Región: Alemania

Verbraucherschutz - Schaffung eines Internetportals

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
242 Apoyo 242 En. Alemania

No se aceptó la petición.

242 Apoyo 242 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:52

Pet 3-17-10-7125-035362Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte die Einrichtung eines Verbraucherportals erreichen, in dem
Firmen genannt werden, die sich aus seiner Sicht unfairer Geschäftspraktiken
bedienen.
Er führt aus, dass dieses Portal nach Vorbild des Verbraucherprotals „lebensmittel-
klarheit.de“ ausgestaltet sein solle. Im Rahmen der „Gewinnmaximierung“ bedienten
sich einige Firmen unethischer, umweltschädlicher bzw. teilweiser krimineller
Methoden. Bürger sollten bei Verdacht die Möglichkeit bekommen, auf solche Firmen
hinzuweisen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 242 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Einschätzung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das
im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Nach der Darstellung der Bundesregierung hat sich herausgestellt, dass sich
Verbraucherinnen und Verbraucher bei Lebensmitteln häufig durch die Aufmachung
getäuscht fühlen. Daher wurde im Jahr 2009 die Initiative „Klarheit und Wahrheit bei
der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ ins Leben gerufen. Im
Rahmen dieser Initiative betreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
e. V. eigenständig und eigenverantwortlich das in der Petition genannte Internetportal
www.lebensmittelklarheit.de. Dieses wird vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) befristet finanziell gefördert und
bietet eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher, die sich über die Kennzeichnung

von Lebensmitteln informieren wollen oder sich subjektiv durch ein Produkt in ihrer
Erwartung getäuscht fühlen. Unternehmen wird die Gelegenheit zur Stellungnahme
und zur Kommunikation mit den Verbrauchern gegeben, wobei es sich um eine
Diskussionsplattform, nicht jedoch um einen Pranger handelt.
Für anderweitige Produkte als Lebensmittel gilt, dass derjenige, der Waren oder
Dienstleistungen anbietet, dafür Sorge zu tragen hat, dass von ihnen keine Gefahr
für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht.
Für die Sicherheit ist in erster Linie der Hersteller bzw. der Importeur eines Produktes
verantwortlich. Er haftet gegebenenfalls auch dafür. Es ist ebenfalls Aufgabe des
Anbieters, die notwendigen Informationen über das Produkt bereitzustellen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Internetseite
www.produktsicherheitsportal.de informieren, wenn Bedenken hinsichtlich der
Sicherheit eines Produktes besteht. Das Produktsicherheitsportal wird von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betrieben. Zentrales
Modul dieses Portals ist eine Produktrückruf-Plattform, die es ermöglicht, an einer
zentralen Stelle aktuell und werbefrei von offizieller Seite geprüfte Produktrückrufe
einzusehen. Auch stellt die BAuA in diesem Portal kurz und verständlich
Informationen zu den Themen Verbraucherproduktsicherheit und Marktüberwachung
zur Verfügung. Dieses Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass mit dem Verbot irreführender Werbung
im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zudem ein Tatbestand vorliegt,
der im Falle des Verstoßes mit Abmahnung oder Unterlassungsklagen nach dem
UWG verfolgt werden kann. Diese Verfolgung kann z. B. von den
Verbraucherzentralen betrieben werden. Zudem können unzutreffende
Werbeaussagen im Einzelfall dazu führen, dass das entsprechende Rechtsgeschäft
anfechtbar ist oder dass von Mängelgewährleistungsrechten Gebrauch gemacht
werden kann.
Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Bestimmungen für sachgerecht. Er
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

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