Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Vorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
554 Stödjande 554 i Tyskland

Petitionen är avslutad

554 Stödjande 554 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:53

Pet 3-17-10-7125-036664Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass die höheren zulässigen Höchstgehalte für
Radioaktivität der Tschernobyl-Verordnung, die für landwirtschaftliche Erzeugnisse
aus bestimmten Drittländern gilt, an die nach der Japan-Verordnung (EU)
Nr. 284/2012 zulässigen Höchstgehalte angeglichen werden.
Sie führt aus, dass seit dem 1. April 2012 die Höchstwerte für allgemeine Lebens-
mittel aus Japan von einem Gesamt-Cäsiumgehalt pro Kilogramm von 500 auf 100
Bq/kg gesenkt worden seien. Eine Ausnahme gelte für Reis, der vorübergehend
noch den Höchstwert von 500 Bq/kg aufweisen dürfe. Auch Sojaprodukte dürften
noch den alten Grenzwert aufweisen. Die Höchstgrenzen für Futtermittel seien
ebenfalls gesenkt worden. Für die übrigen, nach Deutschland importierten
Nahrungsmittel, würden die wesentlich höheren Tschernobyl-Grenzwerte gelten.
Diese lägen für Milch- und Milchprodukte bei 370 Bq/kg. Andere Nahrungsmittel
dürften mit einer Belastung von 600 Bq/kg verkauf werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 554 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Anlie-
gen eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
Ergebnis:
Die Japan-Verordnung (EU) Nr. 284/2012 wurde, seit sie im März 2011 in Kraft ge-
treten ist, kontinuierlich an die Situation in Japan angepasst. Zuletzt wurden die seit

April 2012 in Japan geltenden abgesenkten Grenzwerte für Cäsium-Isotope aufge-
griffen und die Werte für Jod-, Strontium- und Plutonium-Isotope gestrichen. Die
Grenzwerte gelten für alle Lebensmittel und Futtermittel aus Japan, auch wenn sie
über ein anderes Land nach Deutschland gelangen. Ausgenommen von diesen Son-
der-Importmaßnahmen sind Sake, Whiskey und Sochu. Bei diesen Waren ist auf-
grund des Verarbeitungsprozesses keine radiologische Belastung zu erwarten. Dies
wurde auch durch die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung bestätigt.
Es ist zutreffend, dass in Europa dadurch, dass die Tschernobyl-Verordnung (EG)
Nr. 733/2008 höhere zulässige Höchstgehalte für Radioaktivität aufweist, unter-
schiedliche Höchstgehalte zur Anwendung kommen. Für die Festlegung von Grenz-
werten für den zulässigen Radioaktivitätsgehalt in Lebens- und Futtermitteln ist
grundsätzlich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) zuständig. Das BMU hat die Europäische Kommission bereits aufgefordert,
eine einheitliche konsistente Regelung zu erarbeiten. Die Regelung soll es
ermöglichen, dass die Anwendung in Abhängigkeit von der Art und der Schwere des
Unfalls sowie den geografischen Gegebenheiten flexibel gestaltet wird. Hierdurch soll
zukünftig auf alle Ereignisse angemessen reagiert werden können. Die
Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die EU-Kommission zurzeit eine Revision der
Verordnung (Euratom) Nr. 3954/57 zur Festlegung von Höchstwerten von
Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder
einer anderen radiologischen Notstandssituation erarbeitet.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
BMU – als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition dem
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als Material zu
überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abge-
lehnt.

Begründung (PDF)


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