Regija: Tiringija

Verstärkung des Verbraucherschutzes in Thüringen dringend erforderlich!

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
6 6 u Tiringija

Peticija je zaključena.

6 6 u Tiringija

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Thüringer Landtages .

31. 10. 2018. 03:38

Die Petition wurde auf der Petitionsplattform des Landtags am 17. April 2016 veröffentlicht und innerhalb der vorgesehenen sechswöchigen Mitzeichnungsfrist von acht Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht.

Der Petitionsausschuss hat die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

Die Prüfung ergab, dass die mit der Petition geforderte Streichung des im Doppelhaushalt 2016/2017 verankerten Stellenabbaus im laufenden Haushaltsvollzug aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht möglich war. Das im Koalitionsvertrag beschriebene Ziel der Stärkung der amtlichen Veterinär- und Lebens¬mittelüberwachung sollte von der Landesregierung in einem ersten Schritt durch eine Stärkung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) als Kontroll- und Fachaufsichtsbehörde umgesetzt werden. Hierzu wurde die Konzeption zum Aufbau einer zentralen Kontrolleinheit Veterinärüberwachung beim TLV erarbeitet. Die zentrale Kontrolleinheit Veterinärüberwachung soll sowohl konzeptionelle und fachaufsichtliche Aufgaben zur Verbesserung der Kontrolltätigkeit der unteren Veterinärbehörden als auch eigene Kontrollaufgaben mit einem landesweit tätigen Expertenteam wahrnehmen.
Mit der Einrichtung der zentralen Kontrolleinheit Veterinärüberwachung und einer damit verbundenen Stellenverstärkung mit qualifizierten Kräften soll eine nachhaltige Stärkung der Fachaufsicht des TLV gegenüber den Landkreisen und Kreisfreien Städten erfolgen. Dies ermöglicht auch eine Stärkung der Krisenreaktionsfähigkeit des Landes bei Tierseuchenausbrüchen, Tierschutz¬vorfällen und Lebensmittelkrisen. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Veterinär- und Lebens¬mittelüberwachung wurde für den Bereich Lebensmittelüberwachung im Jahr 2014 die „Kontroll¬einheit Lebensmittelsicherheit“ beim TLV errichtet.

Hinsichtlich der Kommunalisierung der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle im Jahr 2002 wurde festgestellt, dass die Durchführung der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelkontrollen vor der Kommunalisierung nicht dem TLV oblag. Die Durchführung dieser Kontrollen ist bereits in der Vergangenheit regelmäßig durch die Vollzugsbehörden vor Ort erfolgt. Vor diesem Hintergrund geht die geforderte Rückübertragung dieser Aufgaben auf das TLV ins Leere. Das Fachpersonal in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern setzt sich aus qualifi¬zierten Kräften zusammen. Diese sind für die Durchführung der Kontrollaufgaben ent¬sprechend befähigt.

Kommunalisiert wurden 2002 die Staatlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aus Sicht der Landesregierung war die Kommunali-sierung notwendig und hat sich bewährt. Durch die Einbindung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in die Organisationsstruktur der Landkreise und kreisfreien Städte war die Erzielung von Synergieeffekten bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Bereichen Tierseuchen-, Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Tierschutz-, Tierkörperbeseitigungs- und Tierarzneimittelrecht möglich. Zudem wurden gesetzliche Regelungen geschaffen, die die Handlungsfähigkeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter auch in kreisgrenzenübergreifenden Krisenfällen gewährleisten.

Es wurde eingeschätzt, dass die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte sowohl von der personellen als auch von der materiellen Ausstattung her grundsätzlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben auf den Gebieten Tiergesundheit, Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Überwachung des Verkehrs mit Tierarz-neimitteln und tierischen Nebenprodukten ordnungsgemäß wahrzunehmen. Eine Strukturänderung wurde im Ergebnis der Beratungen als nicht notwendig angesehen.

Mit diesen Informationen wurde die Petition abgeschlossen.


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