrund ist die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für
Konsumgüter zu Haarfärbemitteln und ihre hautsensibilisierende Wirkung. Der
Wissenschaftliche Ausschuss kam zu der Erkenntnis, dass von Haarfärbemitteln
verursachte Kontaktallergien ein zunehmendes Gesundheitsproblem für
Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen und häufig zu einer schweren akuten
entzündlichen Hautreaktion führen. Eine Sensibilisierung gegenüber den betroffenen
Stoffen kann zudem zu einer längerfristigen Allergie führen. Um die
Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die möglichen schädlichen
Wirkungen von Haarfärbemitteln zu informieren und das Risiko der Sensibilisierung
zu mindern, wurden daher – neben Verwendungsbeschränkungen wie
beispielsweise die Festlegung von Höchstkonzentrationen für bestimmte Stoffe –
zusätzliche Warnhinweise eingeführt. Diese Warnhinweise müssen auf den Etiketten
von Haarfärbemitteln angebracht werden, sofern diese stark oder sehr stark
sensibilisierende Stoffe enthalten. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen,
dass Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit haben,
Produkte auszuwählen, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht mit dem
geforderten Warnhinweis gekennzeichnet werden müssen.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass aufgrund der möglichen
gesundheitlichen Auswirkungen der Warnhinweis berechtigt ist. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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