Piirkond : Baieri
Turvalisus

Verschärfung der Bayerischen Kampfhundeverordnung zum Schutz unserer Kinder und ungefährlicher Hunde

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Bayerischer Landtag
505 Toetav 459 sees Baieri

Petitsiooni ei rahuldatud

505 Toetav 459 sees Baieri

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 24.1.2019
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

24.01.2019 16:27


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


13.03.2018 17:03

Bild wurde aus Lizenzgründen geändert und um Quelle ergänzt.


Neue Begründung: Die immer wieder vorkommenden Beißvorfälle durch gefährliche Hunde, bei denen Kinder teils lebensgefährlich verletzt werden, verdeutlichen auf schmerzhafte Weise, dass die bayerische Kampfhundeverordnung lückenhaft ist.
Überzeugen Sie sich selbst vom aus Sicht des Petenten unzureichenden und unklar definierten Inhalt der bayerischen Kampfhundeverordnung:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV-1
Weitere Regelungen über das Halten von Hunden finden sich in Art. 18 und 37 LStVG sowie in §28 der StVO.
In Bayern regelt die "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" aus dem Jahre 1992, welche Hunderassen als gefährlich einzustufen sind. Zwar werden in Bayern so viele Hunderassen den Gefährdungskategorien 1 und 2 zugeordnet wie in keinem anderen Bundesland, allerdings hängen die Auflagen für einen Hund der Kategorie 2 in Bayern nicht ausschließlich von der Rasse ab, sondern davon, ob dieser aufgrund seines aggressiven Verhaltens als gefährlich einzuordnen ist. Hierfür wird nach 18 Monaten ein Wesensgutachten gefordert, davor sind auch diese potentiell gefährlichen Tiere als ungefährlich zu deklarieren, sofern diese nicht auffällig werden.
Aber dann ist es meistens zu spät, wie der Fall vom 05. Februar 2018 in der Gemeinde Eching im Landkreis Freising zeigt. Hier wurden zwei Kleinkinder (zwei und fünf Jahre) von einem 17 Monate alten Rottweiler angegriffen. Da der Rottweiler noch keine 18 Monate alt und bisher nicht auffällig war, musste ihm von der Gemeinde ein Negativzeugnis ausgestellt werden, d.h. der Hund war gemäß bayerischer Verordnung als ungefährlich einzustufen und durfte ohne Leine oder Maulkorb geführt werden. Der fünfjährige Junge erlitt bei dem Angriff tiefe Fleischwunden an Gesäß und Oberschenkel und musste notoperiert werden. Gute Besserung an die beiden Kinder an dieser Stelle!
Aus Sicht des Petenten ist die aus dem Jahre 1992 stammende Auflistung der Kampfhunde und potentiell gefährlicher Hunderassen nicht vollumfassend und sollte erweitert werden. Auch der Zeitpunkt für das Erstellen eines Wesensgutachtens eines Hundes im Alter von 18 Monaten ist zu spät gewählt, da ein Hund bereits vor Erreichen dieses Alters eine Gefahr darstellen kann. Daher sollte wie von Hundesachverständigen empfohlen bereits im Alter von zehn Monaten ein erstes Wesensgutachten erstellt und bei der Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden. Bis zum Vorliegen eines Unbedenklichkeitsgutachtens sollen Hunde der Kategorie 2 nicht automatisch ein Negativzeugnis erhalten. Im Alter von 18 Monaten sollte dann erneut ein solches Gutachten erstellt werden, da sich das Wesen der Tiere bis dahin erfahrungsgemäß noch verändern kann.
Neben dem vom Hund ausgehenden Gefährdungspotential sollte künftig auch die Eignung des Hundehalters durch das Ablegen einer Hundebegleitprüfung nachgewiesen werden. Hierbei werden Hundehalter potentiell gefährlicher Rassen durch geeignete Schulungsmaßnahmen im richtigen Umgang mit ihren Tieren unterrichtet und lernen die Gefahren besser einzuschätzen.
Es ist nicht Ziel der Petition, eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde zu erreichen, da für eine artgerechte Tierhaltung auch Freilauf erforderlich ist. Vielmehr ist es das Ziel, potentiell gefährliche Hunde zuverlässiger zu erkennen, um sie von harmlosen Tieren differenzieren zu können.
Eine eindeutiger definierte rechtliche Regelung dürfte auch im Interesse der Halter unbedenklicher Hunderassen sein, da diese durch eine klarere Abgrenzung und Kontrolle nicht unter Generalverdacht gestellt und auch ihre Hunde vor gefährlichen Kampfhunden besser geschützt werden.
Wenn Sie sich auch für eine strengere Kampfhundeverordnung und einen besseren Schutz unserer Kinder vor gefährlichen Hunden einsetzen möchten, unterschreiben Sie bitte diese Petition!
Bildquelle: Thomas Hein / pixelio.de



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