Terület: Németország

Verkehrswesen - Zentrale Meldestelle für öffentliche Ladestationen sowie Veröffentlichung der Daten

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
131 Támogató 131 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

131 Támogató 131 -ban,-ben Németország

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  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:06

Pet 1-18-12-98-005934

Verkehrswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur - zu überweisen. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, eine zentrale Meldestelle für öffentliche Ladestationen
für Elektrofahrzeuge einzurichten und die dazugehörigen Daten im Internet zu
veröffentlichen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 131 Mitzeichnungen und fünf Diskussionsbeiträge
vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, um das Ziel der
Elektromobilität, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, zu
erreichen, müssten zentrale Meldestellen für Ladesäulen eingerichtet werden. Dies
würde den Fahrern von Elektroautos die Orientierung hinsichtlich der
Auflademöglichkeiten erleichtern. Diejenigen, die sich ein Elektroauto zulegen
wollten, könnten dies besser entscheiden, wenn sie einen Überblick über die nötige
Infrastruktur in ihrer Umgebung hätten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Einführung von Elektromobilität in
Deutschland ein prioritäres Anliegen ist, um Mobilität noch nachhaltiger zu gestalten.

Wie in der Petition zutreffend geschildert, hat sich die Bundesregierung das Ziel
gesetzt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu
haben. Eine erfolgskritische Voraussetzung für die Entwicklung der Elektromobilität
ist das Vorhandensein einer ausreichenden, interoperablen Ladeinfrastruktur. Private
Investitionen in den Aufbau der Ladeinfrastruktur blieben in der Vergangenheit
insbesondere deshalb aus, weil die notwendige Investitionssicherheit in Form von
einheitlichen Standards nicht gegeben war.
Damit sich Elektromobilität am Markt weiter durchsetzen kann, ist ein angemessenes
Netz an Ladeinfrastruktur erforderlich. Dazu muss zunächst der tatsächliche Bedarf
an Ladeinfrastruktur identifiziert werden. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird
in den Anfangsjahren der Elektromobilität überwiegend zu Hause oder am
Arbeitsplatz geladen. Um eine signifikante Marktdurchdringung zu erreichen, ist
darüber hinaus eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur erforderlich. Hierzu
gehören Ladevorrichtungen z. B. auf öffentlichen städtischen Parkplätzen, auf
allgemein zugänglichen Parkplätzen von Einkaufszentren oder ähnlichem sowie
mögliche Ladeinfrastruktur an Fernstraßen. Derzeit fördert die Bundesregierung im
Rahmen von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekten wie den
Modellregionen oder den Schaufenstern Elektromobilität den projektweisen Aufbau
von Ladeinfrastruktur. In vier regionalen Schaufenstern werden beispielsweise die
Komponenten Energie, Fahrzeug und Verkehr mit innovativen Technologien und
Lösungen in ein Gesamtsystem Elektromobilität eingebunden, erprobt und sichtbar
gemacht. In Baden-Württemberg, Bayern/Sachsen, Niedersachen und
Berlin/Brandenburg werden Innovationen sofort auf die Straße gebracht und auf ihre
Praxistauglichkeit untersucht. Die Bundesregierung fördert dieses Programm mit bis
zu 180 Mio. Euro, damit die Nutzerakzeptanz noch weiter gestärkt wird.
Herausragende Forschungsprojekte werden unabhängig von den Schaufenstern zu
sogenannten Leuchttürmen gebündelt. Hochinnovative Projekte z. B. zur
Antriebstechnik, zum Energiesystem und zur Energiespeicherung, zur
Ladeinfrastruktur und Netzintegration, zu Mobilitätskonzepten, zu Recycling und
Ressourceneffizienz oder zur Erforschung von Informations- und
Kommunikationstechnologien sollen auf diese Weise zusammengefasst und der
Forschungsfortschritt optimiert werden.
Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE), befasst sich als Beratungsgremium
der Bundesregierung in einer ihrer sieben Arbeitsgruppen damit, wie eine
bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur aufgebaut werden kann. Hier sitzen die relevanten

Akteure aus den verschiedenen Industriezweigen, der Wissenschaft und der Politik
zusammen. Denn die Verbreitung von Elektromobilität erfordert die Zusammenarbeit
zwischen allen einschlägigen Akteuren einschließlich Bund, Länder und Kommunen.
Mit Beginn der anstehenden Phase des Markthochlaufs muss der Aufbau aus der
Projektphase in einen strukturellen Aufbau übergehen. Dazu müssen entsprechende
Konzepte entwickelt werden, die entsprechende Informationsinstrumente wie mit der
Petition gefordert, soweit erforderlich, vorsehen.
Das Europäische Parlament hat nach langen Verhandlungen einem
Richtlinienentwurf über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
zugestimmt, in dem u. a. vorgeschrieben wird, dass es bis 2020 in jedem
Mitgliedstaat eine bestimmte Mindestzahl an Stromladestationen für
Elektrofahrzeuge geben muss, zudem werden die Steckerstandards für
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vereinheitlicht und verbindlich vorgegeben.
Die EU-weite Normierung der Schnittstellen für Tank- und Stromladestationen erhöht
wesentlich deren Nutzbarkeit. Die Richtlinie wird voraussichtlich in den nächsten
Tagen den Rat passieren und dann in Kraft treten. Ihre Vorgaben müssen dann
schnellstmöglich in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Petitionsausschuss ergänzt, dass im Rahmen der Umsetzung aufgeschlüsselt
wird, wie viel öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Deutschland benötigt wird
und wie sich diese auf die verschiedenen Technologien, insbesondere Normal- und
Schnellladung über Wechsel- und Gleichstrom, verteilen wird.
Zusätzliche Informationen zum Thema Ladeinfrastruktur können dem Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Technikfolgenabschätzung (TA) „Konzepte der Elektromobilität und deren Bedeutung
für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt“, Bundestags-Drucksache 17/13625 vom
23. Mai 2013, entnommen werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - zu
überweisen, damit das Anliegen mit in die Beratungen über die Umsetzung der
Richtlinie für alternative Kraftstoffe einbezogen werden kann.Begründung (pdf)


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