Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Tierverkäufe in Netzwerken

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
690 Støttende 690 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

690 Støttende 690 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.09

Pet 3-18-10-787-006360

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Tierverkäufe, die auf Internetplattformen
stattfinden, überwacht, überprüft und gegebenenfalls verboten werden.
Er kritisiert, dass es für jeden einfach sei, ohne Anmeldung bzw. Prüfung nicht
gewerblich Tiere zu veräußern. Der Tierhandel in Netzwerken sei mengenmäßig
erheblich. Verkäufe müssten jedoch kontrolliert werden. Ebenfalls müsse die
Gesundheit der Tiere geprüft werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 690 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Seit dem 1. August 2014 sind nicht mehr nur der gewerbsmäßige Handel, sondern
auch das sog. Verbringen und die Einfuhr nach Deutschland zum Zweck der Abgabe
gegen Entgelt sowie die entgeltliche Vermittlung solcher Tiere erlaubnispflichtig.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist, dass ausreichende fachliche
Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine ausreichende Zuverlässigkeit vorliegen.
Weiterhin müssen geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein.
Die ab dem 1. Januar 2014 geltende Regelung setzt damit nicht mehr voraus, dass
ein gewerbsmäßiger Handel vorliegt. Vielmehr reicht ein Handel gegen Entgelt oder
sonstige Gegenleistung aus. Dies bedeutet, dass die Vollzugsbehörden künftig in
mehr Fällen der Einfuhr oder des Verbringens von Hunden aus dem Ausland als

bislang tätig werden können. Zudem müssen gewerbsmäßige Verkäufer von
Heimtieren ab dem 1. August 2014 sicherstellen, dass dem künftigen Tierhalter mit
dem Tier schriftliche Informationen über dessen wesentliche Bedürfnisse übergeben
werden.
Die Veterinärbehörden der Bundesländer sind für die Überwachung von
Tierverkäufen zuständig, die über das Internet abgewickelt werden. Das
zunehmende Angebot an lebenden Tieren ist, wie der Petent zutreffend vorträgt, eine
Herausforderung für die Aufsichtsbehörden. Eine systematische Überwachung aller
Tierverkäufe in sozialen Netzwerken wäre jedoch wegen des hohen Aufwandes nicht
realisierbar. Zudem wäre dies auch in rechtlicher Hinsicht unverhältnismäßig.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mitgeteilt,
dass Internetplattformen teilweisen mit Tierschutzorganisationen kooperieren, indem
sie z. B. Käufer vor unseriösem Welpenhandel warnen. Teilweise verbieten sie den
Handel mit lebenden Tieren auf ihrer Plattform.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine systematische Überwachung nicht
möglich und rechtlich wegen Unverhältnismäßigkeit nicht zulässig wäre. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als
Material zu überweisen, soweit die Petition auf Probleme bei der Einhaltung des
Tierschutzes im Online-Handel aufmerksam macht, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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