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Versorgung der Beamten - Anrechnung geleisteter Dienstzeit im Wechselschichtdienst auf das Pensionseintrittsalter

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Atbalstošs 30 iekš Vācija

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 12:59

Pet 1-18-06-2013-017633

Versorgung der Beamten


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Beamtinnen und Beamte, die langjährig im
Wechselschicht- und Schichtdienst tätig waren, aufgrund der damit einhergehenden
Belastungen früher und abschlagsfrei in den Ruhestand treten können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Schichtdienst,
insbesondere Nachtdienst, sei dadurch gekennzeichnet, dass man ständig gegen die
innere Uhr kämpfen müsse (gestörter Biorhythmus). Laut arbeitsmedizinischen
Untersuchungen sei Schichtdienstarbeit ungesund. Nach vierzig Jahren im
Wechselschichtdienst hätten viele Beamtinnen und Beamte Schwierigkeiten, ihren
Dienst bis zur regulären Pensionseintrittsaltersgrenze zu bewältigen. Einige müssten
aus gesundheitlichen Gründen früher in Pension gehen. Dabei müssten erhebliche
finanzielle Einbußen hingenommen werden. Vor diesem Hintergrund wird die
Anrechnung von im Wechseldienst geleisteten Dienstzeiten auf das Ruhegehalt in der
Form gefordert, dass ihr Anteil im Verhältnis zur gesamten Dienstzeit ein niedrigeres
Pensionseintrittsalter zur Folge hat. Ein solches Signal der Wertschätzung ihrer
schweren Tätigkeit wäre für die Betroffenen sehr wünschenswert.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 30 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Beamtinnen und Beamten
des Bundes bei Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, wobei die
Regelaltersgrenze derzeit schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben
wird. Die Anhebung hat im Jahr 2012 (mit dem Jahrgang 1947) begonnen und wird im
Jahr 2031 (mit dem Jahrgang 1964) abgeschlossen sein.
Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass es für bestimmte Beamtengruppen auf
Bundesebene eine besondere Altersgrenze gibt, nämlich im Polizeivollzugsdienst (§ 5
Bundespolizeibeamtengesetz) und bei der Feuerwehr der Bundeswehr (§ 51 Abs. 3
Bundesbeamtengesetz). Die besondere Altersgrenze wird im Bund ebenfalls
schrittweise angehoben, vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Die besondere Altersgrenze
ist gerechtfertigt wegen erhöhter physischer und psychischer Anforderungen (z. B.
Einsatz bei besonderen Gefahrenlagen, schweren Verkehrsunfällen, Leichenfunden
usw.).
Ferner hebt der Ausschuss hervor, dass die Beamtinnen und Beamten für die mit
Wechselschicht- und Schichtdienst verbundene erhöhte Belastung einen Ausgleich in
Form einer Zulage (17a - d der Erschwerniszulagenverordnung), eines Zusatzurlaubs
(§ 12 der Erholungsurlaubsverordnung) und ggf. einer Anrechnung von Pausen auf die
Arbeitszeit (§ 5 Arbeitszeitverordnung) erhalten.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass es der
Bundesregierung – auch im Sinne einer Gesunderhaltung der Beamten – wichtig ist,
Entlastungen dann zu gewähren, wenn Belastungen konkret auftreten, also während
des aktiven Berufslebens und im nahen zeitlichen Zusammenhang zur Belastung. Aus
diesem Grund ist der Zusatzurlaub für Wechselschichtdienstleistende erhöht worden.
Im Rahmen der umfassenden Neuregelung des Ausgleichs für Dienst zu wechselnden
Zeiten ist zudem die Zulage beträchtlich erhöht und der Zusatzurlaub nochmals
verbessert und um einen weiteren Zusatzurlaubstag ab dem 60. Lebensjahr ergänzt
worden. Durch diesen Ausgleich wird den mit dem Wechselschichtdienst
einhergehenden besonderen Belastungen nach Auffassung des Ausschusses bereits
Rechnung getragen. Dementsprechend wurde ganz bewusst davon abgesehen, für
Zeiten im Wechselschicht- und Schichtdienst einen vorzeitigen Ruhestandseintritt
vorzusehen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium des
Innern - zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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