Regione: Germania

Verbraucherschutz - Nährwert-Kennzeichnung auf Speisekarten

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
63 Supporto 63 in Germania

La petizione è stata respinta

63 Supporto 63 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

14/05/2016, 04:23

Pet 3-18-10-7125-023923



Verbraucherschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Der Petent möchte erreichen, dass Restaurants verpflichtet werden, auf ihren

Speisekarten für jedes angebotene Gericht eine Nährwertkennzeichnung (zumindest

für so genannte Makronährstoffe) vorzunehmen.

Er führt aus, dass dies eine erhebliche Erleichterung für Menschen sei, die auf ihre

Ernährung achten müssten bzw. wollten.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 63 Mitzeichnende haben

das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses

hatte unter Berücksichtigung der Ausführungen der Bundesregierung das im

Folgenden dargestellte Ergebnis:

Bereits seit dem 13. Dezember 2014 müssen freiwillige Nährwertkennzeichnungen

der EU-Verordnung Nr. 1169/2011, der so genannten Lebensmittelinformations-

Verordnung (LMIV), entsprechen. Für vorverpackte Lebensmittel wird die

Nährwertkennzeichnung ab dem 13. Dezember 2016 obligatorisch. Durch die

Neuregelung ist dann die Angabe des Brennwertes und von sechs Nährstoffen

verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Es handelt sich um

die Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in

kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder

an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse dann



unmittelbar an den Endverbraucher abgeben, werden von der Verpflichtung zur

Nährwertangabe ausgenommen. Diese Regelung findet sich in Anhang V Nr. 19 der

LMIV. Ursächlich für diese Regelung war, dass der Aufwand für die

Nährwertkennzeichnung hier sehr groß wäre. Die Bundesregierung hat mitgeteilt,

dass aus dem gleichen Grund auch für so genannte lose Ware keine Verpflichtung

zur Nährwertdeklaration durch den EU-Gesetzgeber beschlossen wurde.

Eine Pflichtkennzeichnung in diesen Fällen, zu denen auch Speisen in Gaststätten

gehören, würde aufgrund der praktischen Schwierigkeiten bei der Berechnung der

jeweiligen Nährstoffe erhebliche Belastungen mit sich bringen. Speisen bestehen aus

Naturprodukten. Diese sind in Zusammensetzung und Größe nicht standardisiert.

Außerdem werden auch handwerklich erzeugte Vorprodukte, die – wie dargestellt –

ebenfalls keine Nährwertangabe tragen müssen, bei der Zubereitung von Speisen

eingesetzt. Wollte man Anbieter verpflichten, bei allen Speisen den Nährwert

anzugeben, wäre ein Wiegen jeder einzelnen Zutat unvermeidlich, um die

Nährwertangaben abzuschätzen. Gegebenenfalls müssten sogar Analysen

durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass dies im

Tagesgeschäft kaum zu realisieren sei. Der Petitionsausschuss teilt diese

Einschätzung. Die Folgen einer derartigen Pflichtkennzeichnung in der Gastronomie

wären voraussichtlich ein reduziertes Angebot an Speisen ebenso wie eine

Benachteiligung handwerklich hergestellter Lebensmittel.

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung daher nicht. Er empfiehlt, das

Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung (pdf)


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