Regiune: Germania

Verbraucherschutz - Ombudsmann für Verbraucher

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
117 de susținere 117 in Germania

Petiția a fost inchisa

117 de susținere 117 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:10

Pet 4-17-07-7125-056177

Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es
um die Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 21. März 2013 geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Der Petent fordert, dass entsprechend dem Vorbild des
Versicherungsombudsmannes ein Ombudsmann für Verbraucher eingerichtet wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Verbrauchern die
Möglichkeit einer gütlichen Einigung im gesamten Bereich des Verbraucherrechts zur
Verfügung stehen müsse. Dieses Ziel könne durch die Einsetzung eines
Ombudsmanns im Bereich des Verbraucherrechts erreicht werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 117 Mitzeichnern
unterstützt. Außerdem gingen 14 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Beim Versicherungsombudsmann handelt es sich um eine von der
Versicherungswirtschaft eingerichtete Schlichtungsstelle, die seit dem Jahr 2001 tätig

ist und bis zu einem Beschwerdewert von 10.000,- Euro verbindlich gegen die
angeschlossenen Versicherungsunternehmen entscheiden kann. Der
Versicherungsombudsmann ist allgemein anerkannt und genießt im Bereich der
Schlichtung Vorbildfunktion. Für den Bereich der privaten Kranken- und
Pflegeversicherung wurden eigene Ombudsmänner eingerichtet.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten zur
außergerichtlichen Streitschlichtung, die grundsätzlich auf freiwilliger Basis
durchgeführt und von privaten und öffentlichen Trägern in den unterschiedlichsten
Bereichen angeboten werden. Auch wenn dies nicht stets ausdrücklich durch
Ombudsleute geschieht, wird doch in der Praxis der vom Petenten angestrebte
Verbraucherschutz in zahlreichen Fällen auf diese Weise bereits erreicht. Insoweit ist
dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen worden.
Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass –
ergänzend zu den bereits auf nationaler Ebene bestehenden Regelungen – durch die
geplante Umsetzung entsprechender europäischer Rechtsakte dem Anliegen des
Petenten Rechnung getragen wird. Am 18. Juni 2013 ist – neben weiteren
Rechtsakten – die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten in Kraft getreten. Die Rechtsakte sind spätestens bis zum 9. Juli 2015
in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie
2013/11/EU obliegt dem jeweiligen Mitgliedsstaat.
Ziel dieser Rechtsakte ist es insbesondere, den Schutz von Verbrauchern zu
verbessern. Ratsuchende Verbraucher sollen durch ein flächendeckendes Angebot
an Stellen zur alternativen Streitbeilegung die Möglichkeit haben, bei Konflikten im
Zusammenhang mit dem Kauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von
Dienstleistungen, sich an eine außergerichtliche und unabhängige Stelle zur
Streitbeilegung zu wenden.
In der Richtlinie 2013/11/EU wurde daher geregelt, dass die Mitgliedsstaaten
verpflichtet sind, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern
entsprechende außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt
werden. Die Verpflichtung bezieht sich dabei auf vertragliche innerstaatliche und
grenzüberschreitende Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Verkauf
von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen ergeben, beispielsweise auf
vertragliche Streitigkeiten in den Bereichen Transport, Personenverkehr, Mietrecht
sowie bei Handwerks-, Finanz-, Rechts-, Telekommunikations- und

Betreuungsdienstleistungen. Zum Anwendungsbereich zählen auch Verträge aus
den Bereichen Beratung, Planung, Wartung oder Instandhaltung. Soweit für
bestimmte Wirtschaftsbereiche keine eigenen Streitbeilegungsstellen existieren,
sollen bestehende Lücken durch eine gemeinsame Auffangstelle geschlossen
werden.
Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich die Zielsetzungen der von der Europäischen
Union verabschiedeten Richtlinie, die eine Stärkung der Rechtsposition der
Verbraucher zum Ziel hat.
Der Ausschuss empfiehlt daher, die Eingabe der Bundesregierung – dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
überweisen, soweit es um die Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. März 2013 in nationales Recht
geht.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, die Petition auch den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zuzuleiten, um sie auf das vom Petenten
vorgetragene Anliegen aufmerksam zu machen.
Im Übrigen empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit nach weiteren Möglichkeiten der
alternativen Streitbeilegung über Schlichtungsstellen für Verbraucher zu suchen ist,
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.Begründung (pdf)


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