Verkehrswesen - Investitionsförderung des Bundes für den Öffentlichen Nahverkehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.058 Unterstützende 1.058 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

1.058 Unterstützende 1.058 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 1-17-12-98-055502Verkehrswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Eingabe wird gefordert, die Investitionsförderung des Bundes für den
Öffentlichen Nahverkehr nach 2019 mindestens im Umfang des Jahres 2013
aufrechtzuerhalten.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 1.089 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen dargelegt, dank bislang fließender
Bundesmittel habe der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ausgebaut werden
können. Viele Eisenbahnstrecken seien reaktiviert worden. Die prognostizierten
Fahrgastzahlen seien anschließend stets übertroffen worden. Auch in den Städten
sei erfolgreich investiert worden.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen fielen aber nach 2019 weg. Dann drohe ein
Stocken beim Ausbau des Nahverkehrs. Auch die Vernachlässigung bestehender
Infrastrukturen sei zu befürchten, wenn Erhaltungsmaßnahmen aus Geldmangel
ausblieben. Vereinzelt gebe es Gesetze auf Landesebene, um die Finanzierung
weiterhin zu ermöglichen. Dies könne die Bundesförderung jedoch nicht ersetzen. In
den kommenden Jahren stünden umfangreiche Ersatzinvestitionen an;
Neubauvorhaben seien noch nicht abgeschlossen. Der klimafreundliche ÖPNV
müsse auch nach 2019 vom Bund gefördert werden.
In der Diskussion im Internet wird teilweise widersprochen. Zur föderalistischen
Ordnung gehöre, dass die verschiedenen Gebietskörperschaften ihre Belange allein

regelten. Der Bund solle sich besser vollständig aus der Finanzierung zurückziehen.
Mittel des Bundes sollten stattdessen nur für überregionale Infrastrukturaufgaben
verwendet werden.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe und die
Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf
jeden Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bereits der 17. Deutsche Bundestag sich
aufgrund einer Vielzahl parlamentarischer Anfragen und Initiativen mit der künftigen
Finanzierung der Infrastrukturen des ÖPNV befasst hat (vgl. hierzu Bundestags-
Drucksachen 17/12367; 17/13970; 17/13975; 17/13343, S. 41; 17/14333, Frage 109;
Plenarprotokolle 17/138, Anlage 10; 17/193, Tagesordnungspunkt 1, Einzelplan 12;
17/204, TOP 31; 17/222, TOP 28, Anlage 11). Alle genannten Dokumente können
unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr
2006 wurden unter Beteiligung von Bund und Ländern neue verfassungsrechtliche
Grundlagen geschaffen. Inhalt war unter anderem die langfristige Ablösung vom
Bund an die Länder zu leistender Finanzhilfen für die Verkehrsfinanzierung. Gemäß
Artikel 125c Abs. 2 und Artikel 143c Abs. 1 Grundgesetz laufen die Zahlungen Ende
2019 aus. Abgesehen von weiterhin fließenden Regionalisierungsmitteln stehen
dann die Länder in der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung für den ÖPNV.
Sie bzw. die von ihnen bestimmten Stellen entscheiden über Planung, Organisation,
Bau und Finanzierung einzelner Projekte sowie die Pflege der vorhandenen
Infrastruktur.
Der Ausschuss stellt fest, auch für den Bund ist die Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit des ÖPNV aus einer ganzen Reihe von Gründen weiterhin ein
wichtiges Anliegen und zentraler Aspekt der Daseinsvorsorge. Der
Petitionsausschuss begrüßt deshalb das Bestreben der Bundesregierung,
gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zur zukünftigen Finanzierung zu finden.
Das Auslaufen der Unterstützung im Jahr 2019 ist kein Zufall. Zu diesem Zeitpunkt ist
nämlich der bundesstaatliche Finanzausgleich, die Finanzbeziehungen zwischen

Bund und Ländern, ohnedies neu zu regeln (vgl. § 20 Gesetz über den
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern). Nach Einschätzung des Ausschusses
ist dies der richtige Rahmen, auch die Unterstützung gegenüber den Ländern bei der
Finanzierung des ÖPNV zu regeln.
Nach Beurteilung des Ausschusses ist nicht zu befürchten, dass der Problemkreis
Verkehrsfinanzierung bei der Revision der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine
untergeordnete Rolle spielt. Die Petition verdeutlicht jedoch sehr gut die Sorgen von
Fahrgästen und Bevölkerung in diesem Zusammenhang. Ferner wird der hohe
Stellenwert des Problems deutlich und die dringende Notwendigkeit, diese Frage im
Sinne eines fahrgast- und umweltfreundlichen ÖPNV zu regeln. Aus Sicht des
Petitionsausschusses sollte die Petition dabei berücksichtigt werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium der Finanzen sowie dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben.Begründung (pdf)


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