Regione: Germania

Verteidigungshaushalt - Kürzung des Verteidigungsbudgets

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Supporto 82 in Germania

La petizione è stata respinta

82 Supporto 82 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:59

Pet 1-18-14-581-029832

Verteidigungshaushalt


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert mit seiner Eingabe die drastische Kürzung der Mittel für den
Verteidigungshaushalt.
Zur Begründung weist der Petent auf die vermeintlich unverhältnismäßige Verteilung
der geplanten Haushaltsmittel in den Bereichen der Grundsicherung, der Renten und
der Versorgung der Kinder im Vergleich zum Verteidigungshaushalt anhand
konkreter Zahlen für das Jahr 2016 hin.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt. Sie
wurde von 82 Mitzeichnern online unterstützt. Außerdem gingen
17 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss 43 weitere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der verfassungsgemäße Auftrag der
Bundeswehr, die sicherheits- und verteidigungspolitischen Vorgaben sowie die

internationalen Verpflichtungen Deutschlands das Aufgabenspektrum und das
daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil und damit auch den finanziellen Rahmen für die
Bundeswehr bestimmen.
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verbündeten gegen eine
äußere Bedrohung bleibt der verfassungsrechtliche und politische Auftrag der
Bundeswehr. Dieser ist eingebettet in die gesamtstaatliche Vorsorgepflicht sowohl für
die Sicherheit und Prosperität der Bundesrepublik Deutschland als auch für deren
Wertesystem sowie in die Wahrung der deutschen Interessen im globalen,
transatlantischen und europäischen Zusammenhang. Verteidigung im Sinne des
Grundgesetzes beschränkt sich daher nicht auf die Verteidigung an den
Landesgrenzen, sondern muss dort einsetzen, wo Risiken und Bedrohungen für die
Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten entstehen.
Die aktuelle Sicherheitslage in Osteuropa, der zunehmende Organisationsgrad und
die Raumnahme terroristischer Netzwerke im Mittleren Osten und Nordafrika sowie
die wesentlich durch Unruhen und Auseinandersetzungen in den jeweiligen
Heimatländern verursachten Migrationsströme wirken sich unmittelbar auf die
Sicherheit und Stabilität im europäischen Raum aus.
Die NATO hat diese Entwicklungen bei ihrem Gipfel 2014 in Wales aufgegriffen. Die
Allianz hebt seither die Notwendigkeit zur Rückbesinnung auf kollektive Verteidigung
und Abschreckung hervor, ohne dass es zu Einschränkungen bei der
gleichgewichtigen Wahrnehmung der anderen beiden Kernaufgaben –
Krisenmanagement und kooperative Sicherheitsvorsorge – kommen darf. Die
Fähigkeiten der Mitgliedstaaten müssen dies widerspiegeln.
Die Bundeswehr weist bezüglich ihrer Fähigkeiten einen erheblichen
Modernisierungsstau auf. Für die Beschaffung neuer und die Modernisierung
vorhandener Waffensysteme wird von einem Gesamtbedarf in Höhe von rund
130 Mrd. Euro bis 2030 ausgegangen. Zwecks Fähigkeitserhalt und
Fähigkeitsaufbau ist daher ein kontinuierlicher Anstieg der Verteidigungsausgaben
erforderlich.
Mit einem deutlich steigenden Finanzansatz wird nicht nur in moderne Ausrüstung
und Strukturen investiert, sondern auch verhindert, dass Deutschland hinter den auf
dem NATO-Gipfel in Wales gemeinsam vereinbarten Anstrengungen für Verteidigung
zurückfällt. Die Bereitstellung angemessener finanzieller Mittel für die Bundeswehr ist

daher eine maßgebliche Voraussetzung dafür, dass Deutschland im Bereich der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik handlungsfähig bleibt.
Eine drastische Kürzung des Verteidigungshaushaltes, wie vom Petenten gefordert,
wäre vor diesem Hintergrund nicht nur nicht sachgerecht, sondern würde die
Wahrnehmung der dargestellten Aufgaben und das Erreichen der Ziele sogar
be- bzw. verhindern.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht
entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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