Verbraucherschutz - Verwendung der Bezeichnung "alkoholfrei"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
299 Unterstützende 299 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

299 Unterstützende 299 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 3-17-10-7125-054956Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Getränke nur dann als „alkoholfrei“ ausgewiesen
werden dürfen, wenn das entsprechende Getränk tatsächlich keinerlei Alkohol
enthält.
Er weist darauf hin, dass auch als alkoholfrei deklarierte Getränke Alkohol in gerin-
gen Mengen enthalten dürften. Dies sei gefährlich, z.B. wenn ein Fahranfänger, der
keinen Alkohol trinken dürfe, derartige Getränke in Unkenntnis zu sich nehmen
würde. Auch Alkoholkranke nach einer Entwöhnungsbehandlung seien hierdurch
gefährdet.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deut-
schen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 299 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der Bun-
desregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzulegen. Die
parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Bezeichnung „alkoholfrei“ bei Bier ist weder auf EU-Ebene noch im deutschen
Recht geregelt. Die Angabe des Alkoholgehaltes bei Getränken ist nach der Le-
bensmittelkennzeichnungsverordnung bei mehr als 1,2 % vol. verpflichtend. Für die
Lebensmittelüberwachung sind die Bundesländer zuständig, deren zuständige Län-
derbehörden tolerieren, dass Bier mit Alkoholgehalten bis höchstens 0,5 % vol. als
„alkoholfrei“ bezeichnet wird. Nach Ausführung der Bundesregierung wird auch in der
Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass dies keine Irreführung der Verbrau-
cher darstellt. Das Internetportal „Lebensmittelklarheit“ des Verbraucherzentrale-

Bundesverbandes e. V. (vzbv) hat gezeigt, dass hierüber stark diskutiert wird. In
diesem Zusammenhang sind Gespräche zwischen dem Portalbetreiber und der
Brauwirtschaft vorgesehen. Diese Gespräche sollen eine Lösung auf freiwilliger
Basis ermöglichen. Der Petitionsausschuss begrüßt dies. Der Petitionsausschuss
hält die gesetzlichen Regelungen für sachgerecht. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen
werden konnte.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz –
zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern