Verhalten im Straßenverkehr - Absenkung des Grenzwertes auf 0,0 Promille

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
452 Unterstützende 452 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

452 Unterstützende 452 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 1-18-12-9212-002307Verhalten im Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine flächendeckende Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr
gefordert.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 452 Mitzeichnungen und 120 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, für Fahranfänger und
Berufskraftfahrer, die Personen beförderten, gelte eine Null-Promille-Grenze. Wer in
alkoholtypische Unfälle verwickelt gewesen sei, habe 0,3 Promille einzuhalten. Die
unterschiedliche Behandlung sei nicht nachvollziehbar.
Einer Studie zufolge seien 1,6 Prozent aller Unfälle auf Alkoholkonsum
zurückzuführen. Jeder elfte Verkehrstote sei Opfer eines Alkoholunfalls. Die
Verletzungsfolgen seien bei Unfällen unter Alkoholeinfluss deutlich schwerer als im
Durchschnitt. Alkoholkonsum trübe bereits in geringen Dosen Reaktionsfähigkeit und
Verantwortungsbewusstsein.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe und die
Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf
jeden Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement gegen Alkohol im Straßenverkehr.
Es handelt sich auch für den Gesetzgeber und die Bundesregierung um ein zentrales

Thema. Er stimmt dem Petenten darin zu, dass Alkohol am Steuer zu tragischen
Folgen führen kann.
Nach Einschätzung des Petitionsausschusses aber ist die Einführung einer
Null-Promille-Grenze nicht zielführend. Im Jahr 2001 wurde die Promille-Grenze von
0,8 Promille auf 0,5 Promille reduziert. Diese Maßnahme hat nachweisbar zu einem
kontinuierlichen Rückgang der Unfälle unter Alkoholeinfluss geführt.
Der Grenzwert von 0,5 Promille ist inzwischen allgemein akzeptiert. Die in
Deutschland geltende Regelung folgt einer Empfehlung der EU-Kommission von
2001. In den meisten EU-Mitgliedstaaten gilt diese Grenze ebenfalls. Der Ausschuss
weist darauf hin, dass mit dem strikten Alkoholverbot für Fahranfänger und
Fahranfängerinnen vom 1. August 2007 ein weiterer wirksamer Beitrag zur Senkung
des bestehenden Unfallrisikos gerade junger Fahranfänger geleistet wurde. Diese
Gruppe ist im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung
überdurchschnittlich oft an Verkehrsunfällen mit Alkohol beteiligt. Überdies können
junge Leute schlechter die individuellen Wirkungen von Alkohol abschätzen. Für
höhere Altersgruppen besteht bei niedriger Alkoholisierung wissenschaftlichen
Erkenntnissen zufolge kein erhöhtes Risiko.
Nach Beurteilung des Petitionsausschusses spricht eine Reihe wissenschaftlich
gesicherter Fakten gegen eine weitere Absenkung der bestehenden 0,5-Promille-
Grenze. Bereits jetzt trennen Fahrer Trinken und Fahren; von den an Unfällen mit
Personenschaden beteiligten Pkw-Fahrern ab 18 Jahren waren in allen
Altersgruppen über 95 Prozent überhaupt nicht alkoholisiert; bei den älteren Fahrern
waren es 99 Prozent. Nur sieben Prozent der alkoholisierten Pkw-Fahrer, die an
Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, hatte einen Promillewert von unter
0,5 Promille. Die Mehrzahl der schweren Unfälle ereignet sich bei hohen
Promillezahlen; 71 Prozent der unter Alkoholeinfluss an einem Unfall mit
Personenschaden beteiligten Pkw-Fahrer hatten zum Zeitpunkt der Blutentnahme
einen Blut-Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille. Bei diesem Personenkreis, der
sich deutlich über den jetzt bestehenden Grenzwert hinwegsetzt, ist von einer
Abhängigkeitsproblematik („fahrende Trinker") auszugehen, die sich mitnichten durch
die Einführung einer Null-Promille-Regelung lösen lässt.
Der Ausschuss tritt dem Eindruck entgegen, durch ein striktes Alkoholverbot könne
die Zahl der alkoholbedingten Unfälle deutlich gesenkt werden. Verursacher solcher
Unfälle überschreiten in der ganz überwiegenden Mehrzahl bereits jetzt geltende
Regeln. Die Herabsetzung der Promillegrenze würde daran nichts ändern.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass auch aus medizinischer Sicht die geforderte
absolute Null-Promille-Regelung schwierig ist; die Einnahme bestimmter
Medikamente, der Genuss von Obst, Säften und alkoholfreiem Bier kann zu einer
nachweisbaren Alkoholkonzentration im Blut führen. Dieser sogenannte endogene
Alkohol wird – wie auch bei der bestehenden Null-Promille-Vorgabe für
Fahranfänger, die deshalb tatsächlich erst bei 0,2 Promille beginnt – regelmäßig in
entsprechenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Eine absolute Null-
Promille-Grenze existiert daher nicht.
Nicht zuletzt stößt die unterschiedslose flächendeckende Einführung eines absoluten
Alkoholverbotes für alle Autofahrer im Hinblick auf den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage in ihrer Differenzierung für sachgerecht
und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten
auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit über eine Absenkung des
Grenzwertes für endogenen Alkohol auf 0,2 Promille nachgedacht werden sollte, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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