Verbraucherschutz - Überprüfung und Reduzierung der Schockbilder auf Tabakprodukten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:00

Pet 3-18-15-7125-028142

Verbraucherschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Aufdruck so genannter "Schockbilder"
auf Tabakprodukten insoweit zurückgenommen wird, als durch eine öffentliche Zur-
Schau-Stellung das Ansehen von Menschen, die z. B. an einer derartigen Erkrankung
leiden, konkret betroffen sein könnte.
Es wird ausgeführt, dass die öffentliche Präsentation bestimmter Abbildungen
medizinischen Inhalts auf Tabakwaren der Prävention diene und eine Reduktion des
Rauchens zur Folge haben solle. Die Abbildungen sollten bewusst abschrecken.
Menschen, die an den dargestellten Krankheiten litten, z.B. Diabetes oder
Bluthochdruck, würden durch die öffentliche Zur-Schau-Stellung medizinischer Details
beeinträchtigt. Das Grundrecht auf Achtung vor der Person umfasse auch die
höchstpersönliche, krankheitsbezogene Intimsphäre des Einzelnen. Das Ansehen
gänzlich Unbeteiligter werde möglicherweise beeinträchtigt. Zudem sei zu fordern,
dass rechtlich vorgeschriebene Abbildungen in sachlicher Hinsicht unantastbar sein
müssten. Jedoch sei in der Vergangenheit mehrfach die Möglichkeit einer
übertriebenen Darstellung von so genannten Raucherlungen genannt worden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 28 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Weiterhin sind zwei Petitionen mit inhaltlich verwandtem Anliegen
eingegangen, die mit der vorliegenden Petition wegen des Sachzusammenhanges
gemeinsam behandelt werden. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzustellen. Die Prüfung des Petitionsausschusses

hatte unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung genannten Aspekte das
im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. April
2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und
verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG, die
Tabakprodukt-Richtlinie, hat die Mitgliedstaaten in Art. 29 verpflichtet, bis zum 20. Mai
2016 die Rechtsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie
nachzukommen.
Diese Tabakprodukt-Richtlinie sieht u.a. vor, dass Tabakerzeugnisse und verwandte
Erzeugnisse nur in Packungen und Außenverpackungen in den Verkehr gebracht
werden dürfen, die gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen. Für Zigaretten, Tabak
zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak sind dabei kombinierte Text-Bild-
Warnhinweise verpflichtend einzuführen, die aus Bild und Text sowie einer Information
zur Raucherentwöhnung bestehen. Sie müssen 65 v.H. der Vorder- und Rückseite der
Packung einnehmen. Diese kombinierten Text-Bild-Warnhinweise sind dem Anhang II
der Tabakprodukt-Richtlinie zu entnehmen. Die Farbfotografien sind in der von der
Europäischen Kommission eingerichteten Bilderbibliothek aufgeführt. Der
Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Tabakprodukt-Richtlinie am 4. Mai vom
Europäischen Gerichtshof für rechtmäßig erklärt wurde.
Ziel der Tabakprodukt-Richtlinie sind die Verringerung des Tabakkonsums und ein
möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Es handelt sich
hier um vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die mit aufeinander abgestimmten
präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgt werden. Der Einstieg
in das Rauchen soll verhindert werden, der Ausstieg aus dem Tabakkonsum gefördert
und der Schutz vor Passivrauchen gestärkt werden.
Gesundheitsbezogene kombinierte Text-Bild-Warnhinweise stellen ein wirksames
Mittel dar, um auf eine Einschränkung des Tabakkonsums hinzuwirken. Den
Verbraucherinnen und Verbrauchern werden hierdurch die gesundheitlichen Risiken
des Tabakkonsums anschaulich vor Augen geführt. Zwar werden die Bilder auch von
Nichtrauchern gesehen, die wegen ihrer Erkrankung sensibel auf die Abbildungen
reagieren könnten. Hier muss jedoch abgewägt werden. Bei der Abwägung ist auch
zu berücksichtigen, dass Nichtraucher mit diesen Warnhinweisen im Regelfall keinen
oder nur geringen Kontakt haben.

In Deutschland setzen u. a. das Tabakerzeugnisgesetz und die
Tabakerzeugnisverordnung die Tabakprodukt-Richtlinie um. Der Petitionsausschuss
hält die Regelungen für sachgerecht. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern