Versicherungswesen - Verschlechterung der Ablaufleistung bei Kapitallebensversicherungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
213 Unterstützende 213 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

213 Unterstützende 213 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:16

Pet 2-17-08-761-044511Versicherungswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird die Rücknahme der am 8. November 2012 vom Deutschen
Bundestag beschlossenen gesetzlichen Regelung gefordert, wonach
Versicherungsnehmer ab dem 21. Dezember 2012 nicht mehr an den
Bewertungsreserven zu beteiligen sind.
Die Forderung wird dahingehend begründet, dieser Beschluss führe für
Versicherungsnehmer von Kapitallebensversicherungen zu einer erheblichen
finanziellen Einbuße bei deren Ablaufleistung. Daher sei den betroffenen
Versicherten insbesondere ein Informations- und Sonderkündigungsrecht
einzuräumen, um diese in die Lage zu versetzen, entscheiden zu können, ob sie
diese Versicherung unter den neuen Bedingungen weiterführen möchten oder nicht.
Gegenwärtig werde eine unterjährige Kündigung von den
Versicherungsunternehmen ausgeschlossen. Überdies wird die Auffassung
vertreten, solche kurzfristigen Änderungen bereits bestehender Verträge seien dem
politischen Wunsch hinsichtlich des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge nicht
zuträglich.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Anliegen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Den Petitionsausschuss haben zu diesem Anliegen derzeit 23 weitere Eingaben
erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden diese Eingaben einer
gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.

Überdies ist die Petition auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses
veröffentlicht worden. Sie wurde durch 213 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
27 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst klar, dass der Deutsche Bundestag am
8. November 2012 nichtbeschlossen hat, Versicherungsnehmer ab dem
21. Dezember 2012 nicht mehr an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Vielmehr
hatte der Deutsche Bundestag an dem vorbezeichneten Tag das deutsche SEPA-
Begleitgesetz verabschiedet, das u. a. eine Regelung zu den Bewertungsreserven
bei Lebensversicherungsunternehmen enthielt. Ziel dieser Regelung war nicht, die
seit 2008 geltende Beteiligung der Versicherten an diesen Bewertungsreserven
aufzuheben. Die ursprünglich vorgesehene Regelung betraf auch nicht die
Beteiligung der Versicherungsunternehmer an den Bewertungsreserven von
Immobilien und Aktien, sondern nur an fest verzinslichen Wertpapieren. Zweck der
Regelung war vielmehr, die Ansprüche der Versicherten eines Unternehmens
untereinander besser auszugleichen. Die außergewöhnliche Niedrigzinsphase auf
den Kapitalmärkten könnte ansonsten dazu führen, dass Versicherte, deren Verträge
zufällig jetzt ablaufen, zulasten der Versicherten, deren Verträge erst in einigen
Jahren ablaufen, ungerechtfertigt hohe Gewinne erzielen.
Das ursprünglich geplante Gesetz hatte deshalb vorgesehen, dass die Beteiligung
der Versicherten an den Bewertungsreserven um einen Sicherungsbedarf hätte
gekürzt werden können. Dies jedoch nur, wenn die Marktsituation mit niedrigen
Zinsen es erfordert hätte, um auch in Zukunft die garantierten Leistungen
erwirtschaften zu können. Sobald am Markt wieder höhere Zinssätze erzielt worden
wären, wäre keine Kürzung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den
Bewertungsreserven erfolgt.
Der Bundesrat hatte hinsichtlich des SEPA-Begleitgesetzes den
Vermittlungsausschuss angerufen, welcher in seiner Sitzung am 26. Februar 2013
dem Deutschen Bundestag empfohlen hat, zu beschließen, die vorgenannte
Regelung zu streichen. Vielmehr solle die Bundesregierung mittels einer

Rechtsverordnung die freien Rückstellungen neu regeln, um einen besseren
Ausgleich zwischen Alt- und Neuversicherten zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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