Terület: Németország

Versicherungswesen - Ordnungsgemäße Beteiligung an den Bewertungsreserven bei kapitalbildenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
65 Támogató 65 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

65 Támogató 65 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 05. 22. 4:30

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-761-006410
79108 Freiburg im Breisgau
Versicherungswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Versicherungsnehmer an Bewertungsreserven in der
kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung im Verhältnis zur „Erwirtschaftung“
zu beteiligen bzw. das bestehende System zu ändern.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent anhand eines Beispiels im Wesentlichen
an, kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen beinhalteten neben der
Garantieverzinsung für Beiträge eine Beteiligung an Bewertungsreserven und am
Versicherungsgewinn. Insbesondere erfolge die Beteiligung an Bewertungsreserven nicht
in dem Umfang, wie Versicherungsnehmer durch ihre Beiträge zu deren Entstehung
beitrügen. Derzeit richte sich deren Höhe nach der sogenannten Verteilungsfähigkeit.
Dabei werde ein großer Anteil dieser Reserven zur angeblichen Deckung zukünftiger
Garantiezinsversprechen von laufenden Verträgen zurückbehalten. Eine Benachteiligung
von Versicherungsnehmern entstehe zum einen durch die selbstständige Berechnung der
verteilungsfähigen Bewertungsreserven durch die Versicherungsgesellschaften zu deren
Gunsten und zum anderen durch deren selbstständige Disposition von Anlagen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 66 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 5 Diskussionsbeiträge ein.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne der
Eingabe.

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aus dem
Jahr 2014 eine Reihe von Maßnahmen getroffen, damit die Versicherungsnehmer auch im
aktuellen Niedrigzinsumfeld die ihnen zugesagten Leistungen aus
Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten.

Dazu war es erforderlich, auch die Vorschriften zur Beteiligung an den
Bewertungsreserven sachgerecht anzupassen. Bei diesen geht es um Folgendes:
Lebensversicherte überweisen gewöhnlich jeden Monat eine Prämie an ihre Gesellschaft.
Mit diesem Geld erwirbt das Unternehmen insbesondere Anleihen, Aktien und
Immobilien. Deren genauer Wert steht jedoch erst bei deren Verkauf fest. Vorher
existieren Gewinne nur auf dem Papier, weshalb man von Bewertungsreserven spricht.
Die Beteiligung an diesen war zuvor im Jahr 2008 eingeführt worden. Mit ihr wird den
Versicherten bei Vertragsbeendigung auch ein Teil der künftigen Zinserträge des
Versicherers mitgegeben. Die gesetzliche Neuregelung im Versicherungsaufsichtsgesetz
(§ 139 Absatz 3) und im Versicherungsvertragsgesetz (§ 153 Absatz 3 Satz 3) durch das
LVRG vom 1. August 2014 betrifft die Beteiligung von Versicherten an den
Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften,
weil diese Bewertungsreserven im Niedrigzinsumfeld stark ansteigen, sich über die
Laufzeit des Wertpapiers dann aber wieder auflösen.

Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass eine Beibehaltung der zuvor bestehenden
Regelungen dazu geführt hätte, dass künftige Zinserträge für die große Mehrheit
derjenigen Versicherten verloren gegangen wären, deren Vertrag erst später ausläuft. Eine
Anpassung der Regelungen zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven
aus festverzinslichen Anlagen war deshalb erforderlich, um im anhaltenden
Niedrigzinsumfeld einen fairen Ausgleich zwischen verschiedenen Generationen von
Petitionsausschuss

Versicherten zu treffen. Die Regeln zur Beteiligung an Bewertungsreserven aus Aktien
und Immobilien wurden nicht verändert.

Der Ausschuss hebt hervor, dass inzwischen auch höchstrichterlich durch den
Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2018 – IV ZR 201/17 – bestätigt
worden ist, dass der Gesetzgeber durch die konkrete Regelung im LVRG gewichtige
Interessen des Allgemeinwohls verfolgt und eine umfassende Interessenabwägung
vorgenommen hat. Nach Auffassung des Gerichtes habe der Gesetzgeber bei Erlass des
LVRG seinen Gestaltungsspielraum fehlerfrei eingehalten.

Soweit der Petent das Verfahren zur Berechnung der Verteilungsfähigkeit von
Bewertungsreserven anspricht, bemerkt der Petitionsausschuss abschließend, dass
hinsichtlich deren Höhe eine Prüfung im Rahmen des Jahresabschlusses der einzelnen
Versicherungsunternehmen erfolgt. Das Gesetz gibt darüber hinaus vor, welcher Anteil
der Bewertungsreserven im Niedrigzinsumfeld für Ausschüttungen an diejenigen
Versicherten, deren Vertrag endet, zur Verfügung steht. Diese gesetzlichen Regelungen
haben die Versicherungsunternehmen bei ihren Berechnungen zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium der Finanzen - als Material zu überweisen, und sie den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most