Visaangelegenheiten - Einrichtung zeitlich begrenzter Visa für Flüchtlinge aus dem Nordirak in medizinischer Notlage

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
63 Unterstützende 63 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

63 Unterstützende 63 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

06.12.2016, 03:23

Pet 3-18-05-005-012340



Visaangelegenheiten



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Der Petent möchte erreichen, dass verletzte und schwer kranke Menschen aus dem

Norden Iraks ein Visum für mindestens 3 Monate erhalten, damit sie in Deutschland

aufgenommen und medizinisch versorgt werden können.

Der Petent führt insbesondere aus, dass viele Menschen aus dem Norden Iraks auf

der Flucht seien. Die Flüchtlinge seien oftmals schwer krank oder in Folge der Flucht

verletzt worden. Die medizinische Versorgung im Irak und in den kurdischen

Gebieten sei katastrophal. Die Krankenhäuser seien völlig überlastet, so dass den

Flüchtlingen praktisch nicht geholfen werden könne. Deutschland und die

Europäische Union dürften nicht tatenlos zusehen, wie Leib und Leben von

hunderttausenden Flüchtlingen gefährdet würden. Hier müsse dringend etwas

unternommen werden. Daher fordere er von Deutschland, dass Flüchtlingen aus

dem Norden des Iraks ein Visum für mindestens drei Monate ausgestellt und

entsprechende medizinische Versorgung bereitgestellt werde.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt. Es gingen 63 Mitzeichnungen sowie 3 Diskussionsbeiträge

ein.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine

Stellungnahme des Auswärtigen Amtes (AA) zu dem Anliegen eingeholt. Die Prüfung

hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

In seiner Stellungnahme teilt das AA u.a. mit, dass Personen, die zu allgemeinen

Zwecken nach Deutschland reisen (z.B. Besuchsreisen, medizinische



Folgebehandlungen), ihr Visum an der Deutschen Botschaft Ankara beantragen. Die

Kurzzeit-Visumerteilung erfolgt auf der Grundlage des für alle Schengen-Staaten

einheitlichen Visakodex. In ihm sind sämtliche Erteilungsvoraussetzungen

(Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit, Nachweis der Mittel zur Finanzierung des

Aufenthalts, Nachweis des Reisezwecks) niedergelegt. Diese Voraussetzungen

gelten auch im Falle von dringenden medizinischen Behandlungen.

Anträge im deutschen Generalkonsulat in Erbil (Nordirak) sind nur sehr

eingeschränkt möglich. Als „Kleinstvertretung" ist es weder personell noch räumlich

für die Durchführung umfassender Visaverfahren ausgestattet und kann nur in sehr

eingeschränktem Umfang konsularische Dienstleistungen anbieten. Personen, die

ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der föderalen Region Kurdistan-Irak haben, können

in Erbil ihren Visaantrag stellen, wenn sie einer der folgenden Personengruppen

angehören oder ihre Reise einem der folgenden Zwecke dient:

 Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen

 Geschäftsreisende, die in den vergangenen drei Jahren bereits mehrere

Schengen-Visa erhalten haben und enge Beziehungen nach Deutschland

darlegen können

 Teilnehmer von Regierungs- oder Wirtschaftsdelegationen, die von offiziellen

deutschen Stellen eingeladen worden sind

 Wissenschaftler und Künstler, die von offiziellen deutschen Organisationen

eingeladen worden sind

 Eil-Fälle für eine medizinischer Behandlung in Deutschland

 Teilnehmer an Ausbildungsmaßnahmen bei offiziellen deutschen Stellen oder

von der Bundesregierung geförderten Programmen

Das Generalkonsulat in Erbil verfügt wegen der Sicherheitslage in der Region

Kurdistan/Irak und dringend notwendiger Vorkehrungen für die Sicherheit der

Mitarbeiter nur über eingeschränkte räumliche und personelle Kapazitäten. Die

extrem schwierige Sicherheitslage vor Ort macht eine umfassende bauliche

Neugestaltung des Generalkonsulats erforderlich. Diese Arbeiten sind aber auch von

Bedingungen abhängig, auf die nur begrenzt Einfluss besteht. Das Auswärtige Amt

teilt weiter mit, dass dieses davon ausgeht, dass die Arbeiten bis Mitte 2016 einen

Stand erreicht haben werden, der es ermöglicht, auch am Generalkonsulat Erbil in

gewissem Umfang Anträge auf Familiennachzug bearbeiten zu können. Trotz der



genannten Einschränkungen hat das Generalkonsulat bereits im laufenden Jahr Visa

im vierstelligen Bereich erteilt, darunter Visa für Kurzzeitaufenthalte (z. B. für Eil-Fälle

medizinischer Behandlung in Deutschland) und auch aufwändige Visaanträge für

Langzeitaufenthalte zum Familiennachzug in besonderen humanitären Härtefällen

und Visa im Rahmen der Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder

insbesondere für schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak.

Darüber hinaus weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Deutschland allein

2014 ca. 50 Mio. Euro für Nothilfemaßnahmen und humanitäre Hilfe zur Linderung

der Not der betroffenen Bevölkerung zur Verfügung gestellt hat. Auch die EU sowie

mehrere ihrer Mitgliedstaaten (Niederlande, Großbritannien, Schweden, Italien und

Frankreich) liefern Nahrungsmittel, Ausrüstung (z. B. Decken und Zelte) sowie

medizinische Hilfsgüter. Die Umsetzung dieser Hilfsmaßnahmen vor Ort erfolgen

u. a. durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Nichtregierungsorganisationen (NROs)

sowie dem Internationalen Rote Kreuz (IKRK). Die Koordinierung der

Hilfsorganisationen vor Ort erfolgt u.a. durch die „United Nations Office for the

Coordination of Humanitarian Affairs“ (UN-OCHA), dessen Expertise unbestritten ist.

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sehen ihre humanitäre

Verantwortung insbesondere darin, den Leidenden zu helfen. Es liegt gleichzeitig im

sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands, der Terrorgruppe ISIS und ihren

Helfern Einhalt zu gebieten.

Der Fokus der humanitären Hilfe Deutschlands ist auf die Schaffung bzw. die

Erhaltung von Rückkehrperspektiven für die Binnenvertriebenen in ihre

angestammten Siedlungsgebiete gerichtet. Dazu gehören bei besonders

traumatisierten Personen vor allem die Betreuung und die Versorgung durch

Psychologen, Ärzte und Sozialarbeiter.

Die Bundesregierung fördert zu diesem Zusammenhang beispielsweise das Berliner

Behandlungszentrum für Folteropfer. Dieses betreibt in Erbil, Suiaimaniya, Dohuk,

Domiz, Halabja und Chattichamal - bisher unter dem Namen „Kirkuk Center for

Torture Victims“ nunmehr unter dem Namen „Jiyan Foundation for Human Rights“ -

Beratungsstellen. Dort werden psychosoziale Dienstleistungen für Opfer von

Misshandlungen und Vergewaltigungen angeboten. Die Betroffenen sollten die Hilfe

so nah wie möglich bei ihren Familien, Stammesverbänden und Gemeinden sowie

mit der realistischen Aussicht auf eine Rückkehr an ihre Wohnorte erhalten.

Deutschland leistet diese Hilfe in enger Absprache mit der irakischen Regierung, der

kurdischen Regionalregierung, den Vertretern der religiösen, Minderheiten sowie den



Vereinten Nationen. Eine Aufnahme irakischer Binnenvertriebener im Ausland wird

dort nicht gefordert.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der

Petitionsausschuss erachtet die von der Bundesregierung in ihren Stellungnahmen

dargelegten vielseitigen humanitären Maßnahmen als ausgewogen und sachgerecht.

Gleichzeitig teilt der Petitionsausschuss die bestehenden sicherheitspolitische

Einschätzungen der Bundesregierung bezüglich der Situation in der Region

Kurdistan/Irak. Deutschland wird sich auch in der Zukunft an humanitären

Hilfsmaßnahmen für die Region aktiv beteiligen. Dies kann allerdings nur in enger

Kooperation mit den anderen an diesen Aktionen beteiligten Länder und

Organisationen erfolgen. Eine in diesem Zusammenhang von dem Petenten

geforderte generelle bzw. bedingungslose Ausstellung von Visa für medizinische

Versorgung in Deutschland wird vom Petitionsausschuss nicht unterstützt. Er sieht

aufgrund der vorliegenden Eingabe keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem von

dem Petenten vorgetragenen Anliegen tätig zu werden. Der Petitionsausschuss

empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht

entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte

Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zur Erwägung zu

überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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