Terület: Németország

Verbraucherschutz - Verkauf von Fleisch und Wurstwaren aus artgerechter/standortnaher Tierhaltung

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
221 Támogató 221 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

221 Támogató 221 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:56

Pet 3-18-10-7125-012964

Verbraucherschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Lebensmittelkonzerne in Deutschland verpflichtet
werden, Fleisch- und Wurstwaren ausschließlich aus artgerechter und standortnaher
Tierhaltung anzubieten. Zudem dürfe der Verkauf nur noch an Fleischtheken
stattfinden, und Fleischwaren aus Kühltheken, Dosen und in Fertiggerichten müssten
verboten werden.
Er führt aus, dass die Fleischproduktion in Deutschland seit Jahrzehnten zunehme.
Eine Folge hiervon sei die „Verseuchung des Grundwassers“, da die
Fleischproduzenten Medikamente einsetzen würden. Weiterhin sei der Umgang mit
den Tieren nicht akzeptabel. Die Produktion von Fleischprodukten müsse daher wieder
von „dem Fleischer um die Ecke“ vorgenommen werden. Dies hätte zwar höhere
Preise zur Folge. Die standortnahe Landwirtschaft könne jedoch hiervon profitieren,
und Tiere müssten nicht mehr über weite Strecken transportiert werden. Die in der
Fleischproduktion tätigen Arbeitnehmer, die derzeitig überwiegend für geringe Löhne
arbeiten würden, fänden in der Landwirtschaft qualifizierte Arbeit. Die Anzahl von gut
verdienenden Menschen würde steigen und die Qualität der Produkte verbessert.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 221 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Globalisierung und zunehmende Liberalisierung der Agrarmärkte ist durch Regeln
der Internationalen Welthandelsorganisation und der Europäischen Union bedingt.

Dies erfordert von der Landwirtschaft sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen
ständige wirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen, die in den vergangenen
Jahrzehnten in Deutschland zu einer starken Spezialisierung und zu einem
Größenwachstum insbesondere der landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe geführt
haben. In Deutschland gelten schon heute hohe Standards im Hinblick auf Tier-,
Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, die auch von der Mehrheit der Betriebe
erfüllt werden.
Der Tierschutz bei der Nutztierhaltung hat für die Bundesregierung weiterhin eine hohe
Priorität. Am 17. September 2014 startete Bundesminister Schmidt eine Tierwohl-
Initiative. Zu ihrem Ziel gehört gerade auch die Verbesserung der
Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere. Unter anderem soll ein
Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe wie Schnabelkürzen, Schwanzkupieren und
Enthornen erreicht werden. Zudem soll ein Prüf- und Zulassungsverfahren für
Stalleinrichtungen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes eingeführt werden.
Zudem hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass mit der Novellierung des
Arzneimittelgesetzes bereits ein neues System zur flächendeckenden Minimierung
des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung eingeführt wurde.
Ob Tierhaltung tiergerecht ist, lässt sich nicht pauschal anhand der Betriebsgröße
bewerten. Der Begriff der Massentierhaltung ist rechtlich nicht definiert.
Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten daher in der Regel unabhängig von der Zahl
der gehaltenen Tiere für alle landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen.
Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass es derzeit keine wissenschaftlichen Belege
dafür gibt, dass es in großen Tierbeständen grundsätzlich nicht möglich wäre, die
Tierschutzvorschriften einzuhalten oder dass es einen systematischen
Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tiergerechtheit einer Haltung
gibt. Das mit der Petition geforderte Verbot von großen Tierhaltungsanlagen wäre im
Übrigen, sofern es rechtlich überhaupt möglich wäre, nicht praktikabel, da dies
lediglich zu einer Verlagerung der Produktion führen würde.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Verbraucher ebenfalls die Möglichkeit
haben, Verantwortung zu übernehmen. Es gibt verschiedene Initiativen, bei denen
über die gesetzlichen Standards hinausgehende Anforderungen gelten. Ein
entsprechendes Angebot in Form von Markenfleischprogrammen, Fleisch aus
ökologischer Produktion und Regionalinitiativen ist im Markt erhältlich. Jedoch ist nur
ein Teil der Verbraucher bereit, die dafür erforderlichen zusätzlichen Kosten in Form
von höheren Preisen zu zahlen. Die Bundesregierung sieht in einer stärkeren

Qualitätsdifferenzierung und entsprechender Kennzeichnung von Fleisch und
Produkten tierischer Herkunft einen wichtigen Beitrag, um Verbraucheransprüche an
mehr Tierwohl und das Angebot besser in Einklang zu bringen. Zudem setzt sich
Deutschland auch auf EU-Ebene für eine Tierschutzkennzeichnung ein, die den
Verbraucher in die Lage versetzen soll, besonders tiergerecht erzeugte Produkte zu
erkennen und auf dieser Basis Kaufentscheidungen zu treffen.
Es ist unbestritten, dass es Verbesserungsbedarf bei der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung gibt.
Die geforderten Verbote unterstützt der Petitionsausschuss aus den dargestellten
Gründen jedoch nicht. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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