Reģions: Vācija

Verkehrswesen - Kostenlose Gerätebereitstellung an Tankstellen für die Prüfung und Einstellung des Reifendrucks

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
128 Atbalstošs 128 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

128 Atbalstošs 128 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16:20

Pet 1-18-12-98-023472Verkehrswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Tankstellen gesetzlich zu verpflichten, kostenlos
Reifenfüllgeräte bereitzustellen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 128 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass viele
Fahrzeuge mit zu geringem Reifendruck auf deutschen Straßen unterwegs seien. Dies
erhöhe die Gefahr von Reifendefekten und Unfällen, zudem steige der
Kraftstoffverbrauch. Fahrerinnen und Fahrer kontrollierten den Reifendruck nicht
angemessen, da einige Tankstellenbetreiber für die Nutzung ihrer Reifenfüllgeräte ein
Entgelt von ca. einem Euro verlangten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Es ist zutreffend, dass der richtige Reifendruck wichtig für die Leistungseigenschaften
des Reifens ist und somit auch Einfluss auf die Fahreigenschaften des Fahrzeugs hat.
Daher wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen,

Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen
Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit u. a.
Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit
Reifendrucküberwachungssystemen festgelegt.
Demnach müssen Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit einem präzisen System
zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein. Es warnt die fahrende Person
im Interesse der Sicherheit im Straßenverkehr und eines optimalen
Kraftstoffverbrauchs, wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust kommt. Dies gilt
seit dem 1. November 2012 für neue Typen und seit dem 1. November 2014 für alle
neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1. Die steigende Zahl entsprechend
ausgestatteter Fahrzeuge wird die Sicherheit im Straßenverkehr weiter erhöhen.
Der Ausschuss betont, dass die fahrende Person in der Verantwortung ist, stets auf
einen korrekten Fülldruck der Reifen des Fahrzeuges zu achten. Ob die
Fülldruckprüfung oder das Auffüllen der Reifen mit eigenen Füllgeräten oder mit z. B.
an Tankstellen bereitgestellten Reifenfüllgeräten durchgeführt wird, bleibt der Fahrerin
und dem Fahrer überlassen.
Außerdem liegen keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Tankstellen Gebühren für
die Benutzung der Reifenfüllgeräte verlangen. Für die geforderte gesetzliche Vorschrift
über eine kostenlose Bereitstellung von Reifenfüllgeräten an Tankstellen kann der
Ausschuss abschließend keinen Bedarf erkennen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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