Região: Alemanha

Verkehrswesen - Verstaatlichung des öffentlichen Personennahverkehrs

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
221 Apoiador 221 em Alemanha

A petição não foi aceite.

221 Apoiador 221 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

23/07/2019 04:28

Pet 1-19-12-98-007130 Verkehrswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird vorgeschlagen, dass der öffentliche Personennahverkehr
verstaatlicht und für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei wird, um eine bessere
Nutzung dieser Verkehrsmittel zu erreichen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 221 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge
sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) teuer sei und deshalb nicht genug genutzt werde. Es
gebe keinen Grund für einen privatisierten Nahverkehr, da es meist nur einen Betreiber
und somit keinen Wettbewerb gebe. Die Kundinnen und Kunden seien gezwungen,
jeden Fahrpreis zu zahlen, der verlangt werde. Wäre der ÖPNV verstaatlicht, könne er
kostenfrei und daher stärker genutzt werden. Das individuelle Verkehrsaufkommen in
den Städten werde dadurch zurückgehen. Eine Entwicklung, die zudem gut für das
Klima sei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die kostenlose
ÖPNV-Nutzung im politischen Raum immer wieder diskutiert wird, z. B. im Rahmen
neuer Mobilitätskonzepte. Neben der generellen Forderung nach einem kostenlosen
ÖPNV für die Bevölkerung gibt es immer wieder bestimmte Zielgruppen, für die die
kostenlose Nutzung, zumindest aber Vergünstigungen, gefordert werden: Neben
Empfängerinnen und Empfänger aus den verschiedenen Leistungssystemen (z. B.
Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungsgesetz u. Ä.) stehen dabei junge Menschen
oder ältere Menschen als Zielgruppe im Fokus.

Der Ausschuss betont jedoch, dass bei dieser Thematik keine Bundeszuständigkeit
gegeben ist: Die Zuständigkeit für Planung, Ausgestaltung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV liegt dementsprechend bei den Ländern bzw. den
Kommunen. Die Definition des öffentlichen Verkehrsinteresses und die Festlegung
eines entsprechenden ÖPNV-Angebots erfolgt vor Ort durch den zuständigen
Aufgabenträger und auf Grund der Ziele und Grundsätze, die sich aus den
Nahverkehrsgesetzen der Länder ergeben. Im Rahmen der Vergabe bzw. der
Genehmigung von ÖPNV-Leistungen haben wettbewerbliche Verfahren gesetzlich
grundsätzlich Vorrang.

Ungeachtet der o. g. Zuständigkeit unterstützt der Bund die Länder bei der
ÖPNV-Finanzierung. Allein durch die Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel
sowie durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm erbringt
der Bund gegenwärtig rund 9 Mrd. Euro jährlich und damit mehr als die Hälfte der
öffentlichen Finanzleistungen für den ÖPNV. Gemäß dem „Bericht der
Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen
Personennahverkehr" (BT-Drucksache 18/8180) betrugen die Finanzleistungen aller
Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Gemeinden und Kreise – im Jahr 2012 rund
16 Mrd. Euro. Mit 10,8 Mrd. Euro wurden gut zwei Drittel davon allein vom Bund
erbracht. Diese Ausgaben zeigen, dass die öffentliche Hand eine angemessene
Mitfinanzierung des ÖPNV sicherstellt. Die Gesamtkosten für den ÖPNV lagen im Jahr
2012 bei rund 25 Mrd. Euro. Der Anteil an den Gesamtkosten des ÖPNV, der durch
Erlöse aus Fahrausweisverkäufen erzielt werden konnte, ist in den vergangenen
Jahren kontinuierlich gestiegen (von 36,8 Prozent im Jahr 2005 auf 42,9 Prozent im
Jahr 2012).

Die Diskussion um das Thema „kostenloser ÖPNV" wurde angestoßen, nach die
Bundesregierung einen Brief an den europäischen Umweltkommissar Karmenu Vella
gesandt hatte, da die Europäische Kommission eine mögliche Klage gegen
Deutschland aufgrund der Luftverschmutzung in den Städten thematisiert hat. In dem
Brief beschreiben die Ministerien für Umwelt und Verkehr sowie das
Bundeskanzleramt insgesamt sieben Maßnahmen, mit denen für saubere Luft in
deutschen Städten gesorgt werden soll. Dazu gehören Verkehrsregulierung,
sogenannte Niedrigemissions-Zonen für Schwerlastverkehr, die Förderung von
E-Mobilität und ein kostenloser öffentlicher Nahverkehr. Ziel dabei ist, die Zahl privater
Fahrzeuge zu verringern. Aus Sicht des Ausschusses zeigt die o. g. Diskussion, die in
Deutschland aufgekommen ist, dass – wie in der Petition dargestellt – die
Tarifgestaltung ein Mittel zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV sein könnte. Welche
Wirkung die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV auf die Luftqualität hat und welche
Rolle dabei beispielsweise tarifliche Fragen spielen, wird zusammen mit anderen
Maßnahmen in den fünf Modellstädten – Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und
Reutlingen – untersucht werden. Die die Bundesregierung tragenden Parteien von
CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie den ÖPNV
zur Erreichung der Klimaziele von Paris und zur Gewährleistung bezahlbarer Mobilität
fördern wollen. Ferner ist festgehalten, dass die Umstellung, u. a. des ÖPNV, auf
emissionsarme bzw. -freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der
Förderprogramme vorangetrieben werden soll.

Der Fahrpreis ist aus Sicht des Ausschusses neben Aspekten wie Pünktlichkeit,
Verlässlichkeit, Sicherheit und Sauberkeit nur einer von vielen Faktoren, die bei der
Frage eine Rolle spielen, ob die Menschen vom eigenen Auto auf den ÖPNV
umsteigen. Zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ist außerdem in dem o. g.
Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir wollen, dass die Nutzerinnen und Nutzer des
ÖPNV künftig mit einem elektronischen Ticket (eTicket) bargeldlos – vorzugsweise mit
einer Anwendung im Smartphone – über Verkehrsverbünde hinweg, bundesweit
fahren können. Wir werden die Verknüpfung der Verkehrsträger verbessern, indem wir
bessere Informationen in Echtzeit zur Verfügung stellen.“

Im ÖPNV besteht nämlich die Chance, die Nutzung von Bussen und Bahnen mittels
moderner Kommunikationstechnologie einfacher zu gestalten und somit vor allem
solche Personen zum Einsteigen zu bewegen, die sonst nur selten oder nie den ÖPNV
benutzen. Dazu können auch elektronische Tickets beitragen, da diese für die
Fahrgäste in aller Regel eine Vereinfachung gegenüber dem herkömmlichen
Fahrscheinerwerb darstellen, indem sie Nutzungshemmnisse — wie etwa komplizierte
Tarifstrukturen — ausblenden.
Beispielsweise muss zum Kauf eines mobilen Tickets auf dem Smartphone in aller
Regel lediglich die Start- und Zieladresse der geplanten Reise angegeben werden.

Abschließend hält der Ausschuss fest, dass das Thema „kostenloser ÖPNV" sowie
insbesondere dessen flächendeckende oder etwa bundesweite Einführung nicht zu
den zentralen Fragen der künftigen Finanzierung des ÖPNV gehören. Es gilt vielmehr
das verkehrspolitische Ziel, den Kostendeckungsgrad der öffentlichen
Verkehrsunternehmen weiter zu erhöhen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen, den öffentlichen Personennahverkehr zu verstaatlichen und seine
kostenfreie Nutzung zu gewährleisten, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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