Region: Tyskland
Dialog

Vereine - Einführung der Rechtsform eines „europäischen Vereins“ auf EU-Ebene

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
101 Støttende 101 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

101 Støttende 101 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

01.06.2019 04.24

Pet 4-18-07-4002-043193 Vereine

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, die Bundesregierung dazu
anhalten, die Rechtsform eines "europäischen Vereins" auf Ebene der Europäischen
Union einzuführen.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Vereine derzeit noch
zwangsweise nach dem nationalen Recht an deren Sitz gegründet werden müssten.
Die unterschiedlichen Regelungen seien für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
der verschiedenen Länder nur schwer nachvollziehbar und stellten ein massives
Hemmnis für die grenzüberschreitende Beteiligung dar. Es sei dabei nicht
nachvollziehbar, dass es bereits seit 2004 möglich sei, eine europäische
Aktiengesellschaft zu gründen, einen einfachen „europäischen Verein“ hingegen noch
nicht. Da die gewünschte Bürgernähe nicht von alleine komme, müsse die
Europäische Union für die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen, damit eine
europäische Zivilgesellschaft entstehe.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 101 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 10 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. In einer Stellungnahme hat das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) darauf hingewiesen, dass nach Artikel 294
des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union allein die Kommission
das Recht hat, die Initiative für den Erlass neuer Rechtsakte zu ergreifen. Im Jahr 1993
hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über das Statut des
europäischen Vereins unterbreitet, diesen aber wieder zurückgezogen, da kein
Bedürfnis für die Einführung eines europäischen Vereins gesehen worden sei.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es Bürgerinnen und Bürgern mit ausländischer
Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht verwehrt ist, Mitglied eines Vereins zu werden,
der nach deutschem Recht gegründet wurde. Ebenso werden im Ausland gegründete
rechtsfähige Vereine in Deutschland als Rechtsträger anerkannt und können auch in
Deutschland ihren Vereinszweck verfolgen.

Unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte stellt der
Petitionsausschuss fest, dass die Bundesregierung kein Vorschlagsrecht für die
Einführung eines europäischen Vereins hat. Da dieses Recht auf europäischer Ebene
liegt, empfiehlt der Ausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
weil dessen Zuständigkeit berührt ist.

Begründung (PDF)


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