Verbraucherschutz - Neuorganisation der Verbraucherzentralen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
215 Unterstützende 215 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

215 Unterstützende 215 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

02.11.2018, 03:28

Pet 4-18-07-7125-046068 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den Verbraucherschutz/die Verbraucherzentralen neu
zu organisieren.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei der Neuorganisation
auch Forderungen nach Befähigungsnachweisen wie bei jedem Vermittler, eine
Dokumentationspflicht, eine Berufshaftpflicht und die ständige Weiterbildung dazu
gehörten. Auf Ratings und Vergleichssoftware solle verzichtet werden. Eine
Spezialisierung sei empfehlenswert.

Die Forderungen basierten darauf, dass immer wieder nachgewiesen werde, dass die
Wissensgrundlagen - entgegen der Behauptung der Dachorganisation der
Verbraucherzentralen, der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), dass alle
Berater über die notwendige Qualifikation verfügten - bei der Beratung nicht immer
vorhanden seien. Die gemachten Erfahrungen zeigten, dass die Verbraucherzentralen
nicht im Hinblick auf den tatsächlichen Bedarf und die persönlichen Risiken berieten.
Dies führe durch die falsche Bewertung einzelner Parameter bei der Empfehlung zu
Nachteilen für den Verbraucher. Für die gemachten Angaben werde nicht gehaftet.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 215 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 14 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Als Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wird unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte festgestellt, dass
es sich bei den 16 Verbraucherzentralen in den Bundesländern um auf Landesebene
organisierte Vereine handelt, die sich mit 24 verbraucherpolitisch ausgerichteten
Verbänden in der Dachorganisation vzbv zusammengeschlossen haben. Die
Verbraucherberatungen finden überwiegend in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen statt und werden durch die insoweit zuständigen Länder
finanziell gefördert. Die Verbraucherzentralen können im Rahmen der ihnen zur
Verfügung stehenden Kapazitäten sowie ihrer Aufgaben und Befugnisse ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Organisationsgewalt selbst
auswählen und den Ablauf einer Beratung festlegen. Die entsprechenden
Entscheidungen entziehen sich der staatlichen Einflussnahme, unterliegen gleichwohl
aber rechtlichen Rahmenbedingungen, wie etwa dem Rechtsdienstleistungsrecht (z.
B. die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, § 8
Absatz 1 Nummer 4, Absatz 2 i. V. m. §7 Absatz 2 des
Rechtsdienstleistungsgesetzes).

Der Ausschuss stimmt der Zielsetzung der Petition zu, dass die Beratung der
Verbraucherzentralen einen hohen Qualitätsstandard haben soll. Ein hohes
bundeseinheitliches Niveau der Verbraucherberatung stellt auch einen wesentlichen
Eckpfeiler des Ansehens der Verbraucherzentralen dar.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Qualität der Beratung durch ein
ausdifferenziertes System sichergestellt wird. So fördert die Bundesregierung den
vzbv für die Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Integraler Bestandteil
dieser Förderung ist es, dass dieser für die Qualifikation der in der Verbraucherarbeit
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich ist. Dementsprechend bietet der
vzbv beispielsweise jährlich ein umfangreiches Angebot an Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen für die Qualifizierung der Fachkräfte seines Verbandes
an. Die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen ist für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Verbraucherzentralen verpflichtend. Dieses über Jahre bewährte
System sichert somit eine effektive und qualitätsorientierte Beratungsstruktur. Nach
Ansicht des Ausschusses ist daher die mit der Petition geforderte Neuorganisation der
Verbraucherzentralen auf Bundesebene nicht erforderlich.

Demzufolge empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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