Região: Alemanha

Verbrauchsteuern - Abschaffung der Stromsteuer

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
655 Apoiador 655 em Alemanha

A petição não foi aceite.

655 Apoiador 655 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:54

Pet 2-17-08-613-037909

Verbrauchsteuern


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin fordert die Abschaffung der Stromsteuer.
Zur Begründung führt sie im Wesentlichen an, die Stromkosten seien aufgrund ihrer
wiederholten Erhöhung für die Bürgerinnen und Bürger bald nicht mehr bezahlbar.
Um die Bürgerinnen und Bürger künftig zu entlasten, müssten diese Kosten gesenkt
werden. Die Entlastung solle jedoch nicht nur den Empfängern von
Arbeitslosengeld II (ALG II) zu Gute kommen, sondern auch denjenigen, welche aus
ihrer Erwerbstätigkeit ein dem ALG II vergleichbares Einkommen erzielen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestags eingestellt. Es gingen 655 Mitzeichnungen sowie 55 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass das
Stromsteuergesetz (StromStG) in der Bundesrepublik Deutschland am 1. April 1999
im Rahmen der ökologischen Steuerreform in Kraft getreten ist. Die Stromsteuer ist
sodann in den Jahren 2000 bis 2003 schrittweise von anfangs 10,23 Euro auf
20,50 Euro je Megawattstunde ab dem 1. Januar 2003 erhöht worden.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die ökologische Steuerreform seinerzeit das
Ziel hatte, über eine maßvolle und kalkulierbare Verteuerung der Energieträger den
Energieverbrauch zu mindern sowie Anstöße für die Entwicklung von
umweltfreundlichen und Ressourcen - schonenden Verfahren und Technologien zu
geben. Gleichzeitig stehen mit den erzielten Steuereinnahmen im Bundeshaushalt
finanzielle Mittel zur Verfügung, um den Beitragssatz in der gesetzlichen
Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass diese positive Wirkung für
die Bürgerinnen und Bürger bei einem Wegfall der Stromsteuer zur Disposition
stehen würde. Auf die Einnahmen aus der Stromsteuer - im Jahr 2011 waren es
7,2 Milliarden Euro - kann auch deshalb nicht verzichtet werden, weil eine
Abschaffung der Steuer mit diesem Einnahmevolumen das Ziel der Konsolidierung
des Bundeshaushaltes in Frage stellen würde.
Der Ausschuss betont des Weiteren, dass eine Abschaffung der Stromsteuer im
Hinblick auf die ökologische Steuerungswirkung dieser Abgabe sowie mit Blick auf
das Energiekonzept der Bundesregierung und ihre angestrebten
Energieeffizienzziele ein falsches Signal wäre.
Darüber hinaus weist der Petitionsausschuss ausdrücklich darauf hin, dass die
Endkunden von einem Wegfall der Stromsteuer lediglich dann profitieren würden,
wenn die Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Steuerschuldner die steuerliche
Entlastung über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben würden. Außerdem
hielte sich die steuerliche Entlastungswirkung für die Endverbraucher ohnehin in sehr
engen Grenzen. Die jährliche Stromsteuerbelastung eines Drei-Personen-Haushaltes
beträgt bei einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden derzeit rund 72 Euro,
also lediglich 6 Euro monatlich.
Des Weiteren unterstreicht der Ausschuss, dass eine Abschaffung der Stromsteuer
bereits aus unionsrechtlichen Gründen nicht praktikabel ist. Die europäische
Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 (sog. Energiesteuerrichtlinie)
zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung
von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gibt Mindeststeuersätze für die
Besteuerung von Strom vor.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass jeder Mitgliedstaat zur
Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht gemäß Artikel 288 über die
Arbeitsweise der Europäische Union (AEUV) (ex-Art. 249 EGV) verpflichtet ist. Falls

ein Mitgliedstaat die Richtlinie nicht, nicht vollständig oder nicht fristgemäß umsetzt,
droht ihm ein Vertragsverletzungsverfahren und die Festsetzung eines
Zwangsgeldes.
Denn gemäß Artikel 258 AEUV kann die Europäische Kommission als Hüterin der
Verträge rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaat einleiten, der seinen
Verpflichtungen nach dem EU-Recht nicht nachkommt.
Der Petitionsausschuss betont, dass die Bundesrepublik Deutschland demnach
verpflichtet war, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Eine
Abschaffung der Stromsteuer würde demnach einen unionsrechtlichen Verstoß
darstellen.
Der Petitionsausschuss erinnert in einem größeren Zusammenhang daran, dass
bereits im Rahmen des Koalitionsvertrages für die 18. Wahlperiode die
Energiewende als notwendiger Schritt zum Schutz von Umwelt und Klima bezeichnet
worden ist. Dabei soll die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie
und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien konsequent und planvoll
fortgeführt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll in einer
nachhaltigen, stetigen und bezahlbaren Form erfolgen. Die hiermit verbundene
Kostendynamik soll auf einem vertretbaren Niveau stabilisiert werden. Zur
Umsetzung dieser Zielsetzung ist zum 01.08.2014 das reformierte Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora