Región: Alemania

Verbraucherschutz - Verbot von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
148 Apoyo 148 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

148 Apoyo 148 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:01

Pet 3-18-10-7125-032466

Verbraucherschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen.

Begründung

Die Petentin möchte ein Verbot des Einsatzes von Reserve-Antibiotika in der
Tierhaltung erreichen.
Sie führt aus, dass viele Antibiotika nicht mehr wirken würden, da Resistenzen
bestünden. Für derartige Notfälle gebe es so genannte Reserve-Antibiotika. Diese
stünden jedoch auch Veterinärmedizinern zur Verfügung und würden häufig bei
Tieren eingesetzt. Hierdurch entstünden antibiotikaresistente Keime auch bei
Menschen. Es müsse verhindert werden, dass es durch Einsatz dieser Reserve-
Antibiotika bei Tieren zu resistenten Keimen komme.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 337 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gemeinsam
mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie
entwickelt. Diese sowie die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie 2020, bei der es
sich um eine Nachfolgestrategie handelt, umfasst neben der Entwicklung neuer
Antibiotika, alternativer Therapien und verbesserter Diagnostik das Ziel,
sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung der Antibiotikaresistenz zu entwickeln. Wirkstoffe, die für die
Behandlung von Infektionskrankheiten des Menschen besondere Bedeutung haben,

sollen bei Menschen und Tieren nur zum Einsatz kommen, wenn andere Wirkstoffe
nicht zu einer Heilung führen. Grundlage für die Therapieentscheidung soll neben der
klinischen Untersuchung grundsätzlich auch die Testung der krankmachenden
Bakterien auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen
Wirkstoffen sein.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass vom BMEL derzeit Regelungen vorbereitet
werden, die die Anwendung von Antibiotika bei Tieren weiter einschränken sollen.
Hierdurch soll dazu beigetragen werden, Therapie-Optionen in der Humanmedizin zu
erhalten und zu verbessern. Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur
Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten. Leider nehmen jedoch auch in
Deutschland die Fälle von Antibiotikaresistenzen zu. Wie in der Petition zutreffend
ausgeführt, besteht die Gefahr, dass Medikamente bei erkrankten Menschen oder
erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die
Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren,
von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie
unbedingt erforderlich sind. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat sich in Deutschland die in der Tiermedizin
abgegebene Menge an Antibiotika zwischen den Jahren 2011 und 2015 mehr als
halbiert. Dennoch hält der Petitionsausschuss – wie auch die Bundesregierung –
weitere Maßnahmen für erforderlich. Um eine weitere Zunahme der Resistenzen zu
verhindern, sollte der Antibiotika-Einsatz auf das unbedingt therapeutisch notwendige
Maß begrenzt werden. Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit
Behandlungen erst gar nicht erforderlich werden, sollten hierbei im Vordergrund
stehen.
Da vom BMEL derzeit Regelungen vorbereitet werden, die eine weitere
Einschränkung der Antibiotikaanwendung bei Tieren bezwecken, empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition dem BMEL zu überweisen.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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