Regione: Germania

Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung - Einführung einer Chipkarte für Arbeitnehmer

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
45 Supporto 45 in Germania

La petizione è conclusa

45 Supporto 45 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:12

Pet 3-17-11-8202-037200Verwaltungsverfahren in der
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass jeder Arbeitnehmer eine Chipkarte erhält, mithilfe
derer die Steuerklasse, die Kinderanzahl, der Arbeitgeber, der Umfang der
wöchentlichen Arbeitsstunden, das Brutto-/Nettoeinkommen, Steuerfreibeträge, die
Krankenkasse, persönliche Daten sowie die Sozialversicherungsnummer ablesbar
sind.
Der Petent führt aus, dass durch die Einführung einer Chipkarte das
Antragsverfahren bei Arbeitslosigkeit wesentlich beschleunigt würde. Die hiervon
betroffenen Personen müssten nur noch die Chipkarte dem Sachbearbeiter
überreichen. Die freiwerdende Arbeitszeit der Sachbearbeiter könnte vielmehr dazu
genutzt werden, um die Bedürftigkeit im Rahmen der weiteren Antragsbearbeitung zu
klären. Zudem würden Einsparungen durch weniger Büromaterial erreicht, denn es
würden weniger Druckerpatronen und Papier benötigt. Im Ergebnis würden die
Kosten für das Verwaltungsverfahren deutlich gesenkt.
Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröf-
fentlichte Petition, die zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich
45 Mitzeichnende an, und es gingen 51 Diskussionsbeiträge ein. Der
Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu
der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der vom Petenten unterbreitete Vorschlag begegnet zum einen erheblichen
datenschutzrechtlichen Bedenken, alle die von ihm vorgeschlagenen Daten auf einer
Karte einzulesen. Zum anderen müsste für den Abruf der Daten durch die

entsprechende Behörde ein Verfahren mit sehr hoher Datensicherheit und hohen IT-
Standards vorhanden sein. Dies ist zurzeit technisch nicht gegeben. Unabhängig
hiervon ist anzumerken, dass die zahlreichen Beschäftigungsverhältnisse mit ihren
jeweils verschiedenen tarifvertraglichen bzw. arbeitsvertraglichen Vereinbarungen
eine solch vereinfachte Bearbeitung wie in dem vom Petenten vorgeschlagenen
Kartenmodell oft nicht oder nur mit erheblichem Arbeitsaufwand zulassen.
Der Petitionsausschuss merkt an, dass am 3. Dezember 2011 das Gesetz zur
Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
(ELENA) in Kraft getreten ist. Mit dem „ELENA-Verfahren“ sollte ursprünglich ab
2012 der Einkommensnachweis mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur
elektronisch erbracht werden. ELENA umfasste die Meldung von Daten durch die
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und deren zentrale Speicherung, die seit dem
1. Januar 2010 erfolgte, sowie die Nutzung dieser Daten durch die Agenturen für
Arbeit und weitere Behörden. Grund für die Einstellung des ELENA-Verfahrens war
die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Die für ELENA
datenschutzrechtlich gebotenen Sicherheitsstandards hätten nicht flächendeckend
verbreitet werden können.
Unabhängig hiervon prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen
von den Nachfolgeprojekten „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“
(Projekt OMS) und „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ (Projekt Bea),
inwieweit im ELENA-Verfahren gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung der
bestehenden Melde- und Bescheinigungsverfahren zwischen Arbeitgebern und
Sozialversicherungsträgern eingesetzt sowie Meldewege optimiert und vereinfacht
werden können. Bei der Prüfung werden insbesondere die wirtschaftlichen
Auswirkungen sowie die technischen und datenschutzrechtlichen
Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Der Petitionsausschuss begrüßt diese Prüfung, denn auch er sieht die
Notwendigkeit, bestehende Verfahren im Melde-, Bescheinigungs- und
Antragswesen im Bereich der sozialen Sicherung zu optimieren. Der
Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zu überweisen, um auf das Anliegen
der Petition aufmerksam zu machen.Begründung (pdf)


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