Région: Allemagne

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Amnestie vor Einführung des neuen Punktesystems

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
103 Soutien 103 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

103 Soutien 103 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:55

Pet 1-17-12-9214-039399

Verkehrsordnungswidrigkeiten


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, vor Einführung des neuen Punktesystems
Verkehrssündern ihre Punkte zu erlassen.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, das neue
Punktesystem dürfe bereits erfasste „Verkehrssünder“ nicht zusätzlich belasten, da
sie bereits „kriminalisiert und stigmatisiert“ seien. Ihre Verkehrsverstöße sollten ihnen
daher bei der anstehenden Reform des Punktesystems im Rahmen einer „Amnestie“
erlassen werden. Gerade Berufskraftfahrer, die aufgrund ihrer jährlichen
Kilometerleistung eher gegen Verkehrsregeln verstießen, würden am „Gängelband“
geführt. Zudem würde ihnen absichtliches Fehlverhalten unterstellt. Da die Masse
der Verkehrssünder, weder „Wiederholungstäter“ seien, noch wegen Drogen- und
Alkoholkonsum auffielen, solle ihnen mit der Reform die „Chance für einen
Neuanfang“ gegeben werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt.
Dem Petitionsausschuss liegen dazu 113 Mitzeichnungen und
130 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist daraufhin, dass das Verkehrszentralregister durch die
Reform einfacher und transparenter gestaltet werden und zudem zu mehr
Verkehrssicherheit beitragen soll. Alt-Eintragungen werden in das neue System
überführt. Der Ausschuss betont, dass dabei niemand schlechter oder besser gestellt
werden soll. Die mit der Petition geforderte Generalamnestie würde insbesondere
dem Aspekt einer verbesserten Verkehrssicherheit widersprechen. Das Erfassen von
Fahrzeugführern oder -haltern im Verkehrszentralregister dient dazu, festzustellen,
ob diese zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, zudem dient es dem
Schutz der Allgemeinheit. Um dies zu erreichen, müssen alle Verstöße eines
Fahrzeugführers erfasst werden. Nur so ist es möglich, den wiederholt auffälligen
Fahrzeugführer zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt auch
für die sogenannten „Vielfahrer“ oder Berufskraftfahrer, die die Verkehrsvorschriften
unabhängig von der jährlichen Fahrleistung ebenfalls einhalten müssen. Derjenige,
der viel fährt, verursacht auch mehr Risiken und muss ein entsprechendes Maß an
Verantwortung tragen. Aus Sicht des Ausschusses ist es nicht möglich, die
Fahrleistung bei der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister
heranzuziehen, denn dies hieße, dass bei Vielfahrern von vornherein ein gewisses
Maß an Fahrlässigkeit hingenommen würde. Würde ein solcher Bonus z.B. auch bei
Busfahrern gelten, dann würden Verstöße zu Lasten der Fahrgäste toleriert, für die
die Fahrer die besondere Verantwortung tragen. Außerdem würde eine solche
Regelung eine Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer darstellen.
Der Ausschuss betont, dass wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben, dass
Vielfahrer nicht nur häufiger gegen Verkehrsregeln verstoßen, sondern auch
schwerwiegendere Verkehrsverstöße begehen. Eine repräsentative Befragung hat
ferner gezeigt, dass die Geldbußen bei Verkehrsverstößen von Personen mit
größerer Fahrleistung höher sind als bei Personen mit geringerer Fahrleistung.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen aus den dargelegten Gründen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant