Регион: Германия

Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung - Ablösung von Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslose durch "echte Jobalternativen"

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Поддържащ 56 в / след Германия

Петицията не беще уважена

56 Поддържащ 56 в / след Германия

Петицията не беще уважена

  1. Започна 2016
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

14.08.2018 г., 4:29

Pet 4-18-11-8100-038175 Arbeitsförderung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslose durch „echte
Jobalternativen“ abgelöst werden, um ihre Jobchancen zu verbessern.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, durch Arbeitsgelegenheiten wie
1-Euro-Jobs würden Arbeitslose in eine Art Starre versetzt, aus der die wenigsten
wirklich eine Zukunft entwickeln könnten. Obwohl sie gute Arbeit leisteten, werde ein
Rentenaufbau verhindert. Daher sollte die Verpflichtung aufgehoben werden, diesen
Jobs nachkommen zu müssen. Die eingesetzten Fördergelder sollten stattdessen in
echte Jobalternativen investiert werden. Anstelle von
20 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen voller Unmut und Willkür sollten zwei bis drei
echte Arbeitsstellen geschaffen werden, die mit einem Stundenlohn von über
12,50 Euro zum Rentenaufbau beitragen würden und durch finanzielle Anreize und
Arbeitsstundenmodelle Motivation schafften. Momentan dienten die Maßnahmen der
Verschönerung der Statistiken, stellten aber keine wirkliche Hilfe dar.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 57 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 105 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Nach Ansicht des Ausschusses sind Arbeitsgelegenheiten ein wichtiges Instrument in
der Betreuung von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen und können wichtige
Hinweise für die weitere Betreuungsarbeit liefern. Das vorrangige Ziel von
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist die Heranführung von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dienen insbesondere
dazu, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufrecht zu
erhalten bzw. wiederherzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Chancen
auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt und der sozialen Integration.

Es ist zutreffend, dass mit dem Instrument der Arbeitsgelegenheiten in seiner
Einführungsphase zu Beginn des SGB II nicht besonders arbeitsmarktferne Personen
gefördert wurden. Dies hatten Studien mehrfach festgestellt - insofern ist das mit der
Petition vorgetragene Argument bezogen auf die Anfangszeit der Grundsicherung für
Arbeitsuchende berechtigt, Teilnehmer würden in eine „Starre" versetzt und könnten
keine Perspektiven entwickeln. In der Zwischenzeit wurden gerade
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung weiterentwickelt und auf einen
sehr arbeitsmarktfernen Personenkreis fokussiert. Die Zahl der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten sank von mehr als 300.000 im Jahr 2010 auf ca.
85.000 im Jahr 2016. Zudem ist das Instrument als solches nachrangig ausgestaltet.
Für die konkrete Integrationsarbeit der Jobcenter bedeutet dies, dass mittels
Arbeitsgelegenheiten wichtige Hinweise zu Eignungs- und Interessenschwerpunkten
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer geliefert werden sowie Qualifikationen,
Motivation und Arbeitsbereitschaft zum Teil neu erlernt und angewendet werden
können.

Vor diesem Hintergrund sind die Arbeitsgelegenheiten eine sinnvolle Vorbereitung auf
dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt, der durch entsprechende
Anschlussmaßnahmen begleitet und ausgestaltet werden kann. Sie abzuschaffen
bedeutete den Verlust eines wichtigen Instrumentes im Vorfeld der
Integrationsbemühungen auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Arbeitsgelegenheiten sind nur ein Instrument der Arbeitsförderung. Soweit mit der
Petition der Vorschlag gemacht wird, sie zu streichen, um die Jobchancen von
arbeitslosen Menschen zu verbessern, weist der Petitionsausschuss auf das vom
Bundestag beschlossene Rechtsvereinfachungsgesetz (BT-Drs. 18/8041) hin, mit
dem Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Form von Potenzialanalyse,
Eingliederungsvereinbarung, nachgehender Betreuung und dem neuen
Fördertatbestand für schwer zu erreichende junge Menschen gestärkt wurden. Das
Gesetz ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Mit dem ebenfalls vom Bundestag
beschlossenen Arbeitslosenversicherungsschutz – und Weiterbildungsstärkungs-
gesetz (BT-Dr. 18/8042) wurde für geringqualifizierte Menschen, Langzeitarbeitslose
und ältere Arbeitnehmer der Zugang zur beruflichen Weiterbildung verbessert. Auch
dies ist eine Maßnahme der Arbeitsförderung. Auch dieses Gesetz ist zum
1. August 2016 in Kraft getreten.

Der Ausschuss vermag die Eingabe daher nicht zu unterstützen. Deshalb empfiehlt
der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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