Regiune: Germania
Dialog

Verbraucherschutz - Verbot des Einsatzes von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
323 323 in Germania

Colectia terminata

323 323 in Germania

Colectia terminata

  1. A început 2018
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog cu destinatarul
  5. Decizie

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

19.07.2019, 04:26

Pet 3-19-10-7125-003523 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten
und beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – zu
überweisen,
2. die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit die Reduzierung von
Gewässerbelastungen durch Nachrüstung von Kläranlagen angesprochen ist.

Begründung

Mit der Petition wird ein Verbot des Einsatzes von Reserve-Antibiotika in der
Tierhaltung gefordert. Auch müssten Kläranlagen nachgerüstet werden, um zu
verhindern, dass multiresistente Keime in die Umwelt gelangen.

Es wird ausgeführt, dass gegen viele Antibiotika Resistenzen bestünden. Für Notfälle
gebe es so genannte Reserve-Antibiotika. Durch diese könnten viele Menschen
gerettet werden. Reserve-Antibiotika stünden jedoch auch Tierärzten zur Verfügung.
Durch die Behandlung von Tieren könne es auch gegen diese Antibiotika zu
resistenten Keimen kommen. Dies müsse durch das Verbot des Einsatzes von
Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung verhindert werden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 324 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zudem mehrere weitere Petitionen
mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges
mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis
dafür gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt wurden. Der
Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die
parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellt Ergebnis:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) haben die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie (DART) der
Bundesregierung entwickelt. Diese sowie die Nachfolgestrategie DART 2020
umfassen neben der Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapien und
verbesserter Diagnostik sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz.

Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass es seit vielen Jahren strikte Vorschriften
für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren gebe. Weiterhin gebe es umfangreiche
Nachweispflichten. Antibiotika werden beim Tier grundsätzlich nur nach tierärztlicher
Verschreibung eingesetzt. Für eine derartige Verschreibung muss eine so genannte
Indikation vorliegen, die vorher durch den Tierarzt festgestellt wurde. Ein Einsatz als
Wachstumsförderer ist ebenso unzulässig wie ein Einsatz zur routinemäßigen
Prophylaxe. Mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(16. AMG-Novelle) wurde das Antibiotikaminimierungskonzept auf den Weg
gebracht, das die fortlaufende Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Masttieren als
Zielgröße verfolgt. Mit diesen Maßnahmen sind die Antibiotikamengen nach den
Ausführungen der Bundesregierung zwischen den Jahren 2011 und 2016 um 56,5
v.H. gesunken. Dies entspricht einer Veränderung der Menge von 964 t auf 742 t.
Darin enthalten ist ein Rückgang der Colistinabgabemengen von 127 t um 46,67 v.H.

Die Anwendung von so genannten Reserveantibiotika muss jedoch noch restriktiver
werden. Aus Gründen des Tierschutzes müssen jedoch auch kranke Tiere mit diesen
Wirkstoffen behandelt werden, wenn dies notwendig ist. Die am 1. März 2018 in Kraft
getretenen neuen Regelungen der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
verfolgen das Ziel, den verantwortungsvollen und gezielten Einsatz von Antibiotika in
der Tierhaltung zu stärken. Bestimmte, für Menschen besonders wichtige Antibiotika,
dürfen künftig bei bestimmten Tieren wie Rindern, Schweinen, Puten, Hühnern,
Hunden und Katzen nur noch dann angewendet werden, wenn sie für die jeweilige
Tierart zugelassen sind. Die so genannte „Umwidmung“ von Antibiotika bei diesen
Tierarten ist daher verboten. Beim Einsatz von Antibiotika bei den wichtigsten
Nutztierarten muss der Tierarzt zudem im Rahmen der Behandlung in bestimmten
Fällen testen, ob der Krankheitserreger gegen Antibiotika resistent ist. Dies bedeutet,
dass zuvor ein Antibiogramm angelegt werden muss.

Soweit mit der Petition eine Nachrüstung von Kläranlagen gefordert wird, stellt der
Petitionsausschuss fest, dass Kläranlagen Eintragspfade für antibiotikaresistente
Bakterien sind, ebenso wie Abschläge von Regenüberlaufbecken sowie diffuse
Abschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Bundesregierung
weist darauf hin, dass eine 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen nur einen der
Eintragspfade berücksichtigt. Die verfügbaren Verfahren bei der Reduktion von
Spurenstoffen und resistenten Bakterien seien zudem unterschiedlich wirksam. Die
Entscheidung darüber liege bei den zuständigen Landesbehörden. In dicht
besiedelten Gebieten oder bei Gewässern mit hohem Abwasseranteil ist die 4.
Reinigungsstufe nach den Ausführungen der Bundesregierung eine Option. Ebenso
wichtig seien jedoch Vorsorgemaßnahmen, die den Eintrag von Spurenstoffen im
Allgemeinen und Antibiotika im Speziellen bereits an der Quelle soweit wie möglich
reduzieren.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit entwickelt
derzeit eine Spurenstoffstrategie, im Rahmen derer Minderungsmaßnahmen an der
Quelle der Anwendung sowie der Entsorgung etabliert werden sollen. Dies betrifft
auch die Minimierung des Eintrags von Humanarzneimitteln ebenso wie die
Diskussion zu Gewässerrandstreifen.

Der Petitionsausschuss nimmt das Thema „Antibiotikaresistenz“ sehr ernst. Als
wichtigen Bestandteil der Spurenstoffstrategie sieht er eine Reduzierung von
Gewässerbelastungen durch Antibiotika. Die Bundesregierung hat darauf
hingewiesen, dass nach derzeitiger Kenntnislage nicht sicher beurteilt werden kann,
ob die Aufrüstung kommunaler Kläranlagen mit einer erweiterten Reinigungsstufe zur
Reduktion antibiotikaresistenter Bakterien in Gewässern erforderlich ist. In diesem
Zusammenhang weist der Petitionsausschuss auf das Forschungsvorhaben des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Verbundprojekt „HyReKA“, hin, bei
dem die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser untersucht wird.
Der Forschungsverbund HyReKA soll einen aktiven Beitrag zum umweltbezogenen
Umweltschutz der Bevölkerung leisten. Er setzt sich aus Forschern verschiedener
Fachrichtungen, kommunalen Wasserwirtschaftsbetrieben und Industriepartnern
zusammen. Er hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, Einträge von antibiotikaresistenten
Bakterien, Antibiotikaresistenzgenen und Antibiotikarückständen in die Umwelt, z.B.
durch Abwasser, qualitativ und quantitativ zu untersuchen. Auch soll die
Rückverfolgbarkeit von antibiotikaresistenten Erregern und Resistenzgenen auf
deren Ursprungsorte geprüft werden. Auf der Basis des Ergebnisses dieses
Forschungsprojektes soll in Handlungsempfehlungen formuliert werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem BMEL und dem BMBF im
Hinblick auf dieses Forschungsprojekt sowie auf weitere Maßnahmen zur
Verringerung der Antibiotikaresistenzen zu überweisen und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit die Reduzierung von
Gewässerbelastungen durch Nachrüstung von Kläranlagen angesprochen ist.

Begründung (PDF)


Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum