Région: Allemagne

Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Überschreitung des Ausschreibungsangebotes von Firmen lediglich bis zu einem bestimmten Prozentsatz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
57 Soutien 57 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

57 Soutien 57 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:19

Pet 1-18-09-7250-025971

Vergabe von öffentlichen Aufträgen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Firmen ihr Ausschreibungsangebot nur bis
zu einem bestimmten Prozentsatz überschreiten dürfen und alles darüber hinaus
selbst tragen müssen, um die Kosten für die öffentlichen Kassen überschaubar zu
halten.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Bund, Länder
und Kommunen sich an den Kosten vielfältiger Bauvorhaben beteiligen oder diese
sogar allein tragen würden. Einige dieser Bauvorhaben würden um ein Vielfaches
teurer als geplant. Das errege in der Öffentlichkeit viel Aufsehen, weil es den
Steuerzahler teuer zu stehen komme. Die Gründe für die Teuerung von
Bauvorhaben seien vielfältig. Eine Ursache könne im Ausschreibungsverfahren
liegen. Denn um entsprechende Aufträge zu erhalten, würden Unternehmen
möglicherweise Angebote abgeben, von denen sie unter Umständen schon vorher
wüssten, dass sie diese nicht halten können. Dies könne zu einer Kostenexplosion
führen.
Vor diesem Hintergrund wird mit der Petition angeregt, dass es einen gesetzlich
verankerten, verbindlichen Prozentsatz (5 bis 15 Prozent) geben solle, um den
Firmen ihre Ausschreibungsangebote überschreiten dürfen. Alles darüber hinaus
müssten sie selbst finanzieren. Dieser Vorschlag hätte zwei Synergieeffekte: die
Kosten blieben beherrschbar und die öffentlichen Kassen würden geschont.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 68 Mitzeichnungen und 17 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss zu der Eingabe gemäß § 109
Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen
Bundestages eingeholt, dem der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) auf
Drucksache 18/6281 zur Beratung vorlag und der am 9. November 2015 eine
öffentliche Anhörung hierzu durchführte.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses
vorgetragenen Aspekte zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass dem mit der Petition vorgetragenen
Anliegen bereits durch das bislang geltende Vergaberecht überwiegend Rechnung
getragen worden ist.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Anbieter zunächst an die von ihnen
abgegebenen Preisangebote gebunden sind. Im Falle des Zuschlags schreiben die
Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) sowie für Liefer-/
Dienstleistungen (VOL) den Einkauf zu festen (Angebots-)Preisen vor.
Preissteigerungen werden hierdurch grundsätzlich ausgeschlossen.
Da das Vergabeverfahren mit der Zuschlagsentscheidung (Vertragsschluss) endet,
ist der Zeitraum der Vertragserfüllung vergaberechtlichen Regelungen zunächst
entzogen. Eventuell hier eintretende Veränderungen (z. B. erforderlich gewordene
Nachträge) sind jeweils anhand der konkreten Situation zwischen öffentlichen
Auftraggebern und Auftragnehmern zu entscheiden, einschließlich möglicher
Auswirkungen auf den Preis.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der Deutsche Bundestag
in seiner 146. Sitzung am 17. Dezember 2015 den o. g. Gesetzentwurf zum
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (Drucksache 18/6281) in der vom Ausschuss
für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (Drucksache 18/7086) angenommen

hat (vgl. Plenarprotokoll 18/146). Die entsprechenden Dokumente können im Internet
unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Durch die Vergaberechtsreform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe
von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt. Das Vergaberecht wird
umfassend modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet. Öffentliche
Auftraggeber und Unternehmen erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im
Vergabeverfahren. Die stärkere Nutzung elektronischer Mittel soll für effizientere
Vergabeverfahren sorgen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung
sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte gestärkt.
Der Ausschuss hebt hervor, dass das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz für
wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags ein (erneutes) Vergabeverfahren
vorsieht, es sei denn, der Wert der Änderung beträgt bei Bauaufträgen nicht mehr als
15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes. Damit ist gewährleistet, dass
wesentliche Vertragsänderungen nur im Wettbewerb abgeschlossen werden dürfen.
Darüber hinausgehende Regelungen sind nach Auffassung des Ausschusses nicht
erforderlich und müssten sich am Maßstab der Verhältnismäßigkeit messen lassen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage sowie im Hinblick auf die erst kürzlich stattgefundenen
parlamentarischen Beratungen zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im
Deutschen Bundestag, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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