Reģions: Vācija

Versicherungsvertragsrecht - Pflichtversicherung für volljährige Fahrradfahrer

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Atbalstošs 5 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13:06

Pet 4-18-07-7617-037187Versicherungsvertragsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Pflichtversicherung für volljährige Fahrradfahrer gefordert.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass die Rechte von Fahrradfahrern im öffentlichen
Straßenverkehr auch hinsichtlich einer Reduzierung der Umweltverschmutzung
bereits gestärkt worden seien und auch für die Zukunft dies zu erwarten sei.
Fahrradstraßen seien eingeführt worden und Fahrradfahrer dürften entgegen der
Einbahnstraßenregelung fahren. Zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer sollte der
Abschluss einer Fahrradfahrerhaftpflichtversicherung zur Pflicht werden, um auch
diese als unfallverschuldende Fahrradfahrer abzusichern.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 40 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 39 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Pflichtversicherungen sind aus verfassungsrechtlicher Sicht nur unter sehr strengen
Voraussetzungen möglich, weil es immer um eine zwangsweise Einschränkung der
Vertragsfreiheit geht. Die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung für
Fahrradfahrer wäre daher unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
nur dann zu rechtfertigen, wenn durch deren Teilnahme am Straßenverkehr für die
Allgemeinheit oder wenigstens eine erhebliche Zahl von Menschen eine Gefahr
entstünde, die über das allgemeine, von jedermann in Kauf zu nehmende Lebensrisiko

erheblich hinausgeht und der sich die potentiell geschädigten Personen nicht
entziehen können. Die gegenwärtig bekannten Unfallstatistiken belegen nach
Auffassung des Petitionsausschusses eine solche außergewöhnliche, von
Fahrradfahrern verursachte Gefahr nicht.
Unabhängig davon kann eine solche Pflichtversicherung nur eingeführt werden, wenn
bei einem erheblichen Teil der zu erwartenden Schadensfälle das Risiko bestünde,
dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers nicht ausreicht, um die
geschuldete Ersatzleistung aufzubringen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fahrradfahrern typischerweise zur
Schadensregulierung nicht ausreichen würde.
Soweit es in der Petition darum geht, Radfahrer „als unfallverschuldende
Fahrradfahrer abzusichern“, ist darauf hinzuweisen, dass ein Radfahrer sich durch
Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflichtversicherung absichern kann.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für
eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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