Regiune: Germania

Verbraucherschutz - Verkauf des Tabakprodukts "Snus" in der EU

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
100 100 in Germania

Petiția este respinsă.

100 100 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:09

Pet 3-18-10-7125-002969Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass in der Europäischen Union der Handel von Snus
erlaubt wird.
Er begründet dies damit, dass Snus eine gesündere Alternative zu Zigaretten darstelle.
In Snus seien deutlich weniger krebserregende Stoffe enthalten. Die Zahl der Raucher
würde verringert und Deutschland könne von Steuereinnahmen profitieren. Zudem
gebe es das Problem des „Passivrauchens“ nicht.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 100 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Nach Art. 8 der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates
zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das
Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch nicht gestattet. Deutschland ist an
diese Vorgaben gebunden. Es ist daher verboten, Tabakerzeugnisse, die zum
anderweitigen oralen Gebrauch als zum Rauchen oder Kauen bestimmt sind, in den
Verkehr zu bringen.
Aufgrund einer Ausnahmeregelung in dem Beitrittsvertrag für Schweden darf Snus dort
weiterhin verkauft werden. Schweden muss allerdings sicherstellen, dass Snus nicht
in den anderen EU-Mitgliedstaaten vermarktet wird.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Überarbeitung
der Tabakprodukt-Richtlinie die Gründe, die für einem Verbot von Snus sprechen, neu
bewertet wurden.
Der Wissenschaftliche Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte
Gesundheitsrisiken (SCENIHR) der Europäischen Kommission hat die schädliche
Wirkung bestätigt. Auch in Studien wurde festgestellt, dass durch die kontinuierliche
Weiterentwicklung von Tabak zum oralen Gebrauch, insbesondere durch die stark
aromatisierten und in attraktiven Packungen auf dem schwedischen Markt
angebotenen Erzeugnisse, ein Risiko bestehe, dass neue Nutzer, darunter junge
Leute, mit dem Konsum dieser Tabakerzeugnisse beginnen. Auch nach den Aussagen
der Industrie hätte Tabak zum oralen Gebrauch ein erhebliches Marktpotenzial.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Verringerung des Tabakkonsums
und ein möglichst umfassender Schutz vor den damit einhergehenden Gefahren
vordringliche gesundheitspolitische Ziele sind. Diese werden mit aufeinander
abgestimmten präventiven, gesetzlichen und auch strukturellen Maßnahmen verfolgt.
Im Rahmen der Tabakprävention soll insbesondere der Einstieg in den Konsum von
Tabakerzeugnissen verhindert und der Ausstieg aus dem Tabakkonsum gefördert
werden. Ziel dieser Strategie ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die
gesundheitlichen Gefahren der Tabakprodukte nachdrücklich vor Augen zu führen.
Eine Einschränkung des Konsums von Tabakerzeugnissen soll erreicht werden. Dies
gilt in besonderem Maße für Produkte, die vorrangig auf jüngere Konsumenten
abzielen.
Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum geht in einer Veröffentlichung
insbesondere auch auf Snus ein (Rauchlose Tabakprodukte: Jede Form von Tabak ist
gesundheitsschädlich. Heidelberg 2006).
Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen daher nicht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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