Versicherungswesen - Keine Änderung bei den Bewertungsreserven von Versicherungen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
340 Ondersteunend 340 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

340 Ondersteunend 340 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-08-2017 16:57

Pet 2-18-08-761-005625

Versicherungswesen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, keine Änderungen bei den Bewertungsreserven von
Lebensversicherungen vorzunehmen.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, eine entsprechende gesetzliche
Regelung führe für Versicherungsnehmer von Kapitallebensversicherungen, die
demnächst ausliefen oder gekündigt würden, zu erheblichen finanziellen Einbußen
bei deren Ablaufleistung. Schließlich habe die andauernde Niedrigzinsphase bereits
zu einer erheblichen Reduzierung des Auszahlungsbetrages geführt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die durch 340 Mitzeichnungen
unterstützt wurde und zu 31 Diskussionsbeiträgen geführt hat. Überdies haben den
Petitionsausschuss zu dieser Thematik derzeit 22 weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden die Petitionen einer
gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
Die Petition wurde dem Finanzausschuss, der mit den Vorlagen "Entwurf eines
Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte
(Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)" und "Lebensversicherungen
grundsätzlich auf den Prüfstand stellen – kein Schnellverfahren zu Lasten der
Versicherten" befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages vorgelegt. Der Finanzausschuss hat die Petition in
seine Beratungen zu den genannten Vorlagen einbezogen. Eine Änderung des

Gesetzentwurfs im Sinne des Petenten hat der Finanzausschuss nicht vorgesehen.
Der Gesetzgeber sieht vielmehr eine Anpassung der Regelungen zur Beteiligung an
den Bewertungsreserven dahingehend vor, dass die Ausschüttung von
Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt wird, soweit dies
zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist.
Hiervon betroffen sind die ggf. vorhandenen Bewertungsreserven auf die
insbesondere für die Abdeckung der Zinsgarantie bestimmten festverzinslichen
Wertpapiere und Zinsabsicherungsgeschäfte. Die hälftige Beteiligung der
Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt
hingegen unberührt. Ziel der gesetzlichen Regelung ist eine langfristige
Sicherstellung der Erfüllbarkeit vertraglich garantierter Leistungen aus
Lebensversicherungsverträgen. Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf
mehrheitlich angenommen. Die weitere genannte Vorlage hat der Finanzausschuss
mehrheitlich abgelehnt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Bericht
des Finanzausschusses auf Bundestags-Drucksache 18/2016 verwiesen.
Der Deutsche Bundestag hat das in Rede stehende Gesetz am 04.07.2014
beschlossen; im Bundesrat wurde das Gesetz am 11.07.2014 gebilligt. Das LVRG ist
im August 2014 in Kraft getreten.
Zudem hat der Petitionsausschuss der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung der seitens des Finanzausschusses sowie seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
Gleichwohl vermag er dieses nicht zu unterstützen.
Der Ausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die anhaltende
Niedrigzinsphase Lebensversicherer ebenso wie andere Anleger vor große
Herausforderungen stellt. Es ist gegenwärtig schwierig, signifikante Zinsen zu
erwirtschaften, ohne erhöhte Risiken einzugehen. Auch die Deutsche Bundesbank
hat in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 vor möglichen negativen
Auswirkungen auf die Lebensversicherung bei einer anhaltenden Niedrigzinsphase
gewarnt. Es gibt in Deutschland rund 90 Millionen Lebensversicherungsverträge, die
oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben.
Bei den thematisierten Bewertungsreserven geht es um Folgendes:

Lebensversicherte überweisen gewöhnlich jeden Monat eine Prämie an ihre
Gesellschaft. Mit diesem Geld erwirbt das Unternehmen insbesondere Anleihen,
Aktien und Immobilien. Deren genauer Wert steht jedoch erst bei deren Verkauf fest.
Vorher existieren Gewinne nur auf dem Papier, weshalb man von
Bewertungsreserven spricht. Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass die
Lebensversicherer im Kapitalanlagebestand ältere, festverzinsliche Wertpapiere mit
hohen Zinszahlungen haben. Die Bewertungsreserven aus diesen Papieren steigen
im Niedrigzinsumfeld deutlich an. Dadurch ergeben sich rechnerisch hohe
zusätzliche Auszahlungsbeträge für die Versicherten, deren Verträge in nächster Zeit
enden. Tatsächlich reflektieren die hohen Bewertungsreserven aber lediglich den
Unterschied zwischen den künftigen Zinszahlungen und den niedrigen Zinserträgen,
die bei einer Neuanlage erzielbar wären. Die ausscheidenden Versicherten würden
also im Ergebnis künftige Überschüsse mitnehmen, zu Lasten von Versicherten mit
noch länger laufenden Verträgen.
Auch nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses erschien angesichts der
beschriebenen gegenwärtigen Situation von Lebensversicherungsunternehmen ein
Interessenausgleich von sog. Alt- und Neukunden geboten, was mit dem LVRG nun
auch geschehen ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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