Region: Germany

Verbrauchsteuern - Keine doppelte Besteuerung bei Mineralöl

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
773 supporters 773 in Germany

The petition is denied.

773 supporters 773 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:16

Pet 2-17-08-6130-041267Energiesteuer (früher Mineralölsteuer)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die doppelte Besteuerung (Ökosteuer und
Mehrwertsteuer) bei Mineralöl abzuschaffen und durch Einfachbesteuerung den
Tankstellen-Abgabepreis bei Kraftstoffen zu senken.
Es wird ausgeführt, durch diese Maßnahme könnte der Kraftstoffpreis von
gegenwärtig 166 Cent pro Liter um etwa 32 Cent pro Liter gesenkt werden. Mehr als
die Hälfte des Preises für Kraftstoffe sei durch verschiedene Abgaben und Steuern
verursacht.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 773 Mitzeichnungen sowie
60 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die sog. Ökosteuer keine
eigenständige Steuerart darstellt, sondern begrifflich für eine höhere Besteuerung
von Energie als Anreiz zum Energiesparen einerseits steht, andererseits soll die
Verwendung des damit erzielten Steueraufkommens zur Entlastung von
Lohnnebenkosten beitragen. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden von

1999 bis 2003 u.a. die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe erhöht. Nach dem
1. Januar 2003 sind die Steuersätze auf Kraftstoffe nicht mehr angehoben worden.
Im Jahr 2003 lag der Durchschnittspreis bei Kraftstoffen um rund 60 Cent pro Liter
unter dem gegenwärtigen Niveau.
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise werden auch gegenüber dem
Petitionsausschuss regelmäßig Forderungen erhoben, die Steuerbelastung auf
Energieträger zu reduzieren, um so Preissenkungsspielräume zu eröffnen. Allerdings
führen Steuersenkungen bei den Energiesteuern nicht automatisch zu
entsprechenden Veränderungen der Energiepreise, weil diese Steuern
unselbstständiger Preisbestandteil sind und zudem nicht offen ausgewiesen werden
müssen. Denkbar ist vielmehr auch, dass die Energiekonzerne Steuersenkungen
vorrangig zur Verbesserung ihrer Preismargen nutzen.
Eine Senkung der Energiesteuersätze kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil
dazu aufgrund der äußerst schwierigen Haushaltslage der finanzielle Spielraum fehlt.
Teile des Energiesteueraufkommens werden zur Entlastung der Lohnnebenkosten
und damit als Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den
Arbeitsmarkt weiterhin benötigt und ein auch nur teilweiser Verzicht darauf kann nicht
oder zumindest nur sehr schwer durch andere Maßnahmen kompensiert werden.
Gleichzeitig unterstreicht der Petitionsausschuss, dass mit einer derartigen
Maßnahme lenkungspolitisch fragwürdige Preissignale für einen weniger effizienten
Kraftstoffverbrauch gesetzt würden. Solche Signale würden nicht in Einklang mit den
Klimaschutzzielen der Bundesregierung stehen.
Zu dem Anliegen des Petenten, die Abgabe von Benzin und Diesel an Tankstellen
von der Mehrwertsteuer zu befreien, ist anzumerken, dass die Mehrwertsteuer
innerhalb der Europäischen Union (EU) weitgehend harmonisiert ist. Die einzelnen
Mitgliedstaaten sind an die Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom
28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)
gebunden. In den Artikeln 132 bis 137 der MwStSystRL ist explizit festgelegt, welche
Umsätze von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Da Pkw-Kraftstoffe hier nicht
aufgeführt sind, wäre eine Steuerbefreiung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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